Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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2003-12-18

Notwendige Treppen brauchen beidseitig Handläufe

Die Niedersächsische Bauordnung regelt im § 34 Abs. 6 wie folgt:

Treppen müssen mindestens einen Handlauf haben. Notwendige Treppen müssen beiderseits Handläufe haben. Die Handläufe müssen fest und griffsicher sein. Satz 2 gilt nicht, wenn Behindete oder alte Menschen die Treppe nicht oder nur in seltenen Fällen zu benutzen brauchen, und nicht für Treppen von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und in Wohnungen. (NBauO)


 

2003-12-10

Handlaufsystem geht Behinderten zur Hand

Treppenstürze sind eine der häufigsten Unfallursachen im häuslichen Bereich. Behinderte und ältere Menschen sollten deswegen die Treppen Ihres Hauses rechtzeitig mit griffsicheren Handläufen ausstatten, um Unfälle zu vermeiden und ihre Mobilität zu bewahren, so berichtet die Fachzeitschrift "Orthopädie-Technik" im Dezember-Heft und empfiehlt den auf der RehaCare in Düsseldorf vorgestellten Handlauf "flexofit", der vor allem von Sanitäts- und Reha-Häuser gekauft wird. Infos unter www.flexofit.de
 

2003-12-10

"Bayernturner" berichtet über fehlende Treppensicherheit in Sport- und Freizeitanlagen

Der "Bayernturner", die Fachzeitschrift der bay. Turn - und Sportvereine berichtet über die Unfallrisiken auf Treppen in Turn- und Sporthallen und empfiehlt den Vereinsvertretern das Anbringen der (gesetzlich vorgeschriebenen) beidseitigen Handläufe. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Vereinsanlage oder eine öffentliche Sport oder Freizeitanlage handelt. Im Schadensfalle haftet der Vorstand!
 

2003-12-09

"Haus und Grund Bayern" : Handläufe machen Treppen sicher

Haus & Grund Bayern berichtet ausführlich, daß Immobilienbesitzer auf die veränderte Altersstrukturen reagieren müssen. Öffentlich zugängliche Gebäude müssen künftig barrierefrei ausgestattet und nachgerüstet werden. Auch in Wohnhäusern zwingt die demographische Entwicklung zum Umdenken, so die Zeitschrift der bay. Haus und Grundstücks-Eigentümer. Treppen sollen sicherer werden, um die Treppenbenutzung für Menschen mit altersbedingten Einschränkungen zu erleichtern. So werden flexible und leicht montierbare Handlauf-Systeme empfohlen, die den DIN Normen entsprechen. Damit sind die Hausbesitzer auf der sicheren Seite, so das Fachorgan. Die Wand-Handläufe an Treppen müssen griffsicher sein, durchlaufend und über die erste und letzte Stufe geführt werden, so die Bay.Bauordnung.
 

2003-12-05

Mediziner fordern Treppensicherheit

Nach Ansicht medizinischer Experten verhindert das Treppenproblem oft eine frühzeitige Entlassung von Patienten mit Arm oder Beinverletzungen nach Hause. Alternativ ist der Aktionsradius der Genesenden erheblich eingeschränkt, da sie ihre Wohnung während der Heilungsphase nicht oder nur mit gefährlichen Improvisationen verlassen können. Ein wandseitig montierter Treppenhandlauf kann dieses Problem entschärfen. Das hat mehrere Gründe. Einseitig in der Mobilität eingeschränkte Personen finden festen Halt, egal ob sie die Treppe hinauf oder hinunter gehen. (aus Orthopäden Fachzeitung 12/03)
 

2003-12-01

Berufsgenossenschaften fordern Hand am Handlauf

Die Berufsgenossenschaften schreiben in Ihrer Broschüre Nr. 25 Stolpern - Rutschen - Stürzen (BGI 597-25) unter treppauf, treppab: "Beim Treppensteigen steht Ihnen jedoch ein wirkungsvolles Hilfsmittel zur Verfügung, der Handlauf. Eine Hand sollte immer den Handlauf umfassen! Daran können Sie sich im Fall des Falles sofort festhalten und brauchen nicht in den "freien Fall" überzugehen".

DIT unterstützt diese Präventions-Kampagne, daß in öffentlich zugänglichen Gebäuden - wie auch in Arbeitsstätten - nun für "Jedermann" ein griffsicherer Handlauf beidseitig angebracht wird. Gerade wenn sich Menschen auf Treppen begegnen ist die Gefahr am größten.


 

2003-12-01

Rutschsicherer Belag für Innen und Außen

Auf vielfache Anfragen können wir für rutschsichere Belegung von Terassen und Balkonen vor allem den "Steinchen-Teppich" z. B. Fa. Rockies empfehlen. Rockies ist fugenlos verlegbar, gleicht Höhenunterschiede aus und ist besonders trittfest. Das ist vor allem in Außenbereichen wichtig, damit keine Rutschgefahr besteht. Weil zwischen den kleinen Steinchen winzige Hohlräume bestehen, kann Wasser jederzeit leicht abfließen. Staunässe und längerfristig auch Moosbildung werden so vermieden. Infos unter www.rockies.de
 

2003-11-27

Anni Friesinger will "Sicheren Auftritt" und Stürze vermeiden

Die zurzeit weltbeste Eisschnellläuferin Anni Friesinger unterstüzt die Berufsgenossenschaften bei der "Aktion: Sicherer Auftritt". Mit der zweijährigen Präventionskampagne soll eine Senkung der Sturzunfälle am Arbeitsplatz um mind. 15 % erreicht werden. Rutsch- und Sturzunfälle sind die Hauptursache aller Arbeitsunfälle in der gewerblichen Wirtschaft - sie machen rund ein Viertel aller meldepflichtigen Unfälle aus. Im Jahr 2002 kam es in diesem Bereich zu rund 200.000 Arbeitsunfällen und mehr als 46.000 Wegeunfällen. Das DIT unterstützt die Kampagne mit fachlichen Informationen zu trittsicheren Stufen, rutschhemmenden Belägen, Nachrüstung mit Setzstufen und Infos über beidseitige griffsichere Handläufe, sowie ausreichender Beleuchtung.
 

2003-11-24

Räum- und Streupflicht, dort wo der Handlauf ist

Eine bayerische Gemeinde hatte einen 3 m breiten Holzsteg über einen Bach (nur) in der Mitte schnee- und eisfrei gemacht und gestreut. Ein älterer Passant, der seitlich, längs des Brückengeländers mit (wegen des) Handlauf ging, rutschte auf der schneeglatten Oberfläche aus und verletzte sich. Die Gemeinde wurde vom OLG Nürnberg zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, weil die Gemeinde damit rechnen musste, dass Passanten gerade bei winterlichen Verhältnissen diesen Handlauf benutzen. Eine Mitschuld des Passanten wurde nicht gesehen. Das DIT empfliehlt daher zur Vermeidung von Schmerzensgeld und Schadensersatz den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dazu zählt seit 1.8.03 die neue Bay. Bauordnung, die bei einer Vielzahl von Gebäuden beidseitig griffsichere Handläufe fordert.
 

2003-11-24

Hewi-Handläufe auch in 65 cm Höhe

Die Firma HEWI beschreibt die idealen Handläufe im Querschnitt von 3 - 4,5 cm. Sie sind beidseitig in einer Montagehöhe von 85 cm anzubringen. Sinnvoll, so Fa. Hewi, ist ein zusätzlicher Handlauf für kleinwüchsige Menschen und Kinder in 65 cm Höhe. Haptisch angenehme Materialien sollten hier bevorzugt Verwendung finden. Markierungen in den Handläufen geben Hinweise zum Geschoß und den An- und Austritten von Treppenläufen. Haptisch angenehme Materialien führt in Nylon die Fa. Hewi, auch die Firma FlexoLine und Firma Flexoforte haben haptisch angenehme Materialien im Programm.
 

2003-11-20

Nullbarriere - immer aktuell

Unter www.nullbarriere.de finden Sie stets die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf barrierefreies Wohnen und Bauen in Deutschland. Bedingt durch die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten zur Gesetzesänderung auf Länderebene -hier vor allem im Bausektor - sind die Gleichstellungsgesetze, und die damit auch die Änderungen der Länderbauordnugnen zeitlich verschieden und unterschiedlich. Aktuell und stets fachkundige Infos erhalten Sie unter www.nullbarriere.de
 

2003-11-18

Todesfalle Treppe - Treppensturz in München

Nach dem tragischen Treppensturz in München, bei dem eine 52-jährige Frau starb und ihr Mann lebensgefährlich verletzt wurde, weisst das DIT auf die Gefahrenquelle Treppe hin. Jährlich sterben durch einen Sturz an der Treppe mehr Menschen als durch Feuer und Brand. Trotzdem würden an der Treppe oft die elementarsten Sicherheitsbestimmungen missachtet. In München waren rutschige Stufen und ein auffallend niedriges Geländer die Ursache dafür, dass das Ehepaar vom 2. Stock stürzte. Geländerhöhen, Absturzhöhen, Auftrittsbreiten und weitere Sicherheitvorkehrungen regeln eindeutig die bestehenden Bau- bzw. DIN -Vorschriften. Geländer oder Brüstungen in Wohnhäusern müssen 90 cm betragen. In Schulen, Kindergärten und Arbeitsstätten ist 1,0 m vorgeschrieben. Ab 12 m Absturzhöhe sind 1,1m nötig. Bayerns Treppen müssen in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit Setzstufen und an beiden Seiten Handläufe in 85 cm Höhe haben. Diese müssen so angebracht sein, dass sie über Anfang und Ende der Treppe hinausragen. Das DIT bemängelt, dass die Vorschriften häufig auch in Gebäuden der öffentlichen Hand, vor allem Geschäftshäusern, Büros, Verwaltungsgebäuden und vor allem auch in Hotels und Gaststätten nicht eingehalten werden. Zu niedrige Geländer, ein zu weiter Sprossenabstand oder ein fehlender Handlauf können unter Umständen zu erheblichen Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeld oder auch zu Regressansprüchen durch Krankenkassen und Versicherungen an den Eigentümer führen.
 

2003-11-06

öffentlich geförderter Wohnungsbau bindend die DIN 18025

Bei einer Podiumsdiskussion im Bauzentrum München mit der Behindertenbeauftragten der Bay. Staatsregierung Ida Stein, dem Leiter des Sozialreferates der Landeshauptstadt Friedrich Graffe, dem Leiter der Beratungsstelle der Architektenkammer Michael Klingseisen, Dieter Richthammer vom Club der Behinderten stellte Ltd. Ministerialrat Gunter Maurer nochmals klar, daß die DIN 18025 bindend für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sei. Einig waren sich alle Teilnehmer, daß sorgfältig geplante barriererfreie Wohnungen nur unwesentlich mehr kosten, Umbauten dafür wesentlich teurer sind. Im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung, und der steigenden Anzahl von älteren und behinderten Menschen ist aus sozialen Gründen ein Verbleib in der angestammten Wohnung, dem sozialen Umfeld auch volkswirtschaftlich der richtige Weg. Lieber mit kleinen Schritten z.B. durch Verbreiterung der Türen, beidseitigen Handläufen an Treppen oder Umgestaltung von Bädern den Altbestand zu sanieren, als zwar wünchenswerte, aber unerfüllbare Forderungen an eine komplette barrierefrei Umwelt zu stellen.
 

2003-11-04

Trittschutz bei Treppen

Vorsicht, wenn Bodenbeläge und Treppen aus dem gleichen Material sind, wenn Stufen und Bodenbelag die gleiche Farbe haben! Die DIN empfiehlt hierbei bereits seit Jahren Kontraste zu schaffen.

Als kleine Verbesserung, für die viele Menschen mit Sehbehinderung, und auch ältere Menschen dankbar sind, sind Sicherheit-Klebestreifen, die je nach Ausführung der Treppe in anthrazit und signalgelb im Handel sind. Jede renomierte Handlauf-Firma, Handlauf-Shop etc. verfügt über den Sicherheits -Trittschutz


 

2003-10-30

Griffsicherheit bei Handläufen - DIN als Empfehlung

Auf die häufig gestellte Frage "Was ist ein griffsicherer Handlauf" kann zur Konkretiserung allgemeiner Anforderungen die DIN herangezogen werden. Ein Bauherr, der die Handläufe nach DIN 18024 Teil 2 Abschnitt 8 ausführt, darf wohl davon ausgehen, dass er die Anfroderung "griffsicher" erfüllt. Das schließt nicht aus, dass andere Ausbildungen auch als griffsicher gelten können. Der Bauherr hat das in eigener Verantwortung zu entscheiden.
 

2003-10-18

Kleinwüchsige Menschen erwarten doppelten Handlauf an Treppen

Rund 100.000 Menschen in Deutschland gehören zu den Kleinwüchsigen Menschen. Deren Interessen vertritt der Bundesverband mit der Geschäftsstelle in Bremen. Anläßlich der RehaCare wurde mit dem DIT die Problematik der beidseitigen und doppelten Handläufe diskutiert und ähnlich wie in Kindergarten bereits vorgeschrieben, vorgeschlagen, daß auf beiden Seiten der Treppen doppelte Handläufe anzubringen sind. Da inzwischen preiswertige Handlaufsysteme wie z.B. Flexo-Produkte auf dem Markt sind, kann "so die Auffassung der Betroffenen" eine einfache Lösung gefunden werden, die den Anforderungen der Kleinwüchsigen Menschen, aber auch der Sicherheit von Kindern und älteren Menschen entspricht.
 

2003-10-15

Augsburger Bürger fordern beidseitigen Handlauf

Mit 54 Ja Stimmen, ohne Gegenstimme und Enthaltungen hat die Bürgerversammlung Augsburger Bürger mit Behinderung die Stadt Augsburg aufgefordert, alle öffentlichen Gebäude gem. den neuen Vorschriften mit einem beidseitigen Handlauf an den Treppen nachzurüsten, sowie die Treppenabsätze gem. der derzeitig gültigen DIN Normen kontrastreich zu gestalten.
 

2003-10-01

VdK Bayern fordert Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes

Der VdK Bayern hat die Bay. Staatsregierung aufgefordert, das am 1. 8. 03 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung rasch in die Praxis umzusetzen. Mobilitätsfördernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln - müssten jetzt auf den Weg gebracht werden. Verzögerungen, die mit der angespannten Situation der öffentlichen Hushalte gegründet werden, seien für den VdK inaktzeptabel, so Landesgeschäftsführer Albrecht Engel. Es ist eine "Frage des Wollens", so Engel. Der VdK wies darauf hin, dass in Bayern nicht nur eine Million schwer behinderter Menschen, sondern ingesamt rund 30 % der Bevölkerung täglich mit baulichen Barrieren zu kämpfen hätten. Dazu gehörten auch mobilitätseingeschränkte ältere Menschen sowie Mütter und Väter mit Kleinkindern oder Kinderwagen.

Beidseitige Handläufe an Treppen und Rampen schreibt u.a. das Bay.GG vor, auch mit der zwingenden Verpflichtung zur Nachrüstung, da wirtschaftliche Gründe bei rund 600 - 1000 Euro Kosten pro Stockwerk wohl kaum darstellbar sind, ergänzen VdK -Vertreter aus ganz Bayern.


 

2003-09-24

Mehr als 10.000 Euro Schadensersatz wegen fehlendem Handlauf - Krankenkasse erstreitet Geld bei einem Unfall an der Treppe, Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.

Das Landgericht Lüneburg hat im Urteil 9 U 134/01 entschieden, daß das Treppenhaus des im Eigentum des Beklagteten stehenden Mehrfamilienhauses, in dem sich der Sturz der bei der Klägerin versichterten Frau ereignet hat, in einem objektiv verkehrswidrigen Zustand befand. Der Sachverständige hatte festgestellt, daß der in der DIN und Bauordnung vorgeschriebene Handlauf an der Treppe fehlte und der Abstand der Treppe zur Wand zu groß war.

Die Hauseigentümerin konnte sich vor dem Landgericht nicht darauf berufen, sie habe die DIN - Vorschrift nicht gekannt. Denn wenn es um die verkehrssichere Erstellung des Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus gehe, handle - so das Landgericht - fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lasse. Welche Sorgfalt erforderlich ist, sei ohne Rücksicht auf die individuellen Kenntnis und Fähigkeiten des Betroffenen (hier die Hauseigentümerin) allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen.

Das Gericht ließ gleichfalls nicht gelten, dass die Hauseigentümerin Planung und Errichtung des Mehrfamilienhauses nebst Treppenanlge von fachkundiger Stelle habe ausführen lassen und dass das Vorhaben baurechtlich genehmigt worden sei. Zwar werde ein Bauherr - so das Gericht - von seiner Verantwortung für die verkehrssichere Errichtung eines Bauwerks weitgehend dadurch befreit, dass er mit der Planung und Bauleitung einen bewährten Architekten beauftrage. Dies gelte jedoch insoweit nicht, als er bei einer für ihn selbst jedenfalls erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schaffe. Die baurechtliche Genehmigung verfolge andere Zwecke als die auf den Vertrauenerwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährderter Personen ausgerichete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (unter Verweis auf BGH VerR 1964, 279 f und BGH NJW 1994, 2232ff).


 

2003-09-17

Erstmals Handlauf auf Mietbasis - FlexoMobil? von FlexoForte

Die Firma FlexoForte berichtet, daß erstmals ein Wandhandlauf auf Mietbasis eingebaut wurde. Eine Frau erlitt durch einen Fahrrad-Unfall eine Verletzung an Schulter und Arm und hatte die größten Probleme mit der Treppe im eigenen Haus, da im Erdgeschoss Wohnen und Essen war, im Obergeschoss des Reihenhauses Schlafen und Bad. Für 499,-- Euro wurde für 6 Wochen ein Handlauf ausgeliehen, im Preis war der Ein- und Ausbau mit eingerechnet. Durch das flexible Handlauf-System kann dieser Handlauf immer wieder ein - und ausgebaut werden. Infos dazu unter www.flexoforte.de
 

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