14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet

Unser Dank unter News & Recht
2008-07-04 Verkehrssicherungspflicht -Haftung des ImmobilienverwaltersGebäude müssen so in Ordnung gehalten werden, dass niemand zu Schaden kommen kann. Ansonsten können auch Immobilienverwalter rechtlich belangt werden - zum Beispiel wenn ein Passant auf der Treppe stürzt und diese sich nicht in verkehrssicherem Zustand befand. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin aufmerksam. Im Streitfall muss der Besitzer beweisen, dass er seine Immobilie ordnungsgemäß unterhalten und den baulichen Zustand regelmäßig überprüft hat. Diese Prüfungen dürfen nicht nebenbei und selbst erledigt werden, heißt es - sie müssen bei Architekten, Statikern oder Bausachverständigen in Auftrag gegeben werden. Bitte beachten Sie bei Treppen die unterschiedlichen Normen und Vorschriften, je nach Nutzung der Immobilie. Nicht nur die Treppe, sondern auch Brüstungen und Handläufe haben unterschiedliche Normen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Überprüfung von Treppen. 2008-06-30 Treppensturz wegen unzureichender BeleuchtungDer Eigentümer eines Mehrfamilien- und Geschäftshauses muss dafür sorgen, dass ein Fremder, der das Anwesen bei Dunkelheit betritt, ohne Schwierigkeiten einen beleuchteten Lichtschalter findet, um die Innenbeleuchtung zu aktivieren. Stürzt - wie in einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall - eine Person beim Betreten des dunklen Hauses kopfüber die Kellertreppe hinunter, da sie keinen entsprechenden Lichtschalter findet, haftet der Eigentümer für die erlittenen Verletzungen (Urteil des AG München vom 27.4.07 172 C 20800/06
2008-06-27 Neue Norm in der Schweiz: SN 640 238Der Schweizer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS hat mit Gültigkeit ab 1. Febraur 2008 eine neue Norm SN 640 238 herausgegeben. Dies betrifft Rampen, Treppen und Treppenwege und schreibt u.a. bei Handläufen vor: 10.2 Handläufe Rampen, Treppen und Treppenwege sind grundsätzlich immer beidseitig mit Handläufen auszustatten. Bei Treppen und Treppenwegen, die nur aus wenigen Stufen bestehen sowie bei Rampen kombiniert mit Treppen ist ein einseitiger Handlauf ausreichend. Auf einer Höhe von 0,60 - 0,65 m kann bei Bedarf zusätzlich ein Handlauf für Kinder und kleine Erwachsene angebracht werden. Handläufe müssen durchgängig ohne Unterbruch über die gesamte Rampen- bzw. Treppenlänge geführt werden und mind. 0,30 m waagrecht über Anfang und Ende der Treppe hinausgezogen werden. Um Unfälle zu vermeiden, müssen Anfang und Ende der Handläufe gut sichbar und gesichert sein.Weitere Infos bei der Schweizer Normen-Vereinigung 2008-06-27 Hotel muss Schadenersatz zahlenDüsseldorf, 25.06.2008 - Fehlt in einem landschaftlich schön gelegenen Hotel, welches besonderen Wert auf das Wohlbehagen des Gastes legt, ein Fliesenstück im Bereich der Kante einer Treppenstufe, so stellt dies einen verkehrsordnungswidrigen Zustand dar. Kommt ein Gast deswegen zu Sturz, ist der Hotelbetreiber laut ARAG Experten zum Schadensersatz verpflichtet, da niemand mit einer solchen "Falle" rechnen muss (OLG Brandenburg 11 U 32/07). 2008-06-09 Heidelberg vorbildlichDie Stadt Heidelberg fördert wohl vorbildlich in Deutschland barrierefreie Wohnungen - und hierzu gehört auch die Erschließung mit Treppen. Diese richten sich sowohl an BauherrInnen und VermieterInnen von Mietwohnungen als auch an Menschen mit Behinderung, die geeigneten Wohnraum für sich bauen, erwerben oder umbauen wollen. Pro Wohnung gewährt die Stadt Heidelberg einen Zuschuss von max. 23.000 Euro. Mehr Infos dazu bei Frau Ulla Weiß, Techn. Bürgeramt, Wohnberatung, Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Tel. 06221-58-25300
Weitere Informationen finden Sie hier: 2008-06-05 So bitte nichtEiner unserer Mitgliedsbetriebe hat auf seiner Internetseite den Unterschied zwischen Handläufen nach der DIN-Norm, und einfachen Handläufen bzw. Haltegriffen aufgezeigt. Wir wollen hier nicht werten und richten, dies ist die Aufgabe der Justiz. Im Schadensfalle (z.B. Sturz, Unfall, etc) wird sicherlich der "Stand der Technik" und die einschlägigen Normen zu Rate gezogen. Planer, Architekten, Bauherren sind daher gut beraten, auch bei Handläufen sich auf eine Ausführung nach DIN 18024/25 mit den Handwerksbetrieben zu einigen, oder fachkundige Betriebe damit zu beauftragen. Dann werden Stürzen und Unfällen vermieden, und ältere oder behinderte Menschen finden auf Treppen sicheren Halt.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2008-05-22 Treppen in ArbeitsstättenDie Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Broschüre für Treppen für Mitarbeiter herausgegeben. Dort finden wir viele interessante Aspekte, wie Unfälle auf Treppen zu vermeiden sind. Die Angaben zur maßlichen Gestaltung, zur Rutschsicherheit, zur Auslegung von Geländern und Handläufen, zur Beleuchtung und Kennzeichnung nehmen immer wieder Bezug auf diese ganzheitliche Sichtweise. Ergänzend behandelt die Broschüre die Anforderungen an Treppen im Verlauf von Rettungswegen, Fragen der Ordnung und Sauberkeit sowie Gesichtspunkte für die Unterweisung der Mitarbeiter. Vorbehaltich sind weitergehende Vorschriften bei Besuchertreppen, bei Treppen in Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, in Hotels und Beherbergungsbetriebe, in Schulen und Kindergärten, Schwimmbäder usw. - bei Treppen, wo fremde Menschen sich aufhalten und begegnen gelten z.T noch deutlichere und weitergehende Festlegungen an die Treppensicherheit.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2008-05-20 Stiegenhäuser aufrüsten - Österreich KfV"die Hälfte aller Unfälle könnte verhindert werden, wenn man sich im privaten Bereich an den Vorschriften für Stiegenhäuser aus dem gewerblichen Bereich orientieren würde" so Sicherheitsexperte Ruppert Kisser vom "Kuratorium für Verkehrssicherheit" in Österreich. Jede Woche stirbt mindestens ein Senior infolge eines Treppensturzes in Österreich, und 42.300 Menschen verletzten sich auf der Treppe so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. 42 % aller Treppenstürze enden für Senioren mit Knochenbrüchen - vom "Klassiker" Oberschenkelhalsbruch, über das Handgelenkt bis hin zum Beckenbruch. Was empfehlen unsere österreichischen Nachbarn: ausreichende Beleuchtung, durchgehende Handläufe auf beiden Seiten sowie Stufen mit rutschfester Oberfläche. Bei Mehrfamilienhäuser oder gemieteten Häusern mit mangelhaftem Stiegenhaus haftet bei Klagen in Folge von Unfällen der Vermieter, wenn er sich nicht um die Sicherheit kümmert. Deshalb appelliert das KfV an alle Hauseigentümer und Vermieter, ihre Stiegenhäuser technisch sicher zu gestalten. 2008-05-19 Kindertagesstätten -hier TreppensicherheitIn Kindertagesstätten müssen Treppen beidseitig Handläufe erhalten. Ein Handlauf für den "Erwachsenen" und ein Handlauf in "kindgerechter Höhe". Siehe dazu die anschauliche Information mit den Hinweisen auf die Sicherheit sowie verständlichen Bildern aus NRW sowie die weitere Information aus NRW in den unten aufgeführten Links.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2008-05-15 Barrierefreiheit - Gesetzliche Verpflichtung!Immer wieder wird die Frage gestellt, ist Barrierefreiheit eine gesetzliche Verpflichtung oder eine freiwillige Leistung. Unzweifelhaft handelt es sich dabei um eine gesetzliche Verpflichtung. Bei Neubauten sind selbstverständlch alle Anfroderungen zu erfüllen, wozu auch die Verpflichtung zählt, dass Treppen an beiden Seiten griffsichere Handläufe erhalten müssen. Bei bestehenden Anlagen gibt es je nach Landesbauordnung Einschränkungen, vor allem wenn die Anforderung der Barrierefreiheit nur mit unverhältnismäßigen Aufwand erfüllt werden kann. Bei Treppen sind dies geschlossene Stufen (also Treppen mit Setzstufen) und an beiden Seiten Handläufe, wobei der Wandhandlauf durchgehend ausgeführt werden muss, sowie 30 cm über die erste und letzte Stufe zu führen ist. 2008-05-05 Treppensicherheit in der SchweizZum Thema Treppen hat die "Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen" eine Broschüre verfasst, welche sehr anschaulich und ausführlich das Thema "Treppen" und damit auch die Sicherheit auf Treppen behandelt. Werden Treppen nach den Schweizer Vorgaben errichtet, so stellen diese dann ein Höchstmaß an Sicherheit dar, und sind vor allem für ältere oder behinderte Mitbürger eine "barrierefreie Treppe". Wenn in Deutschland die Treppen nach der DIN 18024/25 errichtet und ausgestattet werden, so entsprechen diese ähnlich dem Schweizer Standart.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2008-04-29 Treppensturz Todesunfallursache Nr. 1 im eigenen Haus.Eine traurige Bilanz: Der Treppensturz ist weiterhin die häufigste Unfallursache im häuslichen Bereich. So starben nach neuesten Zahlen des statistischen Bundesamtes im Jahre 2006 im häuslichen Bereich 771 Personen durch Sturz auf oder von Treppen und Stufen. Besonders gefährdet sind nach den Unfallzahlen Personen ab dem 60 Lebensjahr, die meisten Unfalltote im häuslichen Bereich liegen mit 143 Toden in der Altersklasse zwischen 80 - 85 Jahren. Zum Vergleich nehmen sich die Todesfälle durch Sturz auf der Leiter mit 83, oder vom Baum mit 19 Todesfällen noch bescheiden aus. Selbst auf der Ebene stürzen jährlich 133 Personen zuhaus zu Tode. Daher rät das DIT keine losen Teppiche auf den Fluren und Treppen, rutschsichere Beläge, ausreichende Beleuchtung, Haltegriff im Flur und an Treppen einen beidseitigen durchgehenden und griffsicheren Handlauf. 2008-04-25 Sturz am Gehsteig - Verkehrssicherungspflicht Rentnerin erhält nach Sturz 2600 Euro Entschädigung Neubrandenburg (dpa/mv) - Zweieinhalb Jahre nach ihrem Sturz auf dem Weihnachtsmarkt am Neubrandenburger Rathaus erhält eine 82-jährige Frau eine Entschädigung. Der Marktveranstalter werde nach einem Vergleich 2600 Euro Schadensersatz zahlen, teilte das Amtsgericht Neubrandenburg am Donnerstag mit. Die Frau war im Dezember 2005 wegen einer fehlenden Gehwegplatte auf das Gesicht gestürzt. «Die Frau war übel zugerichtet», sagte die Richterin. Der Veranstalter hatte sich mit Hinweis auf die städtische Fläche zunächst geweigert, Entschädigung zu zahlen. Der Pächter der Fläche sei aber auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. 2008-04-21 Bay. Bauordnung geändertMit Bayerischem Gesetz- und Verordnungsblatt wurde auch die Bayerische Bauordnung geändert. Wichtige Infos zu Treppen und zur Treppensicherheit finden wir in den Art. 32 und für Geländer und Handläufe unter Art. 48 Barrierefreies Bauen. Die Umsetzung der Muster -Liste der Techn. Baubestimmungen, wurde mit AIIMBI. Nr. 14/2006 S.613 geändert.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2008-04-16 Verkehrssicherungspflicht im UrlaubshotelIn Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht bei Hotels, Gaststätten und Clubs in Urlaubsländern steht das Urteil des LG Frankfurt vom 17.1.08 in Tradition früherer Urteile, welche von dem Veranstalter eine eigene Verkehrssicherungspflicht bei dem von ihm veranstalteten Reisen hinsichtlich Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger und der Beschaffenheit der Vertragshotels und Ferienclubs fordern. Es sind auch im Urlaubshotel diejenigen Sichungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Reiseveranstalter für ausreichend halten dürfe, um die Reisenden vor Schaden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten seien. So gelten bei Treppen auch im Urlaubsland deutsche Sicherheitstandarts z.B. Rutschhemmung bei Boden- und Treppenbelag, beidseitige Handläufe, Geländerhöhe und ausreichende Beleuchtung. Im vorliegenden Urteil stehen dem Reisenden durch einem Sturz bei regennasser Marmortreppe durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Schmerzensgeld, Schadensersatz, eine Minderungsquote und eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude zu. Den vollstänigen Urteilstext gibt es im Reiserechts-Register unter dem Stichwort"LG Frankfurt 17.01.2008" 2008-03-06 DIN 18024/25 bauaufsichtlich eingeführtEine sehr informative Broschüre über die DIN 18024/25 von der Bay. Architektenkammer/ Staatsministerium finden Sie im Internet unter www.byak-barrierefrei.de/byak-barrfrei_publikationen.htm Hier sind auch die Vorschriften über die Sicherheit auf den Verkehrswegen genau beschrieben. Es regelt die Zugänge zu Häusern, Wohnungen, öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten, sowie auch Treppen in Frei- und Grünanlagen. Bitte beachten Sie im Interesse unserer Mitbürger die seit vielen Jahren bekannte DIN 18024 bzw. 18025. Bei Treppen sind neben ausreichender Beleuchtung, trittsichere Stufenbeläge besonders die beidseitigen Handläufe nach DIN Normen zu beachten. Ein vergleichsweise ebenso klare und verständliche Publikation hat das Wirtschaftsministerium aus Baden Württemberg erstellt. Hier sind in einer Veröffentlichung die verschiedenen Normen zusammengefasst, und sehr anschaulich erklärt.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2008-02-24 SIA Norm 500 - Schweiz Entwurf einer neuen NormDer Entwurf der Schweizer SIA Norm will Handläufe wie folgt regeln: 1. Handläufe müssen auf 0,90 m bis 1,00 Höhe über der Vorderkante der Auftritte beziehungsweise über der Bodenfläche verfügbar sein. Sie müssen den Treppenlauf an beiden Enden um mindestens 0,30 m überragen und bei Änderung der Laufrichtung ununterbrochen weiterführen. Handlaufenden, die um mehr als 0,1 m frei in den Raum ragen, müssen nach unten oder seitlich gekrümmt sein. 2. Handläufe müssen festen Halt bieten und handgerecht fassbar sein, Richtwert für den Durchmesser: 30 - 45 mm. 3. Die Wahl der Benützerseite eines Handlaufs muss durch beidseitige oder gegebenenfalls durch mittige Anordnung gewährleistet sein.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2008-02-23 Referenten bei Intern. BaumesseDas Dt. Institut für Treppensicherheit mit dem 1. Vorsitzenden Dipl- Ing. FH Siegfried Schmid war mehrfach als Referent bei der 13. Internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik tätig. Hier vor allem zum Thema Zielpunkt: Barrierefrei, Planen und Bauen. Weitere Infos dazu unter www.nullbarriere.de oder www.lebenohnebarrieren.de 2008-02-07 Sichere StufenBeleuchtung auf Treppenstufen bringt Sicherheit. Durch erkennbare Stufenvorderkanten fühlen sich vor allem ältere Personen, Kinder und behinderte Menschen auf der Treppe sicher. Nähere Informationen erhalten Sie durch den LINK.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2008-01-21 Grenzüberschreitende SicherheitIm deutschsprachigen Raum finden wir in Bezug auf Treppensicherheit vermehrt gleiche oder ähnliche Rechtsauffassungen. Einen sehr anschaulichen Bericht konnte wir einer Schweizer Fachzeitschrift für das Metallbau-Handwerk entnehmen. Ähnliche Rechtsauffassungen gibt es in Deutschland, RA Peters vom DHTI hat hier eine ausführliche Stellungnahme in Bezug auf Rehling-Geländer, vor allem im privaten Haus, abgegeben.
Weitere Informationen finden Sie hier:
|