Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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2005-01-10

Reinhold Messner geht sicher! Aktion der BGE "mitgehen & gewinnen" Stolperfalle Arbeitsplatz: Jeder 5. Unfall ist Sturzunfall

In der Aktion der Berufsgenossenschaften empfiehlt Reinhold Messner, auch nach 100 Erstbesteigungen und insgesamt 3500 Bergbesteigungen: gehen Sie sicher. Halten Sie sich fest, benutzen Sie stets den Handlauf, nie freihändig die Treppe gehen, keine Gegenstände auf der Treppe abstellen und keine Stufen überspringen. Infos unter www.bge.de, sicherer Auftritt.
 

2005-01-07

BKK-Bundesverband: Treppe ohne Handlauf gefährlich

Die advita-bkk veröffentlicht: "Eine Treppe ohne Handlauf oder ohne Geländer ist immer gefährlich. An einer glatten Wand können Sie sich schließlich nicht fest halten". Für fast alle Treppen, Hausflure und Wohnungen sind im Fachhandel geeignete Geländer bzw. Handläufe erhältlich. Diese sollten griffsicher sein, umgreifbar und nach DIN montiert.
 

2005-01-06

Todesursachenstatistik - Häuslicher Bereich "Spitzenreiter" Stürze

Arbeitsunfall/Schulunfall  527 Personen

Verkehrsunfall  6917 Personen

Häuslicher Unfall 5944 Personen

Sport/Spieleunfall 170 Personen

Sonstiger Unfall 6271 Personen

von den 5944 Unfällen im häuslichen Bereich sind Unfälle durch:

Vergiftung 124 Personen

Sturz 4622 Personen

Feuer und Flammen 443 Personen

Ertrinken 95 Personen

Ersticken 246 Personen

Verbrennen/verbrühen 32 Personen

Sonstige Unfälle 382

Quelle: Statitistisches Bundesamt Wiesbaden
 

2005-01-05

Bundesgerichtshof: Gem,einde haftet für schlecht gesicherte Treppe

Eine Gemeinde haftet grundsätzlich bei Unfällen,die auf eine nicht ausreichend gesicherte Fußgängertreppe zurückzuführen sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hervor. Auch bei eventuellen Rutschgefahren durch Nässe müsse die Kommune dafür Sorge tragen, dass entweder der gefährliche Zustand beseitigt oder vor möglichen Gefahren hinreichend deutlich gewarnt werde (Az.: III ZR 103/01). Bei Treppen gehören dazu u.a. rutschsichere Stufen, richtiges Treppen - Steigungsverhältnis, griffsichere Handläufe, evtl. Zwischenhandläufe und ausreichende Beleuchtung.
 

2005-01-02

Wolfgang Diehl weiter an der Spitze der Scalalogen

Der Frankfurter Zimmerermeister und Buchautor Wolfgang Diehl steht weiter an der Spitze der Intern. Gesellschaft für Scalalogie (Treppenforschung). Stellvertreter bleibt der Tischlermeister Ralph Gaisendress aus Gütersloh, Schatzmeister Tischlermeister Ulrich John aus Dortmund. Im zweitägigen regen Gedankenaustausch mit Siegfried Schmid vom Deutschen Institut für Treppensicherheit e.V. in Neusäß-Steppach wurde der neuzeitliche Treppenbau von der gestalterischen Seite beleuchtet, aber auch unter dem Aspekt der Treppensicherheit. Gerade die älter werdende Gesellschaft, viele Menschen mit Behinderung verlangen vom Planer und Ausführenden intelligente und kreative Lösungen, denn öffentlich zugängliche Treppen haben andere Normen, wie Treppen in privaten Wohngebäuden. Infos unter www.treppenforschung.de
 

2004-12-27

LARES: Fast 3/4 aller Wohnungen nicht barrierefrei zugänglich

Die Auswertung der Pan-Europäischen Studie namens LARES (Large Analysis and Review of Housinge and Health Status) der WHO gab bei der Befragung über den Status von Wohnungen und Gesundheit in 8 europäischen Staten im Jahre 2004 ergab, dass fast dreiviertel aller Wohnungen für Menschen mit Behinderung nicht problemlos nutzbar sind. Gerade Treppen stellen eine große Barriere dar, und ein häufiges Unfallrisiko. Ziel ist es Designer, Architekten und Städteplaner für das Thema Barrierefreiheit zu sensilibisieren, denn der Anteil der Menschen mit Einschränkungen steigt weiter - die westlichen Ländern bestehen aus einer alternden Gesellschaft. Infos dazu über die TU Berlin, oder über www.kompetenzzentrum-barrierefrei.de oder www.nullbarriere.de
 

2004-12-24

Stolperstein: Nie mehr rückwärts die Treppen herunter

Die Zeitschrift "Stolperstein" von Medi Bayreuth berichtet in ihrer Internet - und Printausgabe über die Situation eines beinamputierten 66 Jährigen, welche fast 40 Jahr rückwärts die Treppe hinabgestiegen ist, und nun dank eines griffigen, durchgehenden und flexiblen Handlauf-Systems endlich aufrecht die Treppe in seinem Haus in Essen hinabgehen konnte. Ausführliche Infos unter www.stolperstein.com
 

2004-12-21

BAuA: Treppengeländer sind NICHT nur Zierde

DAS SICHERE HAUS informiert in der Dez-Ausgabe über Treppenstürze und gibt praktische Tipps zur Vermeidung von Stürzen auf Treppen. Daher nie in Eile Treppen hinauf- und hintuntergehen, und eine Hand sollte immer für das Geländer bzw. den Handlauf frei sein, beschädigte Stufen sofort ausbessern, erste und letzte Stufe kennzeichnen, Licht einschalten, Treppengeländer besser gesagt Wandhandläufe sollen möglichst über die erste und letzte Stufe hinausragen, auch bei wenigen Stufen sollten Handläufe angebracht werden, und richtiges Schuhwerk tragen, so die Erfahrungenstipps der BAuA und Infos unter www.das-sichere-haus.de.
 

2004-12-17

Handlauf-Halterungen dürfen nicht in Griffraum der Hand reichen

In einem Rechtsstreit zwischen einem Landkreis und einem Generalübernehmer bezüglich eines öffentlichen Gebäudes - hier Schulgebäude - wurde das DIT zu einer gutachterlichen Stellungnahme aufgefordert. Dabei musste die Frage geklärt werden, ob Handlaufhalter, welche seitlich den runden Handlauf an der Wand befestigen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden erlaubt sind. RA Willi Reiser, von der Kanzlei Böld & Kollegen, Augsburg hat dazu ein Gutachten abgegeben. Dabei wird festgestellt, dass Handläufe nicht in den Griffraum der Hand hineinreichen dürfen, somit ein sicheres Greifen der Handläufe nicht gewährleistet ist, und somit öffentlich-rechtliche wie auch zivilrechtliche Forderungen der Verkehrssicherheit verletzt sind. Die Bauaufsichtbehörde hat die Möglichkeit durch Bescheid den Einbau normenentsprechender Handlaufhalter durchzusetzen. Az 00289/03 V-R / R
 

2004-12-16

Glatteis auf überdachtem Parkplatz - Haftung für Stürze

Der Inhaber eines Einkaufsmarktes hat auch überdachte Kunden-Parkplätze auf Eisstellen zu überprüfen, wenn eine solche Eisbildung konstruktionsbedingt voraussehbar ist. Das hat das OLG Hamburg entschieden. Wie der Anwalt-Suchvervice berichtet hatte eine Kundin ihren PKW auf dem überdachten Parkplatz eines Einkaufsmarktes abgestellt, rutschte aus und verletzte sich dabei erheblich. Das Argument des Marktbetreibers, es habe wegen parkender Fahrzeuge nicht gestreut werden können, entlaste ihn nicht. Für ihn sei die Eisbildung konstruktionsbedingt voraussehbar gewesen, so die Richter. Wenn tagsüber ein Streuen nicht möglich war, dann hätte er die Überdachung so verändern müssen, dass von dort kein Schmerlzwasser mehr auf die Parkfläche gelangen konnte. Daher habe der Marktbetreiber gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen und er sei der verletzten Kundin schadenersatzpflichtig. (Urt. 14 U 172/02) oder Tel. 0180-5254555
 

2004-12-10

Treppensturz - Haftung des Verwalters

Bei Seminaren des Verbandes der Immobilienverwalter Bayern referiert der Vorsitzende unseres Institutes, Dipl. Ing. FH Siegfried Schmid über die Haftung des Verwalters beim Treppensturz. "mit einem Fuß im Gefängnis" so Schmid steht der Verwalter, wenn er in öffentlich zugänglichen Gebäuden z.B. Hotels und Gaststätten, Läden, Verkaufsstätten...usw. die gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen nicht einhält. So sind z.B. rutschfester Belag, ausreichende Beleuchtung und vor allem beidseitig griffsichere Handläufe vorgeschrieben, die über Treppenpodeste und über die erste und letzte Stufe zu führen sind. Bei Verletzung dieser öffentlich rechtlichen Vorschrift muss im Schadensfalle der Verwalter mit Schadensersatz - und Schmerzensgeld -Forderungen rechnen. Da Tausende von Menschen an Treppen stürzen kann im Unglücksfalle auch mit der Staatsanwaltschaft zu rechnen sein, so Schmid, wie die Vergangenheit bewiesen hat und Gerichtsverfahren derzeit laufen.
 

2004-12-06

UNI Basel: Sturzprophylaxe -Sicher Gehen: Handläufe

Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Basel schreibt in ihrer Studie: Sicher Gehen: Handläufe. Handläufe an allen Treppen anbringen, auch wenn diese nur aus wenigen Stufen bestehen. Hier sind Haltegriff oder Handläufe notwendig: bei einzelnen Stufen, z.B. hinter oder vor der Haustüre bei Treppen z.B. Keller, Wendeltreppen bei Korridoren oder nachts benutzten Durchgängen und bei der Toilette und der Badewanne. Weitere Infos auch unter www.donna.ch
 

2004-12-04

Denkmalschutz behindert nicht die Barrierefreiheit -Nachrüstpflicht!

Eine Anfrage der "Bay. Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen" zur Nachrüstpflicht an den Verkehrswegen erarbeitete das Deutsche Institut für Treppensicherheit ein ausführliches Gutachten. Kernpunkte sind darin, dass Altbestand keinen Bestandschutz hat, dass der Denkmalschutz nicht die Barrierefreiheit behindert, sofern die nachträgliche Anordnung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Somit müssen Besuchertreppen in öffentlich zugänglichen Burgen, Schlössern, Museen, Klosteranlagen und Kirchen in Privatbesitz wie auch im öffentlichen Eigentum beiderseits mit Handläufen ausgestattet sein bzw. nachgerüstet werden. Ausführliche Unterlagen anzufodern beim DIT unter Az.: 00289/03 V-R / R.
 

2004-11-25

Gravierende Sicherheitsmängel an Treppen in Gaststätten

Gravierende Sicherheitsmängel stellt das DIT vor allem an Besuchertreppen in Hotels und Gaststätten fest. Selbst "kinderfreundliche" Fast-Food Restaurants z.B. McDonald`s haben auf  Treppen zu Galerien, wo oftmals Kindergeburtstage gefeiert werden nicht den beidseitigen Handlauf. Laut den Empfehlungen vom DIT sollte nicht nur auf beiden Seiten der Treppe ein Handlauf sein, sondern - wie auch im Kindergarten- auch ein 2. Handlauf, und zwar auf kindgerechter Höhe. Das DIT warnt die Betreiber und Eigentümer vor Verletzungen von öffentlich rechtlichen Vorschriften, da im Schadensfalle evtl. Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden können.
 

2004-11-17

Glatteis: Sturz auf dem Gehweg - Nicht immer haftet der Streupflichtige

Frühaufsteher aufgepasst - wer morgens bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und Niederschalg aus dem Haus geht, sollte sich behutsam fortbewegen. Die allgemeine Streupflicht garantiert nämlich weder eisfreie Gehwege noch Schmerzensgeld und Schadensersatz bei folgenschweren Stürzen. U.a. begründeteten die Richter das objektiv zumutbare Maß der Streupflicht auf die Zeit von ca. 7 - 20 Uhr. Weitere Infos unter Anwalt - Suchservice 0180-5254555
 

2004-11-16

Vorbildliche Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises

Die Wohnungsbau GmbH für den Landkreis Augsburg erfüllt vorbildlich ihre gesetzliche Vorschriften, und stattet Wohnungen, wo ältere oder behinderte Menschen leben, entsprechend der DIN 18025 aus. Ein positives Beispiel für alle Wohnbaugenossenschaften, denn gerade für ältere und behinderte Menschen ist Mobilität das Wichtigste, und (leider) die Treppe das oftmals größte Problem.
 

2004-11-15

Intern: Neue Aufgabenfelder für das Deutsche Institut für Treppensicherheit e.V.

Bei der Mitgliederversammlung am 15.11.04 wurden neue Aufgabenfelder festgelegt. So wird in der Satzung noch verankert, die Beratung von Organisationen, Verbänden, Kommunen und Hausbesitzer bzw. Baugenossenschaften in Bezug auf Sicherheit auf den Verkehrswegen. Auch soll in einer Aufklärungskampagne bundesweit die Aktion "Stürze vermeiden" der Berufsgenossenschaften für den gewerblichen Bereich auch auf den privaten Wohnungsbau, und alle öffentlich zugänglichen Gebäude ausgeweitet werden.
 

2004-11-01

DAK: Wohnen im Alter - Sichere Benutzung der Treppe

Die DAK empfiehlt in Ihrer Broschüre -Wohnen im Alter- für die Treppen: "zusätzliche Sicherheit im Treppenhaus bietet ein beidseitiger Handlauf." Dazu soll die Beleuchtung ausreichend lange brennen, und hell sein, der Treppenbelag rutschsicher und der Handlauf griffsicher. Infos unter www.dak.de
 

2004-10-29

Kooperation: Bay. Architektenkammer und DIT auf den "Nürnberger Seniorentage" - Gesundheitstage des Bayerischen Rundfunkes

Auf den "Seniorentagen 2004" am 28. und 29.10.04 in Nürnberg kooperierten die Bayerische Architektenkammer Beratungsstelle , mit Ihrer Fachberatungsstelle für Barrrierefreies Bauen, Frau Architektin Maria-Christiane Schubert aus Nürnberg, Allsbach 59 in 91475 Lonnerstadt Tel. 09193-1089 sowie das Deutsche Institut für Treppensicherheit e.V. in einem gemeinsamen Messestand. Beide Verbände hielten auch Vorträge über barrierefreies Bauen, sowie über Sicherheit auf den Verkehrswegen bzw. Stürze vermeiden, mit praktischen Tipps und Anregungen. Vorgestellt wurde auch auf dieser Messe die neue Broschüre des Bay. Staatsministeriums "Wohnen im Alter - am liebsten zuhause", mit vielen praktischen Vorschläge zum Umbau der Wohnung. "Das Treppenhaus ist entscheidend für die Selbständigkeit im Alter, um die Wohnung ohne Schwierigkeiten verlassen zu können" mit Tipps zum beidseitigen Handlauf, zum Stufenbelag, zur Beleuchtung und zu Treppenliften. Die Broschüre ist gegen Endgeld erhältlich bei info@wohnberatung-bayern.de, Frau Nowak Tel. 089-357043-15
 

2004-10-23

Im Naßbereich erhöhte Anforderungen an Treppen und Geländer

Die BG Richtlinie 4.1.6.1 schreibt vor: Treppen mit mehr als 4 Stufen, in nassbelasteten Barfußbereich mit mehr als 2 Stufen müssen mindestens einen Handlauf haben. An Treppe mit mehr als 1,5 m Breite müssen mindestens 2 Handläufe angebracht sein.
 

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