Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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14. 6.2022
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2006-03-20

Museum rüstet Treppenanlage nach

Das Museum Walter, Galerie Noah im Augsburger Glaspalast hat die Besuchertreppen des mehrgeschossigen Gebäudes nun mit einem zweiten Handlauf gem. Art. 51 Bay. BO nachgerüstet. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine ehemalige Textilfabrik, ein Industriedenkmal, in welchem die Sammlung Walter über 1000 Werke zeitgenösischer Kunst zeigt. Das DIT hatte mehrfach die Nachrüstung aus Sicherheitsgründen angeregt.
 

2006-03-01

VdK Zeitung: "Wenn Treppen zu Stolperfallen werden"

In der März-Ausgabe des VdK Deutschland ist ein Bericht über "Sicherheit an Treppen" veröffentlicht, mit der Aussage, dass für gerade für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf beiden Seiten der Treppe griffsichere Handläufe anzubringen sind. Es wurde hierbei auf DIN geprüfte Handlaufsysteme hingewiesen, welche dank einer patentierten Gelenklösung auch problemlos um Ecken und Kanten geführt werden. Handläufe müssen griffsicher, gut umfassbar und stabil sein. "Lohnende Investition: ein grifsicherer Handlauf an der Breitseite von Stufen gibt Menschen mehr Sicherheit" so die Bildunterschrift.

Um die Anfragen an unser Institut einzudämmen, oder gar dort Prospekte über Handläufe anzufordern geben wir Ihnen bekannte Anschriften bekannt, welche griffsichere und DIN geprüfte Handläufe führen:

flexofit - Handläufe erhalten Sie in gut sortierten Sanitäts- oder Rehahäusern, bei der Firma Russka, oder in Flexo-Handlauf-Shops. Infos auch unter www.flexofit.de

FlexoForte - Handläufe gibt es beim Schreiner/Tischler/Schlosser oder direkt zur Selbstmontage bei info@FlexoForte.de. Dort können Sieauch Preise und Unterlagen anfordern. Infos unter www.FlexoForte.de


 

2006-02-25

Kein Schadenersatz/Schmerzensgeld durch nasses Laub

Wie der Anwalt-Suchservice uns mitteilte, müssen sich Fußgänger darauf einstellen, dass Gehwege im Bereich von Laubbäumen durch herabfallende Blätter und Regenwasser stets eine gewisse Rutschgefahr aufweisen. Das hat das Landgericht Berlin so entschieden (Urt. vom 11.10.05 - 9 U 134/04). Zwar müsse auf öffentlichen Straße und Gehwegen Glätte bekämpft und herabgefallenes Laub beseitigt werden. Aber eine Verkehrssicherungspflicht,die jeden Unfall ausschließe, sei aber nicht erreichbar. Deshalb, so die Richter, seien nur diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nachdensicherheitserwartungen des Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet seien, Gefahren möglichst abzuwenden.
 

2006-02-24

Treppensturz - und Keiner zahlt? Der Staatsanwalt ermittelt

Es kommt bei der Treppe zum Personenschaden in Ihrer Firma -Sturz- ormalerweise geht man zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass für Ihre Firma eine Haftpflichtversicherung oder zumindest die Absicherung über die Berufsgenossenschaften besteht und eine davon den entstandenen Personenschaden zu Ihrer und der Zufriedenheit des Geschädigten erledigen wird. Meist kommt es diesbezüglich zu einem zivilrechtlichen Verfahren, in welchem die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt wird. Weiter angenommen, der ermittelnde Staatsanwalt, dieser wird bei Personenschäden, aufgrund des "öffentlichen Interesses" automatisch gegen Sie ermitteln, kommt zu der Meinung, dass der Personenschaden aufgrund grob fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Handlung/Unterlassung durch Sie eingetreten ist - was geschieht dann? In diesem Fall wird zunächst einmal weder die Haftpflichtversicherung noch die BG einen Schaden für Sie begleichen, sondern lehnt die weitere Bearbeitung des Schadens und eine Leistung bis zur Feststellung der Ursachen ab. Sollten SIE (Beweisumkehr) nun nicht in der Lage sein zu beweisen, dass der Unfall, wenn dieser schon zu Ihren Lasten gehen soll, "nur" aus einer "Fahrlässigkeit" heraus entstanden sein kann, so haften Sie mit Ihrem kompletten Privatvermögen für diesen Schaden.

So die Auskunft einer Versicherungsgesellschaft zum Thema "Fehlende beidseitige Handläufe in öffentlich zugänglichen Gebäuden"


 

2006-02-22

Sportversicherung zahlt 39.000 Euro Kosten für Sturz

Nach dem Zivilrecht hat jeder, der für eine Gefahrenquelle verantwortlich ist, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen. Diese "Verkehrssicherungspflicht" betrifft bei privaten und öffentlichen Wegen meist den Eigentümer - in diesem Fall einen Sportverein, den die Gemeinde zuvor die öffentliche Räum- und Streupflicht übertragen hatte. So musste die ARAG Versicherung nach einem Sturz als Haftpflichtversicherer Kosten in Höhe von insgesamt 39.000 Euro übernehmen. Damit waren abgegolten die Kosten für den Erwerbsschaden und das Schmerzensgeld des Verunfallten, sowie die Regress-Ansprüche des Krankenversicherers und des Arbeitgebers der Geschädigten. Weitere Infos unter www.arag-sport.de


 

2006-02-12

1. Treppenfachkongress - Treppensicherheit am 9. März in Fürth

Zum 1. Treppenfachkongress lädt die Treppenmeister-Partnergemeinschaft am 9. März nach Fürh ein. Alamierend hohe Zahlen an tödlichen Unfällen auf Treppen zeigt die jährliche Unfallstatistik. Jährlich 1000 Todesstürze auf Treppen - muss das sein? Welche Verantwortung tragen Architekten und Bauträger bei der Auswahl einer Treppe? Hat eine Treppe ohne Zulassung einen Sachmangel? Mittels namhafter und kompetenter Referenten werden Interssierte aus der Bauwirtschaft, Architekten und Sachverständige miteinander diskutieren. Infos unter www.treppenmeister.com.


 

2006-02-10

VDI - Mit Kontrollen auf der sicheren Seite

Gebäudesicherheit steht nach Dacheinstürzen in den vergangenen Wochen ganz oben auf der Tagesordnung. Veranwortlich für Gebäude und Anlagen sind Eigentümer, Mieter oder Betreiber. Verletzen sie ihre Verkehrssicherungspflicht, haften sie für Schäden, die fremde Personen an Leib, Leben, Eigentum oder sonstigen Rechten erleiden.

Dabei ist es egal, ob die Gefahr von einem vereisten Gehweg, einer ungesicherten Baustelle, einer mangelhaften Treppe (z.B fehlende beidseitige und griffsichere Handläufe, kein rutschsicherer Belag, falsche Geländer und Brüstungshöhen etc) oder einem beschädigten Dach ausgeht. Der Kreis der Verantwortlichen bei öffentlichen Gebäuden reicht von der Kommune als Eigentümerin über die Mieter bis hin zum jeweiligen Betreiber.

Weitere Infos dazu - auch über konkrete Hinweise auf die Gefährung, Kontrollpflicht etc. unter VDI-Technik und Gesellschaft


 

2006-02-07

Immobilienbesitzer müssen auf veränderte Altersstrukturen reagieren

Öffentlich zugängliche Gebäude müssen künftig barrierefrei ausgestattet und nachgerüstet werden. Darauf weist das Deutsche Institut für Treppensicherheit (DIT), Augsburg, hin. Auch in Wohnhäusern zwingt die demographische Entwicklung zum Umdenken.

Der Trend zum Singlehaushalt und der steigende Altersdurchschnitt wird den Wohnungsmarkt besonders in den Großstädten tüchtig durcheinanderwirbeln, erläutert DIT-Geschäftsführerin Antje Ebner. Es werde künftig an preiswerten und vor allen Dingen an seniorengerechten Wohnungen mangeln. Gebraucht würden großzügig geschnittene barrierefreie bzw. barrierearme Wohnungen nach DIN 18025 Teil 2 – also nicht rollstuhlgerechte, sondern in der Vielzahl „seniorengerechte Wohnungen“, so Ebner. .

Durch die niedrige Geburtenrate und die höhere Lebenserwartung wächst der Anteil der älteren und damit der in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkten Menschen an der Bevölkerung. Zur Zeit sind etwa 23 Prozent der Deutschen über 65 Jahre. 2030 werden es rund 33 Prozent sein. Immobilienbesitzer sind laut Ebner gut beraten, wenn sie den Gebäudebestand soweit wie möglich altersgerecht nachrüsten. Das sichere den Werterhalt und die zukünftige Vermietbarkeit.

Besonders Treppen sind in diesem Zusammenhang bedeutend. Stürze und Treppenstürze sind im privaten Bereich eine der häufigsten Unfallursachen, die vor allen Dingen bei älteren Menschen zu ernsthaften Verletzungen führen. Nicht selten auch zum Tod. Von den vier Millionen Älteren, die pro Jahr in Deutschland stürzen, erleiden 100.000 einen Oberschenkelhalsbruch – oft der Beginn einer Pflegebedürftigkeit.

Handläufe machen Treppen sicherer
Schon ein paar einfache Maßnahmen helfen, die Treppenbenutzung für Menschen mit altersbedingten Einschränkungen zu erleichtern. So sind zum Beispiel Setzstufen, das sind geschlossene Stufen, vorteilhaft. Nach Aussagen des DIT ist es sehr wichtig, auf beiden Seiten der Treppe griffsichere Handläufe anzubringen. Sie sollen gemäß der DIN 18025 für barrierefreies Bauen 30 Zentimeter waagerecht über die erste und letzte Stufe geführt werden. Der Nutzer braucht dann erst, wenn er wieder sicher auf festem Boden steht, seinen Halt aufgeben. Sowohl in der Mobilität als auch im Sehvermögen eingeschränkte Menschen gehen mit der Hand voraus. Ist ein Handlauf unterbrochen oder endet er zu früh, besteht die größte Unfallgefahr. Über 90 Prozent der Treppenstürze ereignen sich an der ersten bzw. an der letzten Stufe. Darüber hinaus sollen Farbleitsysteme und taktile Elemente Blinden und Sehbehinderten die Orientierung erleichtern. Dazu sollen die Wandhandläufe kontrastreich zur Wand nachgerüstet werden.

Nachrüstpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden
In öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen lt. Länderbauordnungen nun alle Treppen mit beidseitigen Handläufen ausgestattet werden. Hier müssen die Eigentümer, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist, bestehende Einrichtungen altersgerecht nachrüsten. Wirtschaftliche Gründe können zwar eventuell der Verbreiterung eines Flures auf die vom Gesetz gewünschten 1,50 Meter entgegenstehen, auch die Errichtung einer Rampe ist mancherorts problemvoll, aber um einen zweiten Handlauf wird der Hausbesitzer sich kaum herummogeln können. Unterlässt er es, drohen im Schadensfall Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, so der Augsburger Rechtsanwalt Willi Reisser. Selbst in denkmalgeschützen Häusern gilt die Nachrüstungsverpflichtung, denn „Sicherheit geht vor Denkmalschutz“ so Willi Reisser vom DIT.

Ex-Minister musste Schmerzensgeld zahlen
So wurde der ehemalige bayerische Justiz-, Innen und Wirtschaftsminister August Lang kürzlich vom Weidender Landgericht zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Eine schwangere Mieterin war auf der vierstufigen Treppe eines Wohnhauses des Politikers gestürzt und hatte Lang verklagt, weil die Treppe vor dem Haus nicht mit einem Handlauf gesichert war. Das Gericht warf Lang vor, die Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Lang muss gegenüber der Frau auch für eventuelle künftige Folgen des Unglücks haften.

Leicht zu montieren: flexible Handlaufsysteme
Einen Handlauf bekommt man beim Schreiner, Schlosser oder im Baumarkt. Anstelle der teuren handwerklichen Einzelanfertigung, werden auch kostengünstige, flexible Handlaufsysteme angeboten, die sich einfach und oftmals ohne vorheriges Aufmass montieren lassen. Im Interesse der rechtlichen Absicherung sollte der Kunde verlangen, dass der Handlauf griffsicher und DIN-gerecht ausgeschrieben und ausgeführt wird, konkret mit taktilen Kugelverbindungen, griffsicheren Handläufen und über die erste und letzte Stufe geführt. Bundesweit gibt es bereits Flexo-Handlauf-Shops, die sich auf die Nachrüstung von Handläufen im Gebäudebestand spezialisiert haben. Weitere Informationen bekommen Interessierte beim DIT direkt oder auf der Homepage www.treppensicherheit.org.


 

2006-02-06

"Sturz ist Haftungsthema Nummer eins im deutschen Pflegealltag"

so Prof. Dr. Großkopf. Der Dekan für Rechtswissenschaften des Fachbereichs Gesundheitswesen an der Katholischen Fachhochschule NRW in Köln veranschaulichte anhand von Praxisfällen die komplexe Thematik der zivilrechlichen Haftung. Die Dekubitus- und Sturzprophylaxe sei wie kein anderes Thema im Mittelpunkt von zivilrechlichen Klagen gerückt. "Vor allem das Theam Sturz ist Haftungsthema Nummer eins " so Prof. Großkopf. Die Klagen von Leistungsträgern und gut aufgeklärten Angehörigen nehmen stetig zu. Um nicht haftungsrechlich in Anspruch genommen zu werden sollen Einrichtungsvertreter verstärkt auf ein deutlicheres Problembewusstsein hinarbeiten. Auch müssen bestehen und neue Einrichtungen stets nach dem "Stand der Technik" errichtet und unterhalten werden, ergänzt dazu das Deutsche Institut für Treppensicherheit - denn durch verbesserte bauliche Maßnahme lassen sich eine Vielzahl von Stürzen vermeiden.
 

2006-01-19

Keine Nachrüstpflicht bei BLSV relevanten Sportanlagen?

Mit Schreiben vom 23.1.2006 teilte der GF des BLSV Herr Detlef Siewert uns mit, dass bei "BLSV relevanten Sportanlagen" keine Nachrüstpflicht in Bezug auf beidseitige Handläufe an Treppen bestehe. Wir teilen diese Auffassung nicht, zumal auch in Sportanlagen - egal ob als Besucher oder als Sportler - auch mit einer Anzahl von älteren oder behinderten Menschen zu rechnen ist. Das DIT sieht seine Aufgabe vor allem in der Vermeidung von Stürzen, und von Unfällen auf Treppen, letztlich auch in der Aufklärung von Institutionen und Behörden. Bei Schadensfällen und Rückfragen bitte nun einfach Kontakt mit dem BLSV aufnehmen, er wird Sie sicherlich auch über die Verkehrssicherungspflicht eines Vorstandes etc. informieren. www.blsv.de  siehe auch unter Bilder - Sportanlage eines Vereins.
 

2006-01-17

Gutachten zur Rutschsicherheit von Bodenbelägen

Der bekannte Augsburger RA Willi Reisser hat ein neues Gutachten zur Rutschsicherheit von Fließen und Bodenbelägen im Auftrag des DIT erstellt. Anzufordern gegen Auslagenerstattung von 10 Euro beim DIT. info@treppensicherheit.org


 

2006-01-10

BGH zu fehlendem Treppenhandlauf

Zur Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe, die zu einer Fußgängerunterführung gehört hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 24. Januar 2002 (Az III ZR 103/01) festgestellt, dass die Kommune aus allgemeinen Gesichtspunkten der Verkehrssicherungspflicht je nach den Umständen des Einzelfalls verpflichtet ist, Handläufe an beiden Seiten der Treppen anzubringen. Dies gelte sogar dann, wenn eine unmittelbar baurechtliche Notwendigkeit nach der Landesbauordnung nicht bestehen sollte.

Dieses Urteil ist von größter Bedeutung für alle die Fälle, in denen sich die baurechtliche Pflicht, Handläufe an beiden Seiten der Treppe anzubringen, nur dann ergibt, wenn die Bauaufsichtsbehörde dies durch Bescheid anordnet. (Beurteilungsspielraum). Hier darf der Verantwortliche laut BGH nicht zuwarten, sondern muss aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht selbst tätig werden. Mitteilung von RA Willi Reisser, Augsburg.


 

2005-12-12

Tödlicher Treppensturz in München-Neuaubing

Am 9.12. wurde ein 48 jähriger Schreiner von seiner Ehefrau und Tante leblos am Treppenabgang aufgefunden. Nach ersten Ermittlungen ist der 48 - jährige beim Absteigen der Kellertreppe gestürzt, versuchte sich noch am Geländer festzuhalten, was ihm nicht mehr gelang, da er ein dort abgelegtes Handtuch ergriff und vornüber die Treppe hinabstürzte und vermutlich dadurch den tödlichen Genickbruch erlitt. Das DIT empfiehlt daher auch im Privathaus - wie im öffentlichen Bereich bereits gesetzlich vorgeschrieben - auf Treppen rutschsichere Beläge, ausreichende Beleuchtung und auf beiden Seiten der Treppe einen griffsicheren Handlauf.
 

2005-12-01

Handlauf als Orientierungs- und Leitsystem

In einem Altenheim wurden Treppenhandläufe und Wandhandläufe nach Auffassung des Deutschen Institutes für Treppensicherheit e.V. in vorbildlicher Art montiert. Verschiedene Materialien im Wechsel, taktile Elemente für Blinde und Sehbehinderte, Kugelelemente als sichere Eckverbindungen, konstrastreiche Farben und DIN gerechte Ausführungen machen diesen Handlauf zum "Stand der Technik und der Wissenschaft"!. Demenzkranke erhalten zusätzliche Sinnesreize. Infos dazu unter der Firma www.flexo-handlauf.de - Produkt FlexoLine
 

2005-11-30

Treppensturz im Urlaub - Schmerzensgeld

Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro mußte ein Reiseveranstalter einer Kundin zahlen, die während ihres Urlaubs auf einer schadhaften Treppe stürzte und sich den Arm brach. Das Unternehmen wurde verurteilt, obwohl die Treppe nicht zum gebuchten Kurhotel gehörte, sondern öffentlicher Grund war. Da sie jedoch als Zugang zum hoteleigenen Kurpark diente, hätte der Reiseveranstalter auf die Schäden hinweisen müssen. Ein Reiseunternehmen sei verpflichtet, den baulichen Zustand seiner unter Vertrag genommenen Hotelanlagen regelmäßig zu kontrollieren und eventuelle Mängel den Kunden zu übermitteln.
 

2005-11-18

Neues Gutachten: Sicherheit geht vor Denkmalschutz!

Im Auftrage des Deutschen Institutes für Treppensicherheit wurde von der Augsburger Kanzlei Böld und Kollegen Herrn RA Willi Reisser ein Gutachten zum Thema "Denkmalschutz und Treppensicherheit" erstellt und kann beim DIT angefordert werden . Eine Kurzfassung des Gutachtens finden Sie hier.

Siehe dazu auch die Bildergalerie.


 

2005-11-16

Rheuma-Liga: Nicht Sitzenbleiben - sondern Treppensteigen

Die Deutsche Rheuam-Liga rät in Ihrer Zeitschrift "MOBIL": Sitzenbleiben um nicht hinzufallen ist nicht ratsam. Ohne Übung lassen Gleichgewichtsgefühl und Reaktionsfähigkeit schnell nach und die Muskeln erschlaffen. Daher Treppensteigen - aber bei ausreichender Beleuchtung, keine scharfen Kanten und auf Treppen beidseitig einen griffsicheren Handlauf. Weitere Infos unter www.rheuma-liga.de


 

2005-11-14

Herbstregen : Inhaber muß für Trittsicherheit sorgen

Wie der Anwalt-Suchservice mitteilte, rutschte ein Mann beim Besuch eines Einkaufszentrums bei strömenden Regen auf dem glitschigen Untergrund einer Holzdiele aus und brach sich den Knöchel. Der Kaufhausbesitzer weigerte sich zu zahlen, da das Wasser durch die starke Riffelung des Holzes gut ablaufen kann, und der Mann glatte Ledersohlen getragen hatte. Das OLG Düsseldorf verurteilte den Kaufhausbetreiber zu 4.000 Euro Schmerzensgeld. Ein Kaufhausbesitzer habe bei der Auswahl und der Unterhaltung seiner Fußböden stets auf die Trittsicherheit zu achten, so das Urteil. Die Tatsache, dass der Mann Schuhe mit glatten Ledersohlen getragen habe, spiele bei einem durchschnittlichen Regentag im innerstädtischen Bereich keine Rolle, so das Gericht. Ein Mitverschulden scheide demnach aus. (Az.: I-15 U 26/04)


 

2005-11-09

Achtung Hausbesitzer: Versicherung zahlt nicht!

Wie uns von den Versicherungsgesellschaften mitgeteilt wurde, zahlt im Schadensfalle - hier konkret Schmerzensgeld und Schadensersatz - durch Sturz auf der Treppe die Versicherung nichts. Es liegt daher im Interesse und zur eigenen Sicherheit die Treppen in einem verkehrssicheren Zustand zu errichten und zu erhalten, so die Empfehlung des DIT. Eine Vielzahl von Urteilen stellen fest, dass sich oftmals Besitzer und Pächter von öffentlich zugänglichen Gebäuden in erhebliche persönliche Risiken bringen, wenn sie den Verkehrsweg "Treppe" nicht im verkehrssicheren Zustand bringen, und damit oftmals zwar unbewusst, aber letztlich verantwortlich die Gefährdung von Menschen in Kauf nehmen.
 

2005-10-27

Nachleuchtende Handläufe - Neuheit auf der Messe A+A in Düsseldorf

Eine Messe -Neuheit - nachleuchtende Handläufe stellte die Firma Flexo-Handlauf-Systeme aus Augsburg auf der internationalen Messe A + A Arbeitsschutz und Arbeitssicherehit in Düsseldorf vor. Handläufe mit integrierten nachleuchtenden Streifen waren optisch und gestalterisch eine geniale Lösung , und sind vor allem unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit auf der Treppe eine enorme Verbesserung. Infos dazu unter www.flexo-handlauf.de


 

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