Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



home
anschrift
satzung
gutachten
news
presse
bilder
links
datenschutz
intern

 

Durchsuche Artikel

 

und oder
und: alle Suchworte müssen vorkommen
oder: mindestens ein Suchwort muss vorkommen

 




14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet



Unser Dank unter News & Recht

< | 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 | > 

21 bis 40 von 438

2020-07-24

Beidseitiger Handlauf in Mietwohnanlagen vorgeschrieben

Auch im Treppenhaus einer Mietwohnanlage muss beidseitig ein Handlauf sein, wenn ein Bewohner behindert ist, oder eine Pflegestufe hat. Der Rechtsanspruch begründet sich auf BGB  §554a "Barrierefreiheit". Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich ist, wenn er ein berechtiges Interesse daran hat.
 

2020-07-24

Beidseitiger Handlauf in Eigentumswohnanlage ist zu dulden

Wenn jemand in einer Eigentumswohnanlage einen beidseitigen Handlauf benötigt, müssen Miteigentümer diesen Handlauf dulden, wenn die Kosten von dem Mieter oder einem Dritten übernommen werden und die übrigen Wohnungseigentümer keinen wesentlichen Nachteil geltend machen können. Evtl. Rückbaukosten können verlangt werden. Bei der nach § 14, 22 WEG vorzunehmenden Würdigung der Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer is überdies die objektive Wertentscheidung des Grundsgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten gem. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG. zu berücksichtigen
 

2020-04-06

Unser Vorsitzender im Fernsehen

Fernseh-Interview mit Siegfried Schmid bei Radio Maria

Siegfried Schmid, Vorsitzender des Deutschen Instituts für Treppensicherheit, erzählt über sich und sein Leben. Aufzeichnung bei Youtube.


 

2020-02-21

Flexo Handlaufsysteme sucht Mitarbeiter

Flexo Handlaufsysteme sucht Mitarbeiter
 

2019-12-10

Das DIT zieht um

AB 1.1.2020 finden Sie das "Deutsche Instititut für Treppensicherheit" unter der neuen Anschrift im Sudturm in Gottmadingen, Anneliese Bilger Platz 1. Direkt im Herzen von Gottmadingen, direkt auf der Deutsch/Schweizer Grenze sind die Schulungsräume und die Ausbildungsstätte. Gerne dürfen auch Gruppen und Verbände Gast bei uns sein.

Sie erreichen uns wie bisher telefonisch unter 07731 - 3198186 und natürlich auch wie bisher per Email an info@treppensicherheit.org

Neues Schulungszentrum des Deutschen Instituts für Treppensicherheit

Siegfried Schmid, 1. Vorsitzender macht weiter

Wir freuen uns auch, daß unser 1. Vorsitzender Siegfried Schmid noch weitere 2 Jahre bis Ende 2021 im Amt bleibt und uns mit seinem Wissensschatz rund um Treppen und deren sichere Ausgestaltung zur Seite steht bis ein ebenso kompetenter Nachfolger gefunden ist.


 

2019-05-25

"Barrierefrei Bauen" ausführlich erläutert

Eine hervorragende Broschüre zum Thema Barrierefreiheit finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Ausführlich ist auch das Thema Treppe und Handlauf behandelt (Seite 42-46 in der Broschüre) - es gehört inzwischen zum Standard, dass Treppen auf beiden Seiten griffsichere Handläufe nach Norm und Gesetz haben. Die Broschüre erhalten Sie kostenlos als Download auf der Website des Ministeriums oder direkt hier (PDF).


 

2019-05-06

Broschüre über Treppen und Stufen

Die Schweizer Fachstelle "Hindernisfreie Architektur" hat eine Fachbroschüre über hindernisfreie Treppen veröffentlicht und dabei auch geltende Normen und Gesetze zusammengetragen. Interessant ist für Deutschland, dass die Frage der Fluchttreppen hier sehr deutlich erwähnt wurde und damit auch die entsprechenden Auflagen mit verbunden sind, z.B. immer die beidseitigen Handläufe.

Hindernisfreie Architektur über Fluchttreppen

Vollständige Broschüre hier im PDF >>>


 

2019-01-10

Langjährige Pressesprecherin verläßt das DIT

Aus beruflichen und persönlichen Gründen hatte unsere langjährige Presse-Sprecherin Frau Antje Ebner ihr Amt aufgegeben. Seit der Gründung des Vereins war sie als kompetente Fachfrau Ansprechpartnerin für die regionale und vor allem für die überregionale Pressearbeit des DIT. Wir danken Frau Ebner für den grossen und engagierten Einsatz und wünschen Ihr persönlich alles Gute.

 

2018-11-30

NEUER Vorsitzender gesucht

Bei der Vorstandssitzung des Vereines Treppensicherheit.de hat der 1. Vorsitzende Siegfried Schmid seinen Rücktritt angekündigt. Gross war die Bestürzung bei den Mitgleidern, vereint doch der "Chef" die Vorteile des Juristen mit dem Sachverstand des Architekten und Sachverständigen für hinternisfreies Bauen. Herr Schmid liess sich jedoch nicht überstimmen und führt sein Lebensalter mit 69 Jahren an mit dem Wunsche mehr Zeit mit seiner Frau und den Enkelkindern zu verbringen. Daher sucht das DIT dringend einen Nachfolger, möglichst mit Ausbildung ähnlich der von Herrn Schmid und vor allem mit dem Verständnis, dass Treppenstürze durchaus vermeidbar sind, wenn die technischen Voraussetzungen richtig sind und die gesetzlichen und normativen Vorgaben auch eingehalten werden.

Siegfried Schmid , 1. Vorsitzender des DIT


 

2018-08-30

Pflegefall nach Treppensturz: Handwerker muss zahlen

Eine Rentnerin stürzt auf der Baustelle und ist seither ein Pflegefall. Ein Handwerker soll jetzt für die gesamten Behandlungs- und Pflegekosten von mehr als 800.000 Euro aufkommen... Lesen Sie die tragische Geschichte bei www.handwerk.com!
 

2018-08-28

Referat auf Fachtagung des DIPB

Willi Reisser, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (u.a. öffentliches Baurecht), erläutert in seinem Referat bei der Fachtagung des DIPB am 27. September 2018 die rechtlichen Aspekte bei der Planung und Errichtung von Wohngebäuden im Hinblick auf die verfassungsmäßig garantierte Gleichbehandlung von Behinderten gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG:"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Das Referat können Sie hier nachlesen im PDF >>>


 

2018-08-16

Eine erfreuliche Mitteilung - Danke dafür!

Wieder einmal konnten wir mit Rat zur Seite stehen. Dafür erhielten wir eine nette Rückmeldung, über die wir uns natürlich sehr freuen. Vielen Dank nochmals!



 

2018-07-14

Wegen fehlendem Handlauf verurteilt: "Fahrlässige Tötung"

Ein Hausverwalter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er in Unkenntnis der Sachlage den gesetzlich vorgeschriebenen beidseitigen Handlauf an der Treppe nicht angebracht hatte.

Das vollständige rechtskräftige Urteil sehen Sie hier im PDF >>>


 

2018-07-13

Blick über die Grenze, in die Schweiz

Die Frage nach Schadenersatzansprüchen bei Treppenstürzen beschäftigt ständig auch die Gerichte in der Schweiz. Ein Betroffener suchte Rat bei der Luzerner Zeitung und erhielt eine eindeutige Antwort auf die Frage:

"Sturz auf mangelhafter Treppe: Haftet der Vermieter?"

Lesen Sie den ganzen Artikel hier im PDF!


 

2018-02-03

Handlauf in Bayern - Zusammenfassung der Gesetze und Normen

Bayer. Vorschriften bzgl. Handläufen an Treppen

Bereits im Grundgesetz der BRD ist verankert, daß niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das Bay. Behindertengleichstellungsgesetz BayBGG definiert in §4 die Barrierefreiheit. Die Bayer. Bauordnung BayBo regelt schließlich die Anforderungen im Detail.

Das DIT hat die Bayerischen Gesetze, Verordnungen für Verantwortliche zur fundierten Information zusammengefaßt.

Zusammenfassung als PDF


 

2018-01-31

Vorsicht: Treppe als Falle für Immobilienbetreiber

Artikel von www.baulinks.de/webplugin/2016/1068.php4

 

(27.7.2016) In Deutschland sind beim Bau von Treppen die je­weiligen Landesbauordnungen relevant. Sie fordern meist nur einen Handlauf und eine irgendwie geartete Beleuchtung. Ist die Bauabnahme erfolgt, glauben viele, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind - was aber längst nicht der Fall sein muss. Denn bei einem Treppensturz greift das Zivilrecht und die Frage nach der Verkehrssicherheit. Laut Bundesgerichts­hof ist eine Treppe erst dann verkehrssicher, wenn ...

  • links und rechts ein Handlauf vorhanden ist und
  • blendfreies, mehrflammiges und verschattungsfreies Licht die Treppe erhellt.

Zudem besteht die Pflicht zur Nachrüstung. Zahlreiche Ge­richtsurteile nach Treppenstürzen gründen auf diesen höchst­richterlichen Entscheidungen.

Darüber hinaus stuft der Verband der Haftpflichtversicherer nicht verkehrssichere Treppen als grobe Fahrlässigkeit ein. Bei grober Fahrlässigkeit verweigert die Haftpflichtversiche­rung in der Regel die Regulierung des Schadens. Der Hausbesitzer respektive Gebäu­debetreiber bezahlt dann den Schadensersatz und Schmerzensgeld bis hin zu lebens­langer Rente selbst.

  • Mehr als 90% aller Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden sollen demnach nicht verkehrssicher sein.
  • In Deutschland stürzen pro Jahr über 600.000 Personen auf Treppen mit oft schwerwiegenden Folgen, über 1.000 sterben daran.
  • Mit einem einzigen Treppensturz ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung überholt

 

2017-11-13

Ein Handlauf gibt neue Freiheit

Die Bayerische Staatszeitung berichtet in der November Ausgabe aktuell zum Thema "Treppensicherheit und Handlauf"...

Artikel als PDF


 

2017-10-24

Schutzengel verhindert Schlimmeres

Eine Mieterin frägt nach Richtlinie für Geländer:

"Ich habe ein kleines Anliegen und Wende mich an sie... Meine Tochter 1 halbes Jahr alt ist vor ein paar Wochen zwischen dem Spalt vom Treppenlauf zur Stufe durchgerutscht... und fiel eine Etage tiefer... Gott sei dank nichts passiert. Sie hatte einen Schutzengel? Nun zu meiner Frage: Gibt es eine Richtlinie dafür wie der Abstand zu halten ist?... Dazu muss ich sagen, das Mehrfamilienhaus wurde ungefähr 1970 gebaut."

Solche Anfragen erreichen uns fast täglich mit den kleinen und grossen Sorgen, der Kleinen und Grossen Menschen.

Zur Frage: Generell muss der Abstand 12cm betragen, so dass kein Kinderkopf durchpassen dürfte.


 

2017-08-10

Wann hat ein Mieter tatsächlich Anspruch auf einen barrierefreien Umbau?

Das erweiterte Mietrecht räumt Mietern mit einer Behinderung zwar grundsätzlich das Recht ein, Umbaumaßnahmen im Rahmen eines barrierefreien Wohnens vornehmen zu lassen, es kommt allerdings wie überall im rechtlichen Raum auf die vorliegenden Umstände an. Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Vermieter den Umbaumaßnahmen zustimmen muss:  

Der Mieter muss ein begründetes Interesse am barrierefreien Wohnen haben. Dieses fußt auf einer anerkannten Schwerbehinderung, durch die die Bewegungsfähigkeit erheblich oder dauerhaft eingeschränkt ist. Dazu zählen aber nicht nur Behinderungen im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes (siehe zum Beispiel behinderung.org), sondern auch die Behinderungen, die Menschen mit zunehmendem Alter erleiden. Für die Anerkennung der Behinderung ist nicht entscheidend, ob der Mieter die Behinderung selbst verschuldet hat oder wann diese erstmals aufgetreten ist.

  1. Der Anspruch auf barrierefreies Wohnen ist nicht auf den Mieter allein beschränkt, sondern findet auch für alle Personen Anwendung, die berechtigterweise zum Haushalt des Mieters gehören und die deshalb im selben Mietobjekt wohnen.
  2. Das Recht eines Mieters auf bauliche Veränderungen im Hinblick auf Barrierefreiheit darf nur in angemietetem Wohnraum geltend gemacht werden. Für gewerblich genutzte Mietflächen findet das Recht in dieser Form keine Anwendung.

Welche baulichen Veränderungen fallen unter das Recht auf barrierefreies Wohnen?

Die Maßnahmen, die Mieter im Rahmen des barrierefreien Wohnens ergreifen dürfen, umfassen Umbauarbeiten im Innen- und Außenbereich. Dazu zählen

  • Vorrichtungen, mit deren Hilfe der Betroffene seine Wohnung auch dann ohne fremde Hilfe erreichen und verlassen kann, wenn sich diese nicht im Erdgeschoss befindet und kein Fahrstuhl im Gebäude vorhanden ist
  • Gehhilfen wie Handläufe und Geländer
  • Die Verbreiterung von Türen, um diese auch mit einem Rollstuhl oder ähnlichem durchqueren zu können
  • Bauliche Veränderungen im Bereich der sanitären Einrichtungen
  • Gegebenenfalls auch eine Angleichung verschiedener Ebenen des Fußbodens auf ein barrierefreies Niveau
Wer trägt die Kosten für die baulichen Veränderungen?

An dieser Stelle müssen die Mieter leider selbst in die Tasche greifen, denn die Kosten für bauliche Veränderungen im Rahmen des barrierefreien Wohnens trägt grundsätzlich der Mieter selbst. Der Vermieter muss den Umbaumaßnahmen lediglich zustimmen und die entsprechende Möglichkeit dazu einräumen. Sollte nach einem Auszug des Mieters ein Rückbau der Umbaumaßnahmen erforderlich werden oder hat der Vermieter ein begründetes Interesse daran, die baulichen Veränderungen rückgängig zu machen, muss der Mieter für diese Kosten ebenfalls aufkommen. Hier gibt es Hinweise zum Thema finanzielle Hilfe beim barrierefreien (Um)bau.

Da barrierefreies Wohnen im modernen Alltag allerdings meist einen Zugewinn für vermieteten Wohnraum bedeutet, haben die meisten Vermieter ein langfristiges Interesse an entsprechenden Veränderungen ihrer Immobilie. Nicht selten können sich beide Parteien deshalb auf eine gemeinsame Übernahme der Kosten im gemeinschaftlichen Interesse der baulichen Veränderungen einigen. Dies geschieht grundsätzlich aber auf Basis der Kulanz des Vermieters. Einen Anspruch auf eine anteilige oder sogar vollständige Kostenübernahme durch den Vermieter haben Mietparteien per Gesetz nicht.

Bleibt die Belastung vollständig beim Mieter, hat der Vermieter ein Recht darauf, vom Mieter eine Sicherheit ähnlich einer Kaution zu verlangen, die im Bedarfsfall die Kosten für eine Beendigung der Baumaßnahmen sowie einen erforderlichen Rückbau decken würde. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird vor allem nach den Kosten bemessen, die ein Rückbau der baulichen Veränderungen verursachen würde.



Weitere Informationen finden Sie hier:
 

2017-07-03

Gunter Gabriel Opfer eines Treppensturzes

Wie die "Bild" am 28.06.2017 berichtete, starb Gunter Gabriel an den Folgen eines Treppensturzes in seinem Lieblingshotel. Er sei die Treppe, die ihm zum tragischen Verhängnis wurde schon tausendmal runtergegangen...

Das DIT bedauert den Sturz des beliebten Sängers, und stellt doch fest, dass der Sturz (und viele andere Treppenstürze) verhindert werden können, wenn die gesetzlichen Vorgaben für Hotels und Gaststätten eingehalten werden. Diese sind u.a. beidseitige Handläufe, griffsicher, umgreifbar, in der richtigen Höhe, und konstrastreich zur Wand. Aus den Bildern ist klar erkennbar, dass diese Normen und Gesetze hier nicht eingehalten sind.

Bild von der Todestreppe bei "Bild"



Weitere Informationen finden Sie hier:
 

< | 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 | > 

21 bis 40 von 438

   
Zurück zum Seitenanfang Zum Seitenanfang