Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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2005-06-01

BAuA: Jeder Treppenunfall ist einer zuviel

Auf 50.200 Euro bezifferte Barbara Weißgerber, Wissenschaftliche Direktorin im Institut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die durchschnittlichen Kosten für den Unfall auf der Treppe. Nicht in Zahlen auszudrücken dazu die Schmerzen, das Aufgeben der persönlichen Planung, Einschränkungen in der Genehsungszeit und oftmals bleibende Beeinträchtigungen - so die Dipl. Psych. bei Seminar am 1.6.05 "Treppen - funktionell, nutzerfreundlich, sicher" in Dresden. Dr. Fischer informierte für die Abmessungen auf der Grundlage vonSchrittmaßregeln und zeigte interessante Versuche zur Messung von Rutschhemmung von Stufenkanten, Treppenstufen und Podesten. Auf die Anordnung und Gestaltung von Handläufen und Treppengeländern unter besonderer Beachtung der demografischen Entwicklung, und hier vor allem die Diskrepanz zwischen Arbeitsstättenrecht und Länderbaurecht ging Siegfried Schmid, Dipl-Ing FH vom Deutschen Institut für Treppensicherheit ein. "Stand der Technik" wurde bei diesem Seminar diskutiert und Vissionen der Zukunft, denn Alle waren sich einig: Jeder Sturz ist einer zuviel" und Prävention spart Geld.
 

2005-05-27

Treppensicherheit an Schulen - neue Festlegungen

Im Rundschreiben des Landes Rheinland-Pfalz (MinBl. S. 156 - Nr. 13208-4535) wird die Prüfung der Schulen angeordnet, weil gegenüber Schülerinnen und Schülern eine besondere Fürsorge- und Aufsichtspflicht besteht und daher vor allem für den Brand- und Evakuierungsfall nutzungsspezifische Vorkehrungen zu treffen sind.

Bei Treppen, Geländern und Umwehrungen gelten folgende Vorschriften:

Die nutzbare Breite notwendiger Treppen darf 2,4 m nicht überschreiten. Notwendige Treppen dürfen keine gewendelten Läufe haben.

Treppen müssen Tritt- und Setzstufen und auf beiden Seiten Handläufe ohne freie Enden haben; die Handläufe müssen fest und griffsicher sein und sind über Treppenabsätze fortzuführen.

Geländer und Umwehrungen müssen mind. 1, o m , bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m mindestens 1,10 m hoch sein.


 

2005-05-17

DIN -Normen 18024 und 18025 einklagbar!

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen schreibt an das DIT u.a. zur Anwendung der DIN-Vorschriften gilt Folgendes:

"Mit der Schaffung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wurde dort, in der deutschen Rechtssystematik erstmalig, auf DIN - Normen als untergesetzliche Norm verwiesen. Die bisherigen DIN Normen 18024 und 18025 stellen also materiell ein klagbares Recht bei der Schaffung der Barrierefreiheit dar. Zukünftig sollen diese beiden Normen durch die neue Norm DIN 18030 ersetzt werden.

Im privaten Bereich kann jedoch niemand zur Einrichtung barrierefreier Wohnungen gezwungen werden. Weist er aber freiwillig solche aus, ist er gehalten, die geltenden DIN Vorschriften anzuwenden."


 

2005-05-14

öffentlich zugänglich - bei Fluren, Treppen und Rampen

Die Dienststelle für Personen mit Behinderung definiert die für Europa gültige Darstellung von Gebäuden, welche wohl als Öffentlich zugänglich gelten. Gerade hier gelten andere Anforderungen an den Betrieb und Unterhalt von Gebäuden und Gebäudeteilen, da dort mit der Anwesenheit von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung zu rechnen ist. Die Definition "öffentlicher Bereich" ist nachzulesen in Le CODE WALLON DÁMENAGEMENT, TRANSPORT, URBANISME ET DU PATRIMOINE" (CWATUP) oder im Internet unter www.dpb.be/03_oeffentlicher_bereich.html
 

2005-05-05

Oberste Baubehörde zur Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Oberste Baubehörde (OBB) im Bayerischen Innenministerium hat dem Deutschen Insitut für Treppensicherheit e.V. mitgeteilt, dass Art. 51 BayBO die Barrierefreiheit und die Verpflichtung zur Nachrüstung öffentlich zugänglicher Gebäude wie Verwaltungsgebäude regele. Die OBB wörtlich: "Hiernach sind die öffentlich zugänglichen Bereiche in diesen Gebäuden barrierefrei zu errichten sowie nachzurüsten, sofern die untere Bauaufsichtsbehörde dies verlangt und wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist."

Das DIT empfiehlt den Behindertenverbänden und Einzelpersonen, sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden zu wenden, diese über erkennbare Missstände und Sicherheitslücken in Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden zu informieren und Überprüfungen anzuregen.


 

2005-04-23

Der gelbe Punkt: "besser sehen - sicher gehen"

Karl-Heinz Grahl aus Reichenbach/V. hat auf der Erfindermesse in Nürnberg den gelben Punkt vorgestellt - der senkrecht unter dem Handlauf und dicht an der seitlichen Begrenzung der Stufen angebracht ist. Die Markierung "der gelbe Punkt" erhöht die Aufmerksamkeit und kann Stürze und Verletzungen vermeiden. Infos bei K.H. Grahl/Reichenbach im Vogtland.
 

2005-04-16

Lebensräume gestalten: Fachforum mit Institut "Wohnen im Alter" und Flexo-Handlauf-Systeme - Sicherheit im privaten Haus

Dipl. Designer Jochen Gießler und Siegfried Schmid, GF der Flexo-Handlauf-Systeme waren gefragte Referenten beim Forum "Lebensräume gestalten" anläßlich der Nürnberger Messe Altenpflege und Pro Pflege 2005. Mobilität für Alle - für Menschen mit oder ohne Behinderung, für Jung und Alt ist das

Ziel des Design for all. Flexo-Handläufe sowie die Handläufe der Fa. HEWI präsentierte ihre innovativen Produkte: griffsichere Handläufe, bunte Farben, durchlaufende Handläufe, mit taktilen Elementen, farbige und kontrastreiche Handläufe sowie als Neuheit die beleuchtenden Handläufe, welches das Licht genau dort bündeln, wo die Gefahren sind - auf die Treppenstufen, auf Verkehrswege, Flure und Rampen.


 

2005-04-15

Altenpflege Nürnberg - Treppenschranke verhindert Absturz

In Bezug auf Treppensicherheit wurde neben den bekannten griffsicheren und durchgehenden Handläufen und Haltegriffe verschiedener Anbieter eine Treppenschranke vorgestellt, welche gerade in Heimen oder Krankenhäusern den Antrittsbereich von Treppen und Rampen vor Unfälle durch Stürze schützt. Infos unter www.treppenschranke.de
 

2005-04-05

KDA: Sturzrisiken mindern - Handlauf nach DIN anbringen

Ängste, Prellungen, Schnittwunden und Schenkelhalsfrakturen: Stürze haben für alte Menschen weitreichende Folgen. "Stürze gehören zwar zum normalen Lebensrisiko und lassen sich nicht verhindern" räumt Heiko Fillibeck vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln ein. Aber die Risikofaktoren schon. Das Papier zur Sturzprophylaxe wurde auf der "Altenpflege + Pro Pflege" in Nürnberg vorgestellt. Viel zu häufig würden sturzgefährdete Personen jedoch aufgefordert lieber sitzen zu bleiben. Durch den besorgten Rat spitzt sich die Situation jedoch eher zu. Die wissenschaftliche Leiterin der Studie Christine Sowinski warnt: "Die Betroffenen verlieren immer mehr die Kraft und Balancegefühl, ein Sturz wird immer wahrscheinlicher. Unsere Fachfrau Antje Ebner empfiehlt daher bei Treppen, in Fluren ud Rampen Bewegung und einen griffsicheren Handlauf auf beiden Seiten einer Treppe anzubringen.
 

2005-03-22

VINCENTZ: Vorhalten eines 2. Handlaufs ist Sicherungsmanagement

Vincentz.Network, Hannover veröffentlicht, dass das Vorhalten eines beidseitigen Handlaufs ein umfassendes Sicherheitsmanagement im Rahmen des internen QA-Systems darstellt und minimiert somit u.a. mögliche juristische Risiken, garantiert eine Arbeitssicherheit der Mitarbeiter und eine entsprechende Sicherheit des Wohnens der Bewohner.
 

2005-03-05

Arzt verschreibt griffsicheren Handlauf an der Treppe

Einem 44 jährigen Patienten ist von seinem Arzt verschrieben worden: " Handlauf für die Treppe zur oberen Etage wegen Gangunsicherheit nach Intracerebraler Blutung mit Hemiparese re." Das DIT begrüßt jede Initiative zur Vermeidung von Stürzen an der Treppe, denn oftmals können kleine Verbesserungen vorbeugend Stürze mit gravierenden Folgen vermeiden.
 

2005-02-21

Leserbrief: Peter Berger an das DIT - eine der vielen Anfragen ...

"Für uns Sachverständige ist es wirklich nicht nachvollziehbar, warum der Planungsverantwortliche des Bauträgers an den Kosten für einen Handlauf sparen will mit den Argumenten, "dass in Deutschland alle viel zu sehr auf Sicherheit bedacht sind". Wie man an dem Fall erkennen kann, ist bei manchen Planungsverantwortlichen noch immer nicht das Bewusstsein vorhanden, wenn schon nicht aus volkswirtschaftlichen Gründen, so doch aus Gründen der Gebrauchstauglichkeit, hier etwas weiter zu denken. Wir werden alle nicht jünger. Ich glaube, dass es für Ihre Initiative noch viel zu tun gibt."

PS: es handelte sich um eine Treppe im Freien mit 20 Stufen, welche zwar abgeböscht war, aber ohne jeglichen Handlauf, ohne Geländer errichtet wurde. "Man kann ja wegen der Böschung nicht abstürzen".


 

2005-02-14

bfu: Checkliste zur Unfallverhütung von Geländer und Brüstungen

Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung hat eine detaillierte Checkliste zur Sicherheitsbeurteilung von Geländer und Brüstungen herausgebracht. Die vorliegende Checkliste soll insbesondere bfu-Sicherheitsdelegierten und Gemeindeverantwortlichen die Sicherheitsbeurteilung von bestehenden oder projektierten Geländern und Brüstungen erleichtern. Grundlage dazu sind die Schweizer Norm SIA 358 sowie die bfu-Merkblätter 9401, 9916, 0104, 9812. Es gliedert sich in 2 Schwerpunkte: Geländer und Brüstungen, sowie Handläufe. Wenn die Fragen zur Norm nicht erfüllt sind, besteht Bedarf nach einer Anpassung des Geländers, der Brüstung oder Nachrüsten des Handlaufs. Details unter Checkliste bfu/bpa/upi (pdf).
 

2005-02-09

Mindestnutzbreite von notwendigen Treppen in NRW

Das für das Bauwesen in NRW zuständige Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport hat mit Erlass, der am 17. 11. 04 an die Bauaufsichtsbehörden gegangen ist, geregelt, dass die Mindestnutzbreite von notwendigen Treppen von 1, 0 m durch den nachträglichen Einbau von Sitztreppenliften bis auf 80 cm eingeschränkt werden darf. Dies gilt nun für alle Treppenhäuser.

Das Ministerium will damit den nachträglichen Einbau von Treppenliften ermöglichen, um die Nutzung von Wohneinheiten oberhalb des Erdgeschosses für Behinderte und alte Menschen zu erleichtern. In Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen gilt als Mindestnutzbreite ohnehin das 80 cm Maß (§ 36 Abs. 5 BauO NRW). Mit dieser Regelung - so Rechtsanwalt Willi Reiser, Augsburg - werden die Bauaufsichtsbehörden jetzt auch beim nachträglichen Einbau von beidseitigen Handläufen in Treppenhäuser allgemein keine Einwände erheben, zumal verschiedene Länderbauordnungen den 2. Handlauf in der nutzbaren Treppenbreite bereits gesetzlich verankert haben.


 

2005-02-09

Anwaltskanzleien fordern Deutsche Bahn zur Nachbesserung auf

Augsburg: 2 bekannte Augsburger Anwaltskanzleien haben bei Bauvorhaben der Bundesbahn gravierende Sicherheitsmängel an Treppen festgestellt und fordern die Bahn auf, im Interesse der Vielzahl von Nutzern- auch von älteren Menschen, oder Menschen mit Behinderung - umgehend diese Mißstände zu beseitigen. Ein besonders markanter Fall ist der neue Hauptbahnhof in Berlin - Mitte, Lehrter Bahnhof, wie Willi Reiser von der Anwaltskanzlei Böld & Kollegen feststellte, da gerade der Bund die DIN 18024/25 als techn. Bauvorschrift verpflichtend eingeführt hat, und hier beim Neubau nicht die geltenden Normen einhält. Auch die fehlende Treppensicherheit bei z.T. über 6 m breiten Treppen am Augsburger Hauptbahnhof mit nur einem sichernden Handlauf, und ohne Zwischengeländer reklamiert die Kanzlei Dr. Helmut Graf und fordert die Bahn auf, diesen Sicherheitsmangel umgehend im Interesse der Mitbürger zu beheben.
 

2005-02-08

FQH: Schlechte Noten für Hotels und Gaststätten

Rüsselsheim: Jedes Jahr sterben rund 1000 Menschen durch Stürze auf Treppen. Auf diese erschreckende Zahl macht der Fachverband für Qualität in Hotels, Krankenhäusern und Altenheimen (FQH) aufmerksam. Viele Opfer könnten noch leben, wenn dem Thema Treppensicherheit mehr Aufmerksamkeit geschenkt würde. Schon mit einfachen Mitteln können Unfälle vermieden werden: Dazu zählen ein rutschsicherer Belag, ausreichende Beleuchtung und vor allem beidseitig griffsichere Handläufe, die über Treppenpodeste und über die erste und letzte Stufe zu führen sind. In öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie z.B. Hotels und Gaststätten sind diese Ausstattungen sogar gesetzlich vorgeschrieben, doch die Realität sieht anders aus. "Immer wieder stellen wir bei unseren Hausbegehungen eklatente Sicherheitsverstöße an Treppen fest" berichtet FQH -Experte Ulrlich Jander...... weitere Infos dazu unter Tel. 06142-31581 www.bundesfachverband.org
 

2005-01-27

Geländerhöhe bleibt bei 90 cm im Wohnhausbau

In der Vergangenheit gab es Bemühungen des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu Geländer und Umwehrungen auch zum Grundsatz bei Geländerhöhen in Wohngebäuden zu machen. Dies hätte dazu geführt, dass bei einer Absturzhöhe bis zu 12 m eine Geländerhöhe von 1 Meter einzuhalten gewesen wäre. Nach Interventionen des DHTI bleibt im Wohnhausbau die DIN 18065 gültig, und hier die Geländerhöhe von 90 cm bei Wohnhäusern. Arbeitsstätten und öffentlich zugängliche Treppen haben andere Vorschriften. Infos zur Geländerhöhe unter www.dhti.de
 

2005-01-25

Schmerzensgeld nach Sturz im Treppenhaus

Nach einem Sturz im wischnassen Treppenhaus hat eine Frau Schmerzensgeld erhalten, weil die zuständige Reinigungsfirma keine Warnhinweise aufgestellt hatte. Die Münchnerin musste über die Treppe ihr Mietshaus verlassen,weil der Lift außer Betrieb war. Sie stürzte auf den nassen Stufen, was eine Knieoperation nötig machte. Die Frau klagte auf 2.600 Euro Schmerzensgeld, auf Anraten des Gerichtes einigten sich die beiden Parteien auf einen Vergleich von 1.900 Euro. Erschienen 24.1. Abendblatt.de - wirtschaft
 

2005-01-22

BauMesse 2005 München: Neuheit Beleuchtete Handläufe

In Bezug auf Treppensicherheit auf Treppen und Verkehrswegen war auf der Baumesse 2005 eine der bedeutesten Neuigkeiten die von mehreren Firmen angebotene leuchtende Handläufe. Ziel ist es, die Beleuchtung und den Lichteinfall dorthin zu leiten, wo die Sicherheit notwendig ist: nämlich auf die Treppe, den Flur, die Rampe, den Verkehrsweg. Bereits seit 1998 wird in der Schweiz unter dem "Arbeitstitel Lichtverschmutzung" mit beleuchteten Handläufen experimentiert, nun sind diese in verschiedenen Varianten auf dem Markt. Anbieter waren unter anderem die Firmen: Frewa-Treppen, Flexo-Handläufe, Metamont, SWN-Morawia und Triebenbacher.
 

2005-01-13

Bayerische Krankenhausgesellschaft: Handlauf an Treppen

Zur Frage der Sicherheit auf Treppen teilte am 12. 1.05 uns die BKG , die Bayerische Krankenhausgesellschaft mit, daß Treppen auf beiden Seiten griffsichere Handläufe erhalten müssen, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzte Stufe zu fuhren sind. Diese Forderung gilt dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen in baulichen Anlagen in Einrichtungen des Gesundheitswesen. Auch bei bestehenden Anlagen soll die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ein gleichwertiger Zustand hergestellt wird, wenn das technisch möglich und dem Eigentümer wirtschaftlich zuzumuten ist.
 

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