14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet

Unser Dank unter News & Recht
Handläufe richtig und falsch
Beispiele in Bildern

Beispiele zumDownloaden (PDF)
Gutachten "Beidseitige Handläufe in Hotels und Gaststätten in BW"
Aktuelles Gutachten zum Thema "Beidseitige Handläufe in Hotels und Gaststätten in BW", Stand 21.10.2018 von RA Willi Reisser

Vollständiges Gutachten (PDF)
Kein Handlauf - Handwerker hätte Bedenken schriftlich anmelden müssen.
Nach einem Gerichtsentscheid musste der "Schlosser", die Treppe in einem öffentlich zugänglichen Gebäude komplett neu nachrüsten mit einem durchlaufenden Handlauf auf der richtigen Handlauf-Höhe von 85 cm. Das Gericht und die Sachverständigen haben den bisherigen "Handlauf" nicht als Handlauf angesehen, sondern als den oberen Abschluss eines Geländers auf 100 bzw. 110 cm Höhe. Das DIT begrüsst diese Entscheidung, weil ein Handlauf dem Menschen nur helfen kann, wenn er auch erreichbar, umgreifbar und letztlich für den Menschen nutzbar ist. In einem weiteren Rechtsstreit streiten sich nun der Architekt als ausschreibende Stelle, und der Handwerker, welcher seine Bedenken nicht schriftlich angemeldet hatte.

Studie zum Thema "Treppen sicher gestalten"
Der bundesweit bekannte Pädagoge und Forscher Dietmar Boehringer hat wieder eine Studie zum Thema "Treppen sicher gestalten" veröffentlicht, die wir unseren Lesern auch gerne zur Verfügung stellen:

Vollständige Studie "Treppen sicher gestalten" (PDF)
Zusammenfassung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen in Bayern in Bezug auf Handläufe
"Zusammenfassung" ( PDF)
Nachrüstungspflicht von Treppen in gewerblichen Miet – und Pachtobjekten mit beidseitigen Handläufen
Den bauordnungsgemäß einwandfreien Zustand einer Treppe in Gaststätten und Hotels (ab 8 Gästebetten) beschreibt § 11 Abs. 2 Satz 2 GastBauV. Danach müssen Treppen zu Geschossen mit Gasträumen auf beiden Seiten Handläufe ohne freie Enden haben. Diese Vorschrift ist zwingend, auch wenn ...
Vollständiges Gutachten (PDF)
Regelwerk "Handwerkliche Holztreppen" richterlich anerkannt
Zukünftig keine 40-mm-Treppe ohne Nachweis
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Dicke von Stufen und Wangen:"Werden die Dimensionen von 50 bzw. 45 auf 40 mm abgemindert, muss ein eigener Standsicherheitsnachweis vorgelegt werden. Liegt dieser nicht vor, ist die Treppe mangelhaft."
Ausführliche Infos zum Urteil des BGH
Treppen - barrierefrei?
Herr. Prof. Dipl.-Ing. Axel Stemshorn und Herr Dietmar Böhringer haben sehr interessante Zusammenhänge zur der Treppensicherheit veröffenlicht. Ihre Studie zu "Barrierefreie Treppen" bringt hochinteressante und neue Erkenntnisse zu grundsätzlichen Aspekten, zur Markierung von Treppenstufen, zur Beleuchtung, zur blindengerechten Gestaltung, zur Laufgestaltung und Stufenausbildung und zur Handlauf-Gestaltung.
"Barrierfreie Treppen" ( PDF) und
Artikel auf www.nullbarriere.de
Sichere Schule - Ausführliche Broschüre des Landes NRW
Wie Treppen sicher zu gestalten sind, kann man an einer sehr ausführlichen und informativen Broschüre des Landes NRW ersehen. Broschüre als PDF
Gutachten für eine Versicherungsgesellschaft zu einem Treppensturz in einem Wohn und Geschäftshaus in München
Ein interessantes Gutachten über die Verkehrssicherungspflicht, die Haftung und mögliche Folgen für den Hausbesitzer
durch Missachtung oder Unkenntnis der Gesetze und Normen hat das Dt. Institut für Treppensicherheit veröffentlicht.
Dabei werden auch die Rechte von älteren und behinderten Menschen mit beleuchtet und auf die möglichen Folgen hingewiesen. Im Schadensfall
kann die Versicherung alle Folgekosten aus einem Treppensturz ablehnen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Gutachten als PDF
Auszug aus der neuen DIN 18040-2:
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen
Mit nachfolgenden Eigenschaften sind Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und
sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar. Das gilt für Gebäudetreppen und Treppen im Bereich der äußeren Erschließung auf dem
Grundstück... Auszug als PDF
Die bekanntesten DIN Normen 18024/25 in einer gut verständlichen Form
aufbereitet:
Barrierefreies Bauen - Teil 1:
DIN Normen - Rollstuhlgerechte bzw. altengerechte Wohnungen -
Gegenüberstellung
Barrierefreies Bauen - Teil 2:
DIN Normen - Öffentlich zugängliche Gebäude
Bitte klicken Sie auf die Vorschaubilder, um die Dateien herunterzuladen.

Gutachten über die Notwendigkeit von beidseitigen Handläufen
von Dipl-
Ing. Axel. Mothes, Regierungsbaumeister und Lehrbeauftragter der HTWG
Konstanz, aktuell vom 4. Februar 2010

Zusammenfassung der Normen und Richtlinien in Bezug auf Handläufe bei Treppen

Informationstafeln des DIT
Auszüge aus Informationstafeln des Deutschen Institutes für Treppensicherheit - bitte klicken Sie auf die Vorschaubilder, um die Dateien herunterzuladen.
Auszüge aus den Gleichstellungsgesetzen in Bayern und NRW:

Für ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Unterschiedliche Länderbauordnungen
regeln den beidseitigen Handlauf an Treppen in
öffentlich zugänglichen Gebäuden
Während in Niedersachsen
die Regelungen zur Treppensicherheit sehr eindeutig sind,
so Niedersächsisische Bauordnung § 34 Abs. 6 "Notwendige
Treppen müssen beiderseits Handläufe haben. Die Handläufe
müssen fest und griffsicher sein."
Regeln andere Bundesländer die Notwendigkeit
beidseitiger Handläufe dies oftmals
in einer Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen z.B. NRW
"Versammlunssätten-Verordnung Abs. 7, Verkaufsstättenverordnung
§ 11, Kindergärten nach GUV Nr. 2.8.3, nach Schulbaurichtlinien,
Arbeitsstätten in ASR 17/1,2, Hotels und Gaststätten -
Bauverordnung § 11 Abs. 2, Besuchertreppen in Krankenhäusern/Kliniken
gem. § 55 BauONRW". Auch die Bayern
stehen hier nicht nach, welche beidseitig griffsichere
Handläufe vorschreiben, so z.B. in der "Versammlungsstätten-Verodnung
§ 23 Abs. 7, Verkaufsstättenverordnung § 11 Abs.
5, Kindergärten und Schulen GUV Nr. 2.8.3, Arbeiststätten
nach ASR 17/1,2, Hotels- und Gaststätten nach GastBauV §
11 Abs. 2, Besuchertreppen in Kliniken und Krankenhäuser nach
Art. 51 BayBO" sowie alle öffentlich zugänglichen
Gebäuden (z.B. Einrichtungen der Kultur- und des Bildungswesens,
Sport- und Freizeitstätten, Büro, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
Garagen...) nach Art. 51 Bay. BO.
Empfehlung
des DIT - eine bundeseinheitliche Regelung in Anlehnung an die DIN
18030 würde manches vereinfachen und Rechtssicherheit schaffen!
Aktuelles Gutachten zur
Anforderung an die Rutschhemmung von Belägen auf Treppen, Rampen
und Fluren (Verkehrswegen)
Rechtsanwalt Willi Reisser,
Augsburg, stellt ein Gutachten (Stand Januar 2006) zu den aktuellen
gesetzlichen Anforderungen an die Rutschhemmung von Belägen
auf Treppen und Verkehrswegen vor. Er behandelt die Anforderungen
bei Arbeitsstätten und bei öffentlich zugänglichen
Gebäuden. Das 30 seitige Gutachten beschreibt den Stand der
Technik und macht Ausführungen auch zur - zivilrechtlichen
- Verkehrssicherungspflicht von Arbeitgebern, Behörden und
Vermietern.
Gutachten Rutschhemmung als PDF
Sicherheit geht vor Denkmalschutz
- alte Treppen können gefährlich sein. Neuestes
Gutachten aufgrund aktueller Urteile - Stand 19.11.05
Durch aktuelle Urteile
untermauert hat der Augsburger Rechtsanwalt Willi Reisser ein neues
Gutachten zur Sicherheit von Treppen in denkmalgeschützten
Gebäuden erstellt. Altgebäude genießen - entgegen
landläufiger Meinung auch in Behörden - grundsätzlich
keinen Bestandschutz. Eigentümern und Mietern von öffentlich
zugänglichen Gebäuden ist aufgrund der eindeutigen deliktsrechtlichen
und baurechtlichen Rechtslage eine umgehende Prüfung auf Verkehrssicherheit
und Barierefreiheit aller Besuchertreppen (Innen - und Außentreppen)
und entsprechende Nachrüstung dringend zu empfehlen. Ansonsten
sind die nicht verkehrssicheren Besuchertreppen zu sperren.
Gutachten Denkmalschutz als PDF
Neues Gutachten zur Treppensicherheit
in historischen Gebäuden
Zum Thema Denkmalschutz und Treppensicherheit
gibt es mit Stand vom September 2005 und unter dem AZ 00289/03 V-R
/ R ein neues aktuelles Gutachten, das auf Wunsch vom DIT angefordert
werden kann.
Handlauf-Halterungen
in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Zum Thema Handlaufhalter
erstellte unser Institut ein Rechtsgutachten, in dem die Problematik
"umgreifen" datailliert beschrieben und rechtlich erörtert
wird. Dieses Gutachten ist anzufordern unter 00289/03 - 16.12.04
V-R / R.

Öffentlich zugängliche
Gebäude
NEU: am 21.1.2004 hat
die renomierte Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Böld & Kollegen
ein neues Rechtsgutachten zur Frage der Nachrüstpflicht an
Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit beidseitigen
Handläufen und Setzstufen veröffentlicht! Anzufordern
beim DIT - unter dem Zeichen Az: 00289/03 V-R / R
Hotels und Gaststätten
NEU: Ende Februar 2004
wurde ein neues Gutachten erstellt, das vor allem die Verkehrssicherungspflicht
und die Haftungsfragen in Hotels und Gaststätten darlegt. Kostenlos
anzufordern beim DIT unter GastBauV/WR-02-04/R
Bauordnung Sachsen -
Stand 25.3.2004
Vortrag des Deutschen
Instituts für Treppensicherheit e.V. Herrn RA Willi Reisser
vor der Fachvereinigung Arbeitssicherheit und den Berufsgenossenschaften
am 25. März 2004 in Chemnitz.
Bauordnung als PDF ( 35 Seiten )
|