14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet

Unser Dank unter News & Recht
2007-07-18 Treppenlift / Beidseitiger Handlauf an der TreppeWie das Bundesministerium der Justiz mitteilte, gibt es für Treppenlifte und für Handläufe in Wohnanlagen gesetzliche Vorgaben, welche im § 554a Barrierefreiheit zusammengefasst sind: 1. Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Nutzung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen. 2. Der Vermieter kann seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen. 3. Eine zum Nachteils des Mieters von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist unwirksam. 2007-06-29 Muster-Schulbau-Richtlinie Mit Bekanntmachung der Muster-Schulbau-Richtlinie wurde für Schulgebäude eine einheitliche Geländer-und Brüstungshöhe von 1,10 m verbindlich. Abhängig vom Personenkreis und der Nutzung der Treppe und des Treppenumfeldes sind auch größere Geländerhöhen möglich. Eine Entscheidung ist im Einzelfall unter Berücksichtigung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Betrachtet man das durchschnittliche Größenwachstum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, so ist festzustellen, dass diese Altersgruppe in den letzten zwei Jahrzehnten um durchschnittlich 4,5 cm größer wurde. Ein großer 18 - 25 Jähriger hatte 1986 eine Körpergröße von 186,5 cm während im Jahre 2005 bereits eine Körpergröße von 191 cm zu verzeichnen ist. Entsprechend wird auch die DIN 33402 "Körpermaße der Menschen" überarbeitet. Unabhängig davon sind die Handläufe bei Treppen auf 85 oder 90cm festgelegt. Siehe dazu das Bild einer vorbildlichen Treppenanlage:
Weitere Informationen finden Sie hier: 2007-06-28 Vertriebspartner für Steighilfe gesuchtDer Erfinder einer Treppensteighilfe, Herr Carl Hins, Platterweg 4 in 65391 Lorch sucht zum Vertrieb und zur Herstellung seiner Steigehilfe an Treppen einen Hersteller und Vertriebspartern. Bitte tel. oder schriftlich Kontakt aufnehmen Tel. 06775-960219. 
2007-06-26 Treppen und Menschen mit HandicapAusführlich berichtet das Handicap-Netzwerk stets über Mobilität im und um das häusliche Umfeld. Treppen sind Handicaps! - oftmals sind es einfache Hilfsmittel, welche ein sicheres und bequemes Nutzen oft erst ermöglichen. Gute Beleuchtung, lange Schaltdauer bei Bewegungsmeldern oder Zeitschaltuhren, rutschsichere Beläge, markierte Stufenvorderkanten -zumindest an der ersten und letzten Stufe - und auf beiden Seiten griffsichere und wandseitige auch durchgehende Handläufe über die Podeste sowie gem. DIN über die erste und letze Stufe erleichtern und ermöglichen oftmals dem älteren oder behinderten Menschen die Nutzung der Treppe.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2007-06-19 "Stand der Technik und DIN - Vorschriften" für HandläufeHandläufe sind geregelt in der DIN 18024/25 für Wohnungen und für öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten. Auch für Aussenanlagen sind dort die Ausführungen festgelegt. Im Absatz 6.2.5.1 der neuen DIN 18030 werden Handläufe wiederum genau beschrieben. Infos zu den Normen unter www.nullbarriere.de 2007-06-15 Haftung des HausbesitzersZur Eröffnung des größten Flexo- Handlaufshops in Berlin hat die Firma MOBILATEC am 15.6.07 den 1. Vorsitzenden des "Deutschen Instituts für Treppensicherheit e.V." Herrn Dipl. Ing. Siegfried Schmid geladen, zum Thema: "Neue gesetzliche Vorschriften , Normen und Bestimmungen sowie die Haftung des Planers, Eigentümes oder Pächters. Der Vortrag richtete sich schwerpunktmäßig an Architekten, Planer und technisches Fachpersonal von Einrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften. Weitere Infos und Muster, sowie technische und fachliche Beratung erhalten Sie bei der Berliner Firma MOBILATEC, Ansprechpartner ist hierbei unter Tel. 030-61693531. Zu vielen Vorträgen ist das DIT geladen, so auch zur Messe conSozial in Nürnberg, und hier zum Thema "Häusliche Pflege - Risiken und rechtliche Aspekte für Pflegende bei Stürzen"
Weitere Informationen finden Sie hier: 2007-06-04 Was ist öffentlich zugänglich ?Zur Frage : was ist öffentlich zugänglich hat das Ministerium für Bauen und Verkehr in NRW folgende Erläuterungen im Mai 2007 veröffentlicht: Öffentlich zugängliche Gebäude sind bauliche Anlagen, die bestimmungsgemäß von einem im Vorhinein nicht bestimmbaren Personenkreis aufgesucht werden müssen. Reine Wohngebäude sind (Stand Mai 2007) nicht öffentlich zugänglich, selbst wenn sie von Besuchern, Handwerkern, Lieferanten und anderen Dienstleistern gelegentlich aufgesucht werden. Dies führt dazu, das auch gemischt gewerblich genutzte bauliche Anlagen dann als nicht öffentlich zugänglich angesehen werden müssen, wenn der Zugang zu ihnen jeweils von einer vorangehenden Entscheidung des Eigentümers bzw. Nutzers der baulichen Anlage (Terminvereinbarung) abhängig gemacht werden soll. Dies kann dann von Bedeutung sein, wenn zum Beispiel im Rahmen der Ich-AG Dienstleistungen überwiegend durch Hausbesuche bei den Kunden bzw. durch zuvor vereinbarte Hausbesuche in der zu beurteilenden baulichen Anlage erbracht werden soll. 2007-05-02 Persönliche Haftung im SchadensfallWie die Fa. Permalight veröffentlicht, sind lt. Arbeitsschutzgesetz Unternehmer und Betreiber verpflichtet für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu sorgen. Werden Arbeiten beauftragt oder zugelassen, die nicht den Regelwerken der jeweiligen Branche entsprechen, empfiehlt es sich, dieses über Sachverständige abzusichern: denn bei Personenschäden drohen neben zivil- auch strafrechtliche Folgen. Weitere Infos bei der Fa. Permalight Tel. 05101-9263-26 Bei Treppen sind vor allem die Geländerhöhen von 1,o m zu beachten, der rutschsichere Bodenbelag, ausreichende Beleuchtung und bei Treppen, welche von ausschließlich von Mitarbeitern benutzt werden, ab 1,5 m Treppenbreite der beidseitige Handlauf, bei Besuchertreppen grundsätzlich die beidseitigen Handläufe an den Treppen.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2007-05-01 BGR 216 - Optische SicherheitsleitsystemeDie Firma EverGlow beschreibt gem. des § 7 der Arbeitsstättenverordnung, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren zu befürchten sind, eine Sicherheitsbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mind. ein von Hundert der Allgemeinbeleuchtung, mind. jedoch von einem Lux vorhanden sein muss. Dies kann auch durch nachleuchtende Produkte aus Ihrem Hause erreicht werden, denn die BGR 216 schreibt, dass Treppen, Treppenwangen, Handläufe und Rampen im Verlauf von Rettungswegen so zu kennzeichnen sind, dass der Beginn, der Verlauf und das Ende eindeutig erkennbar sind. Hier ist die Fa. EverGlow mit Ihren nachleuchtenden Handläufe auf dem Markt, wie die Firma Flexo mit dem Handlauf in Sicherheitsfarben und mit eingelegten nachleuchtenden Streifen.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2007-03-09 GUV regelt Sicherheit an Treppen in Schulen/KindergärtenDa vielfach die Anfrage auch an uns kommt einige kurze auszugsweise Infos zur Sicherheit an Treppen in Schulen und Kindergärten: 1. Stufen müssen rutschsicher sein 2. Ausreichende Beleuchtung im Treppenhaus 3. Bodenbelag und Treppenbelag sollen kontrastreich sein 4. Brüstungshöhen grundsätzlich 1,1 m, 1,1m, mit Erschwernissen zum Überklettern und zum Rutschen 5. Handläufe an beiden Seiten der Treppe 6. in Kindergärten zusätzliche Handläufe in kindgerechter Höhe, auch mit kindgerechtem Durchmesser 2007-02-22 Anti-Rutsch-Streifen für TreppenWenn die Füße wegrutschen, gibt es kein Halten mehr. Man schimpft auf die glattenStufen und schlägt schon auf den harten Boden. Der Fall wird zum Unfall. Die Schuld am Unfall tragen fast nie die Opfer. Fast immer wurde versäumt, die gefährlichen Stellen rutschsicher auszurüsten. Treppenschutzsysteme sorgen für sicheres Begehen. U.a. bieten diese Profile an die Fa. Wothke-Weber in 48157 Münster, die Firma Ludger Tumbrink in 76694 Forst/Baden, oder die Firma Kroschke in Braunschweig. 2007-02-19 Münchner Lokalbaukommission fordert NachrüstungDie Münchner Lokalbaukommissionen fordern bei Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden Nachrüstung. So müssen an beiden Seiten der Treppen griffsichere Handläufe ohne freie Enden angebracht werden, die über Fensteröffnungen und Treppenabsätze sowie über die letzte Stufe zu führen sind. Umwehrungen (Geländer, Brüstungen) müssen mind. 0,9, bei Gebäuden die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen min. 1,00m, über 12 m Absturzhöhe mind. 1,1m hoch sein. Die Geländer sind dementsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen (Art. 17 BayBO) 2007-01-29 Mangelhafte Raumspartreppe: Vermieter haftetStürzt ein Mieter auf einer nicht sachgerecht angebrachten Raumspartreppe, ist der Vermieter haftbar. Das geht aus einem Urteil des OLG Dresden hervor. In so einem Fall sei die vermietete Wohnung mangelhaft, heißt es zur Erläuterung. Allerdings müsse sich der Mieter, der die erkennbare "gefährliche" Treppe benutzt hat, ein Mitverschulden anrechnen lassen. (Az.: 5 U 581/06). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Mieterin statt. Die Frau musste zum Wäschetrocknen auf den Dachboden steigen. Dieser war nur über eine so genannte Raumspartreppe erreichbar. Bei einem Sturz auf der Treppe zog sie sich erhebliche Verletzungen zu und verlangte Schadenersatz. Der Vermieter machte geltend, die Klägerin habe die Treppe auf eigene Gefahr benutzt. Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht: Die Haftung des Vermieters bestehe allein schon, weil die Treppe nicht fachgerecht eingebaut gewesen sei. Der Klägerin könne aber ein Mitverschulden angelastet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2007-01-02 Vorbildliche Ausarbeitung zu TreppenDas Referat "Barrierefreies Bauen" der Stadtdirektion Graz hat für Österreich eine vorbildliche Ausarbeitung für allgemeine Bauteile für Öffentliche Gebäude und Wohnbau veröffentlicht. Reich bebildert, mit Zeichnungen und genauen Maßfestlegungen werden auch Rampen und Treppen anschaulich erläutert. So sind u.a. auch Besonderheiten wie Stufenausbildungen, Stufenmarkierungen, taktile Bodenavisierung, Sicherung gegen Unterlaufen Längs - und Quergefälle, Optische Markierungen, Radabweisungen, Anordnungen der Handläufe sowie Ausbildung und Handlaufbefestigungen klar und deutlich beschrieben. 2006-12-17 Versammlungsstätten: Treppen und FlureDie Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Die lichte Breite eines jeden Bauteils von Rettungswegen muss mind. 1,20 m betragen. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen Personen mind. betragen bei 1. Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien 1,2 m /600 Personen 2. anderen Versammlungsstätten 1,2m /200 Personen Notwendige Treppen müssen feuerbeständig sein. Die lichte Breite notwendiger Treppen darf nicht mehr als 2, 4 m betragen. Notwendige Treppen und dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Treppen müssen auf beiden Seiten feste und griffsichere Handläufe ohne freie Enden haben. Die Handläufe sind über Treppenabsätze fortzuführen. Notwendige Treppen und dem allgemeinen Besucherverkehr dienende Treppen müssen geschlossene Trittstufen haben, dies gilt nicht für Außentreppen.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2006-12-17 Handlauf innerhalb nutzbarer Treppenlaufbreite?Bei der Frage "Nachrüstung im Bestand" taucht immer wieder die Frage auf, darf ein nachträglich einzubauender Handlauf in der nutzbaren Treppenlaufbreite liegen. Hierzu ein eindeutiges JA, der zweite Handlauf darf sich in der nutzbaren Breite befinden, weil er die Treppe sicherer macht. Deshalb haben Länderbauordnungen wie zum Beispiel die Bremer Landesbauordnung (§ 35 Abs. 6) und die Landesbauordnung für Schleswig-Holstein (§ 38 Abs. 6) dies ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. 2006-11-26 6 Kinder an Schule getötetEin Massenansturm auf das Treppenhaus hat an einer chinesischen Schule sechs Kinder das Leben gekostet. Sie seien auf der Treppe übereinander gestürzt , schreibt die Vorarlberger Zeitung. Zu dem tragischen Zwischenfall kam es, als mehrere hundert Schüler am Samstag nach dem Unterricht an der Schule in Tutang aus den Klassenzimmern strömten. Sie seien auf der Treppe übereinander gestürzt, 5 Mädchen und ein Bub im Alter zwischen 12 - 13 Jahren seien auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben, elf weitere Schüler erlitten schwere Verletzungen. Frage an das DIT: kann soetwas in Deutschland sich auch erreignen? Wohl weniger, da die Treppen in Deutschland lt. Bauvorgaben und Sicherheitsstandarts meist beidseitig mit Handläufen gesichert sind und bei breiten Treppen - ab 2, 5 m auch in der Mitte mit Geländern ausgestattet sind, sodass bei einem Sturz ein sicherer Griff erreichbar ist.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2006-11-14 Kein Schadenseratz bei privatem HausbesitzerEin privater Hausbesitzer muss keinen Schadenersatz zahlen, wenn ein Besucher auf der frisch gewischten Treppe ausrutscht. In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber auf den Ersatz von Lohnfortzahlungen in Höhe von 16.000 Euro gefordert, der auf der frisch gewischten Treppe seiner Schwester ausgerutscht war. Die Richter des OLG Bamberg urteilten jedoch: private Hausbesitzer müssten nicht für Unfälle auf einer frisch gewischten Treppe haften. Hinweisschilder wie "Vorsicht Nässe - Sturzgefahr" seien in den eigenen vier Wänden nicht notwendig.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2006-11-13 Ist beidseitiger ( 2. Handlauf) Handlauf Pflicht?Häufig wird an uns die Frage gerichtet, ob der beidseitige Handlauf an der Treppe Pflicht ist. Dazu gilt folgende Feststellung: 1. Im privaten Bereich ist der beidseitige, 2. Handlauf, NICHT Pflicht. Es ist Privatsache, wie der Hausbesitzer, auch wie der evtl. ältere oder behinderte Mensch an der Treppe vorwärts, rückwärts, seitwärts oder evtl. am "Hosenboden" die Treppe in seinem Haus, in seiner Wohnung bewältigt. 2. Im öffentlich zugänglichen Bereich ist der beidseitige Handlauf PFLICHT - denn es kann nicht erwartet werden, dass derselbe Mensch auf dem Weg zum Zahnart, zum Arzt, im Pfarrzentrum, im Lokal oder im Theater nur mit fremder Hilfe die Treppe begeht. Dies gilt vor allem für Treppen, wo sich Menschen auf Treppen begegnen können, oder aufgrund der Treppenbreite gleichzeitig die Treppe begehen können. 3. Im normalen Wohnungsbau ist der beidseitige Handlauf (noch nicht) Pflicht, dafür müssen Wohnungen wie Altenwohnungen, betreutes Wohnen, sozialer Wohnungsbau, Seniorenresidenzen etc. nach DIN 18025 Teil 2 ausgestattet werden, dort ist auf Treppen und Rampen eindeutig der beidseitige Handlauf festgelegt. 2006-10-31 1071 Sterbefälle durch Sturz auf oder von Treppen und StufenAuch im Jahre 2005 führt die Todesunfallstatistik wie uns am 30.10.06 das Stat. Bundesamt mitteilte, wiederum mit 1071 Todesfälle durch Sturz auf oder von Treppen und Stufen die Unfallstatistik an. Davon betroffen waren 588 Männer und 483 Frauen. Insgesamt starben 8548 Menschen an Stürzen. Vergleichsweise dazu der Sturz auf oder von Leitern mit 106 Todesfällen, auf oder vom Gerüst mit 25 Todesfällen, in Zusammenhang mit Rollstuhl starben 53 Personen, und bei Todesfälle durch Sturz vom Baum sind 35 Personen betroffen. Im Vergleich zu den Todesfälle durch Treppensturz bei 1071 nehmen sich die Todesfälle durch Sturz bei Eis und Schnee mit insgesamt 28 Todesfälle relativ bescheiden aus. Trotzdem unterstützt das DIT alle Bemühungen Stürze im Sommer und besonders im Winter zu vermeiden, und empfiehlt neben der Streupflicht auch bei Außentreppen - selbst bei wenigen Stufen - das Anbringen eines beidseitigen Handlaufes oder Geländers.
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