Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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2005-10-18

Schadhafte Stufen im Treppenhaus - Nachrüstungspflicht

Schadhafte Treppenstufen im Hausflur,die eine Stolpergefahr bergen,muss der Vermieter nach Ansicht des Landgerichtes Berlin auch dann ausbessern, wenn der Mieter den Zustand der Treppe schon beim Einzug kannte. Das berichtet der Anwalt-Suchwervice Tel. 01805-254555. Ein Berliner hatte sich bei seinem Vermieter über den Zustand der Treppe beschwert und bat den Vermieter die Treppe auszubessern. Der weigerte sich und erklärte, der Mieter habe beim Einzug gewusst, dass die Treppe alt und abgenutzt war. Die Beseitigung eines Zustandes, den er von vorneherein kannte, könne er nicht verlangen. Der Streit ging vor Gericht. Grundsätzlich seien Vermieter dazu verpflichtet, Wohnung und Zugänge in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehöre auch die Ausbesserung schadhafter Treppenstufen (aber auch Ergänzungen an Geländern, Handläufe etc.), die eine Stolpergefahr darstellen bzw. die Verkehrssicherungspflicht verletzen können. Im Ergebnis verurteilte das Landgericht den Vermieter dazu, die schadhafte Treppe nachzubessern. (Az.: 67 S 165/04)
 

2005-10-17

Stadt haftet für unbeleuchtete Sperrpfosten

Städte, die auf Radwegen Sperrpfosten aufstellen, um Kraftfahrzeuge fernzuhalten, müssen die Pfähle so gestalten, dass Radfahrer sie rechtzeitig wahrnehmen und Ihnen ausweichen können. Dies hat das OLG Rostock unter 1U 197/05  so entschieden. Pfähle auf einem unbeleuchteten Weg müssen sich nicht nur farblich vom Belag absetzen, sondern sind auch mit einer bei Dunkelheit reflektierenden Farbe zu streichen. Infos unter www.anwalt-suchservice.de


 

2005-09-13

Stifung Warentest: Geld nach Treppensturz

Stürzt ein Gast auf der Wirtshaustreppe, weil ein vorgeschriebener Handlauf fehlt, erhält er Schmerzensgeld. Bei zwei gebrochenen Handgelenken sind 1500 Euro angemessen, aus www.Stiftung-warentest.de
 

2005-09-12

Sturz auf baufälliger Treppe - kein voller Schadensersatz!

Mieter, die wissentlich eine baufällige Treppe benutzen und sich dabei verletzen, können keinen vollen Schadensersatz vom Hausvermieter beanspruchen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichs Potsdam hervor.(Az.: 11S190/03) Es treffe zwar zu, so die Richter, dass der Vermieter seine Pflichten verletzt habe, da er die Treppe nicht in einem verkehrssicheren Zustand hielt. Für dieses Verschulden müsse er auch haften. Die Mieterin trage aber eine Mitschuld, da die Gefahr durch die marode Treppe schon längere Zeit bekannt gewesen ist. Aus www.versicherungsnetz.de


 

2005-09-09

Richtlinie Absturzsicherungen in der Schweiz (Geländer, Brüstungen, Handläufe) Stand 09/05.

Die Richtlinie schreibt vor, dass Schutzelemente überall dort anzubringen sind, wo die Höhendifferenz am Rand einer begehbaren Fläche zur darunter liegenden Fläche mehr als 1,o m beträgt. Dazu gibt es Anforderungen an Geländer und Brüstungshöhen, Anforderungen an Kindersicherungen (u.a. SIA Norm 358,Ausgabe 1996). Handläufe sind anzubringen, bei mehr als 5 Tritten und mehr als einem 1 m Höhenunterschied und bei steilen Rampen. Bei Zugängen zu Anlagen mit Publikumsverkehr wie Hotels, Restaurants, Theater, Spitäler, Verkaufsläden, Sportanlagen, Verkehrsbauten und öffentliche Parkhäuser, sowie bei Fluchttreppen sind Handläufe schon ab mehr als 2 Tritten und beidseitig notwendig.


 

2005-09-06

Berufsgenossenschaften: an den Treppen Handlauf benutzen

Mit verstärkten Engagement haben die Berufsgenossenschaften nochmals zur Kampagne "Sicherer Auftritt-Stürze vermeiden" aufgerufen. So schreibt die Metall-BG, dass sich täglich mehr als 1000 Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürze an Arbeitsplätzen ereignen, in einer Stunde mehr als 40 Unfälle, und jeder 5. Arbeitsunfall hat im Sturz die Ursache. Die neue Checkliste gibt folgende Vorgaben: 1. Sind an den Treppen die notwendigen Handläufe?  2. sind die Treppen frei von Hindernissen?   3. Treppenstufen rutschhemmend ausgeführt?  4. Treppen ausreichend beleuchtet?

Die BGN - Nahrungsmittel und Gaststätten schreibt: Kein Treppenwitz - "Gaststätten: Sturzunfälle auf Treppen immer noch Unfallschwerpunkt" und sieht die Ursache darin, dass der Handlauf nicht benutzt wird.

und die BG Chemie wirbt mit Reinhold Messner "gehen Sie sicher!" und empfiehlt keine Gegenstände auf der Treppe, einen Schritt nach dem anderen und stets den Handlauf benutzen und belegt, dass den Berufsgenossenschaften ca. 330 Millionen Euro zur Beseitigung der Unfallfolgen aufwenden, und der Wirtschaft durch Ausfallstunden Kosten in Milliardenhöhe entstehen. Erste Erfolge berichten bereits Unternehmen: so hatt die ABB durch Aufhängen von Plakaten "Dein Handlauf" die Unfälle im Treppenbereich durch die bewusste Benutzung der Handläufe erheblich verringert.


 

2005-09-05

Sturz auf dem Gehweg - Gemeinde haftet für hochstehende Platte

Städte haften für Stürze, wenn sich Fußgänger auf Gehsteigen durch vorstehende Platten verletzen. Dies hat das OLG Hamburg entschieden (Az 14 U 195/04). Wie der Anwalt-Suchservice uns mitteilte, war eine Frau auf einem anderthalb Meter breiten Bürgersteig zu Fall gekommen. Sie war über eine Bodenplatte gestolpert, die am rechten Gehwegrand drei Zentimeter in die Höhe stand. Sie verkagte die Stadt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese, so meinte sie, habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das OLG gab der Frau recht. Nach der überwiegenden Rechtssprechung liegt der "Grenzwert" bei etwa 2 cm. Dieser Wert sei mit 3 cm deutschlich überschritten gewesen. Die Stadt hätte die Gefahr erkennen und beseitigen müssen. Da sie dies versäumt hat, habe sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und müsse dafür haften. Weitere Infos unter www.anwalt-suchservice.de
 

2005-09-01

Messebau: An Treppen erhöhte Anforderungen

Bei Messebauten gelten an Treppen folgende Anforderungen (Technische Richtlinien für Gastveranstaltungen):

Alle Treppenanalge sind nach DIN 18065 auszuführen. Lichte Breite mind. 1,20 m, Wendel und Spindeltreppen sind nicht zulässig. Handläufe an Treppenanlagen und Zwischenpodesten müssen beidseitig, griffsicher, durchgehend und ohne offene Enden ausgeführt werden.

Messenhallen müssen selbstverständlich auch die Anforderungen in allen öffentlich zugänglichen Bereichen erfüllen. Das DIT mahnt an, dass gerade in verschiedenen Messehallen bei Besuchertreppen der beidseitige Handlauf fehlt, bzw. bei Treppen mit großer nutzbarer Breite - also über 2,5 m - der mittlere Handlauf nicht angebracht ist. Die gesetzlichen und baurechtlichen Auflagen sind somit nicht erfüllt bzw. werden missachtet.


 

2005-08-30

Bundesbahn: Sicherheitsmängeln an Bahnsteigen und Gebäuden

Mehrfach bereits hat das DIT die Deutsche Bundesbahn aufgefordert, den gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen Folge zu leisten. So fehlen in einer Vielzahl von Bahngebäuden, in Verwaltungs- und Besuchergebäuden, auf Bahnhöfen und Bahnsteigen oftmals die notwendigen beidseitigen griffsicheren Handläufe, Treppen sind schlecht ausgeleuchtet, Stufenmarkierungen sind nicht angebracht, der Kontrast zwischen Stufe und Belag ist oftmals ungenügend. Gerade ältere Menschen haben allergrößte Mühe Treppen zu begehen. Selbst nach Umbaumaßnahmen im Jahre 2005 hat die Bahn die gesetzlichen Vorgaben nicht umgesetzt. Siehe Bild mit Rechtsanwalt Dr. Graf (treppauf) bei einer Besuchertreppe in einem öffentlich zugänglichen Bahngebäude, Treppenbreite u.a. über 1,5 m.

 


 

2005-08-20

Bauordnungen - alle auf einen Blick

Um stets einen Überblick auf die aktuellen Bauordnungen zu haben, verzichten wir durch Kooperation mit www.bauordnungen.de und www.nullbarriere.de auf die stets neuen Aktualisierungen. Beide Kooperationspartner sind kompetente und stets aktuell, wenn es um Fragen des Bauens oder des barrierefreien Bauens geht.
 

2005-08-06

HVBG 2005: 36200 Treppenunfälle in den Betrieben

Die Ausgabe April 2005 der gewerblichgen Berufsgenossenschaften stellt bei Treppen besondere Unfallrisiken dar. Von den 36200 Treppenunfällen sind 828 so schwer, dass diese eine dauerhafte Rentenzahlung ausweisen. 3/4 aller Treppenunfälle finden in den Gebäuden statt. Büropersonal, Reinigunsangestellte und Verkäufer sind am meisten gefährdet. Daher die bekannten Sicherheitsregeln einhalten: rustschfester kontrastreicher Belag, ausreichende Beleuchtung, beidseitige griffsichere Handläufe und freie Sicht auf die Treppe, dazu keine Hast und Eile auf der Treppe und stets die Hand am Geländer.
 

2005-08-05

Gestaltung von Bahnanlagen und Reisezugwagen

In Deutschland leben ca. 155.000 blinde und mehr als eine halbe Million sehbehinderter Menschen, sowie weitere 4 Millionen Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, die als mobilitätseingeschränkte Reisende gelten. (etwa jeder Zehnte!). Im Kriterienkatalog hat die Bahn in Bezug auf Sicherheit und Treppen dabei u.a. folgendes festgelegt: Hindernisse, die eine Stolper und Verletzungsgefahr in sich bergen müssen kontrastreich gestaltet werden, dazu zählen die Kanten der Treppenstufen. Der Knickpunkt der Handläufe befindet sich jeweils eine halbe Treppenstufe vor der obersten bzw. nach der untersten Kante. Der Handlauf soll mind. 30cm waagrecht weitergeführt werden. An Handläufen sind Orientierungshilfen anzubringen.

Denkmalschutz darf nicht historische Fehler konservieren. Blindenleiteinrichtungen, Markierung von Treppenstufen und die Herstellung vollständiger Treppenhandläufe dürfen nicht deswegen unterbleiben, weil man beim Bau der Gebäude auf die Interessen der Behinderten nicht geachtet hat.


 

2005-07-24

Pfizer-Konzern: Immer Sicher Gehen - 2. Handlauf an Treppen

Das zum Pfizer-Konzern gehörende Arzneimittelwerk Gödecke hat die Unfallursachen Stolper-, Rutsch- und Sturz- (SRS-) Unfälle analysiert und umgehend erste Maßnahmen getroffen. Dazu gehörte u.a. ein zweiter (nun beidseitiger) Handlauf im Treppenhaus, Verbesserung der Beleuchtung, Einebnung von Stolperkanten sowie markierte Stufenkanten, sowie einen rutschsicheren Belag. An den Treppen brachte man Schilder "Handlauf benutzen" und beschafte Tafeln, die nach Reinigungsarbeiten auf die erhöhte Rutschgefahr hinwiesen. Dr. Joachim Sommer von der GB Chemie begutachtete gemeinsam mit Benno Harler, der leitenden Sicherheitsfachkraft die Verbesserungen: es hat sich gelohnt, die Unfallzahlen gingen tatsächlich zurück, und wir haben Kosten eingespart.
 

2005-07-17

Treppensturz am dunklen Clubhaus - Fußballverein muss zahlen

Bewirtet ein Verein seine Gäste im Clubhaus in Eigenregie, so hat er auch für die Sicherheit vereinsfremder Besucher an allen zugänglichen Orten zu sorgen. So hat das OLG Koblenz  unter  12 - U 1491/03 vor kurzem entschieden, wie der Anwalt-Suchservice uns mitteilte. Der Besucher einer Gaststätte stürzte im hinteren Bereich des Clubhauses über eine Kellertreppe hinab und brach sich den rechten Oberarm. Wie sich später herausstellte war die Birne der Treppenlampe am Unfalltag kaputt gewesen. Den Treppensturz habe ganz allein der Verein zu verantworten, so die Richter. Der Betreiber einer allgemein zugänglichen Gaststätte habe für die Sicherheit seiner Gäste an allen zugänglichen Orten zu sorgen. Dies gelte sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder. Das Gericht hielt ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro für angemessen.
 

2005-07-12

Gastro-Report: Treppensturz - Gastwirt haftet

Hamm: Stürzt ein Gast auf der Treppe einer Gaststätte und verletzt sich dabei, haftet der Gastwirt für den entstandenen Schaden, wenn er die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt hat. Dies ergibt sich aus dem Urteil des OLG Hamm. Es entschied im Falle eines 71-jährigen Mannes, der auf der Treppe eines Ausflugslokals gestürzt war, dass der Wirt für 2/3 des Schadens aufkommen müsse. In der Urteilsbegründung hieß es: eine zwar nur aus drei Stufen bestehende, aber immerhin über 3 m breite Treppe hätte mindestens einen Handlauf auf der Seite und ein Geländer aufweisen müssen, das die Treppe in der Mitte unterteilt. Das gelte erst recht, wenn eine Gaststätte wie in diesem Fall überwiegend Reisegruppen mit älteren Personen bewirte. Dass die Treppe wesentlich älter war als die einschlägigen Bauvorschriften entlaste den Gastwirt nicht. Er sei für die Sicherheit seiner Gäste verantwortlich, habe den Zustand des Gebäudes selbständig zu überprüfen und Mängel abzustellen, so die Ansicht des Gerichtet. Aus www.gastronomie-report.de  

 

2005-07-07

Treppensicherheit: Denkmalschutz ist keine legitime Begründung

Sofern Belange des Denkmalschutzes einer verkehrssicheren Ausgestaltung der Treppe entgegengestanden haben sollten, hätte die Treppe nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen. Man müsse davon ausgehen, dass der Sturz des Klägers hätte verhindert werden können, wenn die Treppe auf beiden Seiten einen Handlauf gehabt hätte. Da LG München hielt ein Schmerzensgeld für angemessen, da die Treppe nicht wie in der Gaststättenverordnung vorgegeben auf beiden Seiten über griffsichere Handläufe verfügt. Lt. RA Willi Reisser ein deutliches Zeichen, daß die Belange der Sicherheit im Einklang mit dem Denkmalschutz zu lösen sind.
 

2005-07-06

Schmerzensgeld wegen nicht gesicherter Hoteltreppe

Der Bayerische Hof in München muss einem Gast Schmerzensgeld bezahlen, weil es eine Treppe nicht in verkehrssicheren Zustand erhalten hat. Der Gast hatte sich bei einem Treppensturz beide Handgelenke gebrochen. Die Treppe hatte nicht wie in der Gaststättenverordnung vorgegeben auf beiden Seiten über griffsichere Handläufe verfügt, heißt es in der nun bekanntgewordenen Entscheidung des LG München. Az 6 O 14405/04 - ausführliche Infos im Verlag C.H. Beck unter www.beck-aktuell.de
 

2005-06-22

Treppensturz und keiner zahlt

Bei Stürzen im Treppenhaus kann der Vermieter nicht generell haftbar gemacht werden. Liegt ein offensichtliches Eigenverschulden vor, ist der Hausbesitzer nicht schadensersatzpflichtig. In einem Fall war ein Besucher des Hauses im Dunkeln auf der Treppe gestürzt, weil er die Beleuchtung nicht eingeschaltet hatte (OLG Köln, Az.: 11 U 41/00
 

2005-06-17

Rutschige Treppe im Hotel: Veranstalter haftet

Wenn Touristen auf einer Treppe aus poliertem Marmor ausrutschen und zu Schaden kommen, haftet in der Regel der Reiseveranstalter. Der Urlauber trägt aber eine Mitschuld, wenn er hätte bemerken können, dass die Treppe nass und rutschig war.

Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-24 S 146/07) hervor - es sprach einem Kläger Schmerzensgeld und Schadensersatz zu, wie die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.

In dem Fall war der Kläger auf der obersten Stufe der feuchten Marmortreppe ausgerutscht und hatte sich verletzt. Die Treppe sei eine erhöhte Gefahrenquelle gewesen. Schon die glatten Steinflächen hätten bei Feuchtigkeit zu einer erheblichen Rutschgefahr geführt. Und das galt nach Ansicht der Richter umso mehr, als die erste Stufe von oben bereits defekt war, wie der Kläger belegen konnte. Sie hätte repariert werden müssen. Weil das nicht passierte, liege in dem Fall eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Allerdings trifft den Kläger ein Mitverschulden, weil er die Treppe bereits kannte: Ihm hätte klar sein müssen, dass die Marmorstufen bei Feuchtigkeit rutschig sein können.


 

2005-06-07

Verband Privater Bausparkassen: Seniorengerechter Umbau

Wie "Die Welt" berichtet empfiehlt der Verband der Privaten Bausparkassen notwendige Umbaumaßnahmen für Wohnen im Alter und dabei auch der Hinweis, dass Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden und aus den Bausparverträgen günstige Konditionen möglich sind. Zu den Empfehlungen gehört die Verbreiterung von Türen, die bodenbündige Dusche und der beidseitige Handlauf an den Treppen. Alles Seniorengerechte sichere Umbauten für die Zukunft im Alter.
 

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