Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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2004-04-14

Krankenhäuser müssen Handläufe nachrüsten

Krankenhaus - Umschau 03/2004 berichtet recht ausführlich von den gesetzlich vorgeschriebenen beidseitigen Handläufen an Treppen in Kliniken. "Überall dort wo Menschen sich begegenen können, schafft der zweite Handlauf zusätzliche Sicherheit" so der Bericht, "Mit der Regelung soll nicht nur behinderten und älteren Menschen gedient werden, sie hilft auch Menschen mit Gepäck und Kindern, die einen festen Halt suchen. Im Interesse der Rechtssicherheit soll der Kunde auf eine DIN gerechte Ausführung achten".
 

2004-04-07

"Einfach Genial" - Griffsicherer und flexibler Handlauf im Fernsehen

In der Fernsehsendung "Einfach Genial" berichtete der WDR, RBB Berlin sowie der Norddeutsche Rundfunk am 30.März, 1. April, 5. und 7. April 2004 über Ideen rund um Treppen: "Treppen haben aus Platzgründen oft nur auf einer Seite ein Geländer. Für einen zweiten Handlauf, der gerade ältere oder gehbehinderte Menschen mehr Sicherheit beim Treppensteigen bieten könnte, gibt es jetzt eine einfach geniale Lösung" : Infos unter www.flexo-handlauf.de oder info@flexo-handlauf.de
 

2004-04-05

Oberste Baubehörde: beidseitig Handläufe an Treppen

Mit Schreiben vom 25.3. teilt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern mit: In den Sonderbauverordnungen für Versammlungsstätten (§ 28 Abs. 7 Satz 2 VStättV), für Verkaufsstätten ( § 11 Abs. 5 Satz 1 VkV) und für Gaststätten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 GastBauV) werden im Hinblick auf die große Personenzahl der Benutzer und das erhöhte Sicherheitsbedürfnis grundsätzlich beidseitig Handläufe an Treppen gefordert.
 

2004-04-05

Zeitungsbote stürzt auf Treppe - Hauseigentümer haftet nicht

Kommt ein Zeitungszusteller um 4.30 Uhr morgens auf einer unbeleuchteten Treppe zu Fall, so muss der Hauseigentümer nach einem Urteil des OLG Celle nicht für den Unfall haften. Zwar treffe es im Grundsatz zu, dass der Hauseigentümer die Begehbarkeit der zum Eingang führenden Treppe sicherstellen müsste, wozu auch die ausreichende Beleuchtung gehöre. Die Verkehrssicherungspflicht bestehe jedoch nicht rund um die Uhr. Das, so die Richter, wäre eine unzumutbare Belastung der Eigentümer... Urteil des OLG Celle Az U 192/03 Weitere Infos unter www.anwalt-suchservice.de Tel. 0180-52 54 555
 

2004-04-04

Sturz in Gaststätte

Stürzt ein Gast auf einer Treppe einer Gaststätte und zieht sich dabei erhebliche Verletzungen zu, haftet der Gastwirt auch dann für den entstandenen Schaden, wenn die Treppe den Bauordnungvorschriften entspricht und es dort seit 35 Jahren zu keinem Unfall gekommen ist. An die Sicherheit der Treppe in einer Gastwirtschaft sind hohe Anforderungen zu stellen, so u.a. aus dem Urteil 6 U 29/99 des OLG Hamm. Weitere Infos aus www.Finanztip.de
 

2004-03-30

VDI Richtlinie 6017: Aufzüge im Brandfall nicht benutzen

VDI - Der Verein Deutscher Ingenieure hat die Richtlinie VDI 6017 veröffentlicht. Erscheint in Deutsch/Englisch im Beuth-Verlag:

Es gibt nach wie vor: "Aufzüge im Brandfall nicht benutzen". Personen, die keine Kenntnis vom Brand haben, muss die Nutzung der Aufzüge unmöglich gemacht werden. Dies sicher zu stellen, ist die Aufgabe der Brandfallsteuerung von Aufzügen, die in der Richtlinie VDI 6017 "Steuerung von Aufzügen im Brandfall" beschrieben wird. Ausgabedatum ab Febr. 2004


 

2004-03-29

Das Treppenprofil mit der Leuchtkante, - Sicherheit auf Stufen

Für Fluchtwege und überall dort, wo schlecht beleuchtete Treppenhäuser ein Risiko für die Benutzer darstellen - beispielsweise in Kino, Krankenhäuser oder Altenheimen - müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Protektor bietet für solche Fälle ein dreiteiliges Kombi-Treppenprofil für Fliesenbeläge. Clou dieses Profiles ist eine strapazierfähige, nachleuchtende Sicherheitseinlage entsprechend DIN 67510, VBG 125, GUV 07 und BGA 216.
 

2004-03-26

ärzte fordern Prävention durch beidseitigen griffsicheren Handlauf an Treppen

Beidseitige Wandhandläufe lindern das Problem "Treppe" in Deutschland nachhaltig. Nicht nur Kinder, oder ältere Menschen benötigen stets einen sicheren Halt an der Treppe, aber vor allem für Menschen mit Behinderung ist dieser oft unverzichtbar. Dazu hat uns der bundesweit bekannte Sportarzt Dr. med. Hans Henning Borchers einige Zahlen zur Hand gegeben:

Jährlich erblinden in Deutschland 6000 Typ-2-Diabetiker, 8000 werden dialysepflichtig. Bei 28.000 werden jährlich Gliedmaßen amputiert. 5 - 6 Millionen Bundesbürger leiden an Osteoporose, jährlich kosten 130.000 Oberschenkelhalsbrüche durchschnittlich 24.000 Euro pro Bruch. Daher ist Prävention geboten.


 

2004-03-15

Sportverband und Staatsministerium in Bayern sehen keine Nachrüstungspflicht für bestehende Sportanlagen. DIT warnt vor falscher Wortinterpretation - Risiko für Vereine!

Die Absicht des Bay. Gleichstellungsgesetzes war eingentlich klar: Alle Menschen, auch Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Personen mit kleinen Kindern sollen öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei sicher erreichen und benutzen können. So sind auch in der Änderung der Bay. Bauordnung "Sport und Freizeitanlagen" explizit mit aufgeführt. "Gerade der Sport hat bei der Integration stets ein positives Beispiel gegeben und sollte auch jetzt vorbildlich bleiben" so die GF des DIT, Antje Ebner, beim Fachforum zum "Jahr der Behinderten" in Deutschland. Und Rechtsanwalt Willi Reisser warnte vor den Gefahren bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Vor allem die Betroffenen - ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Familien mit Kleinkindern - waren dankbar. Der BLSV sowie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus haben nun festgestellt, daß "grundsätzlich keine Nachrüstpflicht besteht". Damit müssen die Mindestanforderungen an eine barrierearme bauliche Situation - so zumindest Stand 18.3.2004 nach Auffassung von BLSV und Kultusministerium - nicht eingehalten werden. Das DITbedauert diese neue Meinungsbildung, gilt es doch die Sicherheit auf Treppen zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Das DIT warnt vor dieser "grundsätzlichen" Aussage und hofft gemeinsam mit den Betroffenen, daß möglichst keine Unfälle sich erreignen, und keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
 

2004-03-13

Passauer Landrat empfiehlt beidseitige Handläufe in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus, in der vertrauten Umgebung.

Im Seniorenwegweiser des Landkreises Passau, der Informationsbroschüre für ältere Mitbürger empfiehlt Landrat Hanns Dorfner auch in Privathäusern (nicht nur wie gesetztlich gefordert in öffentlich zugänglichen Gebäuden) seinen Mitbürgern rutschsichere Beläge und "Handläufe an beiden Seiten der Treppen". Ziel ist es, so Dorfner, die Selbständigkeit und Unabhänigkeit möglichst zu erhalten und Unfälle zu vermeiden und Sicherheit zu bieten.
 

2004-03-11

BGN - Unternehmer/Pächter muss sich rechtskundig machen

Wenn in einem Schreiben der Berufsgenossenschaften der Hinweis steht: "bei bestehenden Anlagen ist der Bestandschutz zu beachten" so bedeutet dies für den Unternehmer, Pächter usw, dass er sich bei der zuständigen Behörde rechtskundig machen muss. Dieser Hinweis dient zur eigenen Absichererung, da es unterschiedliche Festlegungen in den Länderbauordnungen oder Sonderbauverordnungen gibt. Infos der BGN - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Geschäftsbereich Prävention und Sicherheit (TAD) vom 9.3.04 an das DIT
 

2004-03-09

Neue Produkte zur Treppensicherheit auf der Internationalen Handwerksmesse IHM 2004: Handlauf und Lift-Systeme vorgestellt

Auf der IHM München 2004 wurden im Innovationspark Handwerk auch 2 Produkte zur Vermeidung von Treppenstürzen und zur Sicherheit auf Treppen neu vorgestellt:

das Treppenlift - System von Mobilitas Deininger GmbH, aus 97337 Dettelbach   www.mobilitas-deininger.de und

das taktile und farbige Handlauf-System FlexoLINE von der Flexo-Vertriebs-GmbH aus 86356 Neusäß-Steppach www.FlexoLine.de


 

2004-03-09

Gründung eines Sicherheits-Insituts angeregt

Auf der Holz-Handwerk in Nürnberg - wenige Tage nach der Internationalen Handwerksmesse in München - trafen sich auf Anregung des Augsburger Innungs-Obermeisters Siegfried Schmid einige Schreinermeister und andere Handwerker um evtl. ein gemeinsames Institut zur Treppensicherheit zu gründen. Vorbereitungen wurden getroffen, für Sommer 2002 soll die Gründung sein.
 

2004-03-08

Unfälle sind keine Zufälle - Stolpern - Rutschen -Stürzen (SRS) - eine Aktion der gesetzlichen Unfallversicherungen: "Stürze vermeiden"

Stolper-, Rutsch - und Sturzunfälle sind die häufigsten Unfallarten am Arbeitsplatz und in der Schule, wie auch im privaten Bereich. 40 % aller Unfallverletzungen in Deutschland sind die Folge eines SRS-Unfalles. Jährlich sterben rund 4000 Menschen an den Folgen eines SRS - Unfalles.

Täglich erreignen sich allein in den gewerblichen Betrieben mehr als 1.000 SRS-Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg. 255.000 Unfälle dieser Art aus gewerblichen Betrieben und etwa 80.000 Unfälle von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden jedes Jahr gemeldet. Hierzu kommen etwas 500.000 gemeldete SRS-Unfälle pro Jahr von Schülern allgemein - und berufsbildender Schulen, von Studierenden sowie von Kindern aus Kindertagesstätten. Ziel der Präventitonkampagne ist es, die Unfälle in der gewerblichen Wirtschaft um 15 % zu senken. Allein durch die Ausfallstunden gehen durch die Sturzunfälle der deutschen Wirtschaft etwa 8.o Millarden Euro verloren. Daher gilt Präventiton vor Rehabilitation- Rehabilitätion vor Entschädigung.

Bericht aus Gesetzlicher Unfallversicherung 2004- IHM München.


 

2004-03-01

Schweiz: Auf Schritt und Tritt sicher - der Sturz ist kurz

Die Wirtschaftskammern der Schweiz berichten: Sturz gehört zu den häufigsten Unfallursachen, beinahe 900 Todesfälle sind in der Schweiz darauf zurückzuführen. Betroffen sind meist ältere Menschen über 65 Jahre, meist Frauen. Auf Treppen ereignen sich die meisten Unfälle durch Fehltritte. Noch bei zu vielen Treppen fehlen griffige Handläufe. Hier könnten Archtitekten und Bauherren noch vermehrt für sichere Treppenanlagen sorgen. Ein sicherer Halt am Handlauf könnte manchen Sturz verhindern. Auch die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung schreibt: das Treppensteigen machen Sie mit einem Handlauf an der Wand und Gleitschutzstreifen auf den Stufen sicherer. Infos unter www.bfu.ch oder www.wirtschaftskammer.org
 

2004-02-24

Bei Schlaganfall beidseitiger Handlauf

Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben, müssen oft jahrelang Rehabilitationsmaßnahmen durchführen, um wieder ein unabhängiges Leben führen zu können. Treppen zu benutzen, ist ein wichtiger Bestandteil bei der Wiedererlangung der Selbständigkeit. Dabei braucht der Betroffene auf der gesunden Seite einen Handlauf. Dass sich weder beim Aufwärts- noch beim Abwärtssteigen Probleme ergeben, empfehlen die Ärzte und Rehabilitationskliniken auf beiden Seiten von Treppen griffige Handläufe anzubringen. Findet ein Betroffener auf der gesunden Seite keinen Handlauf vor, wird empfohlen, mit dem Gesicht zum vorhandenen Handlauf seitlich Stufe um Stufe hinauf oder hinab zu gehen.
 

2004-02-17

AOK und andere Krankenkassen bezuschussen 2. Handlauf

Von verschiedenen Sanitäts- und Reha-Häusern wurde uns mitgeteilt, daß inzwischen auch die AOK und weitere Krankenkassen nun auch den 2. (= beidseitigen) Handlauf als sichere Griffhilfe an der Treppe bezuschussen. Im Rahmen des häuslichen Umbaues hatte bisher die Pflegeversicherung im Rahmen der Kostenpauschale den 2. Handlauf übernommen, wenn dadurch eine selbständige Lebensführung gewährleistet werden konnte. Neu ist seit nunmehr einigen Wochen, daß verschiedene Krankenkassen -u.a. die AOK, die Gesundheitskasse   - zur Vermeidung der Sturzgefahr, zur Aufrechterhaltung der Mobilität, zur frühzeitigen Entlassung von Patienten ins häusliche Umfeld ohne großes Sicherheitsrisiko, nun auch den 2. Handlauf, meist auf der sicheren Wandseite mit den breiteren Stufen, genehmigen und bezuschussen. Im Herbst 2002 hatte bereits Chefarzt Prof. Dr.med. Axel Rüter dargelegt:" dass gerade das Treppenproblem eine frühzeitige Entlassung von Patienten mit Arm- oder Beinverletzungen häufig verhindert oder eine Entlassung den Aktionsradius solcher Patienten erheblich einschränkt, da Sie ihre Wohnung während der Heilungsphase nicht oder nur mit gefährlichen Improvisationen verlassen können oder im eigenen Haus auf einem Stockwerk bleiben müssen. Er empfahl einen zweiten - auch zumindest vorübergehend angebrachten Handlauf, wie z.B. Flexomobil, der hier auf einfache und sichere Art Abhilfe schaffen könnte. Dies würde neben der Sicherheit auch die Lebensqualität dieser Patienten erhöhen und kürzere stationäre Behandlungen möglich machen"
 

2004-02-16

österreich: Stiegenhandlauf auf der Wandseite

Die Bau-Ordnung in Österreich schreibt im § 24 vor:

  1. Handläufe müssen bei notwendigen Stiegen mit mehr als 4 Stufen jedenfalls an einer Seite angebracht werden.
    Bei gewendelten Stiegen muß der Handlauf am äußeren Stiegenrand angeordnet sein.
  2. Handläufe müssen fest und griffsicher sein und so hoch angebracht werden, daß sie bequem und sicher benützt werden können.

Das DIT begrüßt diese Formulierung unseres Nachbarn-Landes, denn gerade gewendelte Treppen sind wegen der unterschiedlichen Stufenbreiten besonders gefährlich. Hier ist sinnvoll gerade auf der Wandseite - dort wo die Stufen breiter sind - einen 2. griffsicheren Wandhandlauf anzubringen.


 

2004-02-13

Alzheimer Forum will sicheres und komfortables Lebensumfeld

Die Sicherheits-Checkliste für Betreuung von Demenz-Kranken von Dr. Dr. Herbert Mück, Köln schreibt vor: "verfügen die Treppen über einen zweiten Handlauf? Ist dieser mit der Hand gut zu umgreifen? Lädt das Material zum Zugreifen ein? Reicht der Handlauf genügend weit über die letzten Stufen hinaus?" Infos unter www.AlzheimerForum.de.

Das DIT unterstützt diese Sicherheitsprüfung, denn auf dem Markt gibt es preiswerte und griffsichere Handlauf-Systeme, und mit der Vermeidung von einem Sturz läßt sich viel Leid ersparen.


 

2004-02-12

VdW rät zur barrierearmen Nachrüstung von Häusern

Der Verband bay. Wohnungsunternehmen rät in seinem Rundbrief an alle Wohnungsbaugenossenschaften zur Anpassung des Wohnbestandes im Sinne barrierearmer Lösungen als eine Zukunftsaufgabe für alle Anbieter von Wohnraum, falls die älter werdenden Menschen weiter als Kunden gehalten werden sollen!

Die Regelungen des Bay. Gleichstellungsgesetzes - hier die Änderung der Bay. Bauordnung entspricht den Vorgaben der Musterbauordnung, die auf Bundesebene im November 2002 eingeführt wurde. Sie soll der demografischen Entwicklung der deutschen Bevölkerung Rechnung tragen, so der Verband, und empfiehlt auch im eigenen Interesse Nachrüstungen.


 

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