Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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14. 6.2022
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Handläufe richtig und falsch

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Handläufe richtig und falsch

Beispiele zumDownloaden (PDF)

 

Gutachten "Beidseitige Handläufe in Hotels und Gaststätten in BW"

Aktuelles Gutachten zum Thema "Beidseitige Handläufe in Hotels und Gaststätten in BW", Stand 21.10.2018 von RA Willi Reisser

Studie von Dietmar Böhringer: "Treppen sicher gestalten."

Vollständiges Gutachten (PDF)

 

Kein Handlauf - Handwerker hätte Bedenken schriftlich anmelden müssen.

Nach einem Gerichtsentscheid musste der "Schlosser", die Treppe in einem öffentlich zugänglichen Gebäude komplett neu nachrüsten mit einem durchlaufenden Handlauf auf der richtigen Handlauf-Höhe von 85 cm. Das Gericht und die Sachverständigen haben den bisherigen "Handlauf" nicht als Handlauf angesehen, sondern als den oberen Abschluss eines Geländers auf 100 bzw. 110 cm Höhe. Das DIT begrüsst diese Entscheidung, weil ein Handlauf dem Menschen nur helfen kann, wenn er auch erreichbar, umgreifbar und letztlich für den Menschen nutzbar ist. In einem weiteren Rechtsstreit streiten sich nun der Architekt als ausschreibende Stelle, und der Handwerker, welcher seine Bedenken nicht schriftlich angemeldet hatte.

Studie von Dietmar Böhringer: "Treppen sicher gestalten."

 

Studie zum Thema "Treppen sicher gestalten"

Der bundesweit bekannte Pädagoge und Forscher Dietmar Boehringer hat wieder eine Studie zum Thema "Treppen sicher gestalten" veröffentlicht, die wir unseren Lesern auch gerne zur Verfügung stellen:

Studie von Dietmar Böhringer: "Treppen sicher gestalten."

Vollständige Studie "Treppen sicher gestalten" (PDF)

 

Zusammenfassung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen in Bayern in Bezug auf Handläufe

"Zusammenfassung" ( PDF)

 

Nachrüstungspflicht von Treppen in gewerblichen Miet – und Pachtobjekten mit beidseitigen Handläufen

Den bauordnungsgemäß einwandfreien Zustand einer Treppe in Gaststätten und Hotels (ab 8 Gästebetten) beschreibt § 11 Abs. 2 Satz 2 GastBauV. Danach müssen Treppen zu Geschossen mit Gasträumen auf beiden Seiten Handläufe ohne freie Enden haben. Diese Vorschrift ist zwingend, auch wenn ...

Vollständiges Gutachten (PDF)

 

Regelwerk "Handwerkliche Holztreppen" richterlich anerkannt

Zukünftig keine 40-mm-Treppe ohne Nachweis
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Dicke von Stufen und Wangen:"Werden die Dimensionen von 50 bzw. 45 auf 40 mm abgemindert, muss ein eigener Standsicherheitsnachweis vorgelegt werden. Liegt dieser nicht vor, ist die Treppe mangelhaft."

Ausführliche Infos zum Urteil des BGH

 

Treppen - barrierefrei?

Herr. Prof. Dipl.-Ing. Axel Stemshorn und Herr Dietmar Böhringer haben sehr interessante Zusammenhänge zur der Treppensicherheit veröffenlicht. Ihre Studie zu "Barrierefreie Treppen" bringt hochinteressante und neue Erkenntnisse zu grundsätzlichen Aspekten, zur Markierung von Treppenstufen, zur Beleuchtung, zur blindengerechten Gestaltung, zur Laufgestaltung und Stufenausbildung und zur Handlauf-Gestaltung.

"Barrierfreie Treppen" ( PDF) und Artikel auf www.nullbarriere.de

 

Sichere Schule - Ausführliche Broschüre des Landes NRW

Wie Treppen sicher zu gestalten sind, kann man an einer sehr ausführlichen und informativen Broschüre des Landes NRW ersehen. Broschüre als PDF

 

Gutachten für eine Versicherungsgesellschaft zu einem Treppensturz in einem Wohn und Geschäftshaus in München

Ein interessantes Gutachten über die Verkehrssicherungspflicht, die Haftung und mögliche Folgen für den Hausbesitzer durch Missachtung oder Unkenntnis der Gesetze und Normen hat das Dt. Institut für Treppensicherheit veröffentlicht. Dabei werden auch die Rechte von älteren und behinderten Menschen mit beleuchtet und auf die möglichen Folgen hingewiesen. Im Schadensfall kann die Versicherung alle Folgekosten aus einem Treppensturz ablehnen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Gutachten als PDF

 

Auszug aus der neuen DIN 18040-2:
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen

Mit nachfolgenden Eigenschaften sind Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und
sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar. Das gilt für Gebäudetreppen und Treppen im Bereich der äußeren Erschließung auf dem
Grundstück... Auszug als PDF

 

Die bekanntesten DIN Normen 18024/25 in einer gut verständlichen Form aufbereitet:

Barrierefreies Bauen - Teil 1:
DIN Normen - Rollstuhlgerechte bzw. altengerechte Wohnungen - Gegenüberstellung

Barrierefreies Bauen - Teil 2:
DIN Normen - Öffentlich zugängliche Gebäude

Bitte klicken Sie auf die Vorschaubilder, um die Dateien herunterzuladen.

  

Gutachten über die Notwendigkeit von beidseitigen Handläufen

von Dipl- Ing. Axel. Mothes, Regierungsbaumeister und Lehrbeauftragter der HTWG Konstanz, aktuell vom 4. Februar 2010

 

Zusammenfassung der Normen und Richtlinien in Bezug auf Handläufe bei Treppen

 

Informationstafeln des DIT

Auszüge aus Informationstafeln des Deutschen Institutes für Treppensicherheit - bitte klicken Sie auf die Vorschaubilder, um die Dateien herunterzuladen.

    

Auszüge aus den Gleichstellungsgesetzen in Bayern und NRW:
 
  

Für ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
 

Unterschiedliche Länderbauordnungen regeln den beidseitigen Handlauf an Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden

Während in Niedersachsen die Regelungen zur Treppensicherheit sehr eindeutig sind, so Niedersächsisische Bauordnung § 34 Abs. 6 "Notwendige Treppen müssen beiderseits Handläufe haben. Die Handläufe müssen fest und griffsicher sein."   Regeln andere Bundesländer die Notwendigkeit beidseitiger Handläufe dies oftmals in einer Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen z.B. NRW "Versammlunssätten-Verordnung Abs. 7, Verkaufsstättenverordnung § 11, Kindergärten nach GUV Nr. 2.8.3, nach Schulbaurichtlinien, Arbeitsstätten in ASR 17/1,2, Hotels und Gaststätten - Bauverordnung § 11 Abs. 2, Besuchertreppen in Krankenhäusern/Kliniken gem. § 55 BauONRW". Auch die Bayern stehen hier nicht nach, welche beidseitig griffsichere Handläufe vorschreiben, so z.B. in der "Versammlungsstätten-Verodnung § 23 Abs. 7, Verkaufsstättenverordnung § 11 Abs. 5, Kindergärten und Schulen GUV Nr. 2.8.3, Arbeiststätten nach ASR 17/1,2, Hotels- und Gaststätten nach GastBauV § 11 Abs. 2, Besuchertreppen in Kliniken und Krankenhäuser nach Art. 51 BayBO" sowie alle öffentlich zugänglichen Gebäuden (z.B. Einrichtungen der Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Büro, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Garagen...) nach Art. 51 Bay. BO.

Empfehlung des DIT - eine bundeseinheitliche Regelung in Anlehnung an die DIN 18030 würde manches vereinfachen und Rechtssicherheit schaffen!

 

Aktuelles Gutachten zur Anforderung an die Rutschhemmung von Belägen auf Treppen, Rampen und Fluren (Verkehrswegen)

Rechtsanwalt Willi Reisser, Augsburg, stellt ein Gutachten (Stand Januar 2006) zu den aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Rutschhemmung von Belägen auf Treppen und Verkehrswegen vor. Er behandelt die Anforderungen bei Arbeitsstätten und bei öffentlich zugänglichen Gebäuden. Das 30 seitige Gutachten beschreibt den Stand der Technik und macht Ausführungen auch zur - zivilrechtlichen - Verkehrssicherungspflicht von Arbeitgebern, Behörden und Vermietern.
Gutachten Rutschhemmung als PDF  

 

Sicherheit geht vor Denkmalschutz - alte Treppen können gefährlich sein.  Neuestes Gutachten aufgrund aktueller Urteile - Stand 19.11.05

Durch aktuelle Urteile untermauert hat der Augsburger Rechtsanwalt Willi Reisser ein neues Gutachten zur Sicherheit von Treppen in denkmalgeschützten Gebäuden erstellt. Altgebäude genießen - entgegen landläufiger Meinung auch in Behörden - grundsätzlich keinen Bestandschutz. Eigentümern und Mietern von öffentlich zugänglichen Gebäuden ist aufgrund der eindeutigen deliktsrechtlichen und baurechtlichen Rechtslage eine umgehende Prüfung auf Verkehrssicherheit und Barierefreiheit aller Besuchertreppen (Innen - und Außentreppen) und entsprechende Nachrüstung dringend zu empfehlen. Ansonsten sind die nicht verkehrssicheren Besuchertreppen zu sperren.
Gutachten Denkmalschutz als PDF

 

Neues Gutachten zur Treppensicherheit in historischen Gebäuden

Zum Thema Denkmalschutz und Treppensicherheit gibt es mit Stand vom September 2005 und unter dem AZ 00289/03 V-R / R ein neues aktuelles Gutachten, das auf Wunsch vom DIT angefordert werden kann.

 

Handlauf-Halterungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden

Zum Thema Handlaufhalter erstellte unser Institut ein Rechtsgutachten, in dem die Problematik "umgreifen" datailliert beschrieben und rechtlich erörtert wird. Dieses Gutachten ist anzufordern unter 00289/03 - 16.12.04 V-R / R.

 

Download Rechtsgutachten

 

Öffentlich zugängliche Gebäude

NEU: am 21.1.2004 hat die renomierte Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Böld & Kollegen ein neues Rechtsgutachten zur Frage der Nachrüstpflicht an Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit beidseitigen Handläufen und Setzstufen veröffentlicht! Anzufordern beim DIT - unter dem Zeichen Az: 00289/03 V-R / R

 

Hotels und Gaststätten

NEU: Ende Februar 2004 wurde ein neues Gutachten erstellt, das vor allem die Verkehrssicherungspflicht und die Haftungsfragen in Hotels und Gaststätten darlegt. Kostenlos anzufordern beim DIT unter GastBauV/WR-02-04/R

 

Bauordnung Sachsen - Stand 25.3.2004

Vortrag des Deutschen Instituts für Treppensicherheit e.V. Herrn RA Willi Reisser vor der Fachvereinigung Arbeitssicherheit und den Berufsgenossenschaften am 25. März 2004 in Chemnitz.

Bauordnung als PDF ( 35 Seiten )

   
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