Rechtsanspruch auf beidseitige Handläufe in Wohnanlagen



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14. 6.2022
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2003-09-16

Gefragte Referenten

Die Referenten des DIT - Deutschen Insitutes für Treppensicherheit sind zur Zeit gefragte Referenten in Bayern. Durch das BayGG sind in Bezug auf Änderung der Bauordnung viele Fragen offen, die sach- und fachkundig von den Referenten des DIT beantwortet werden. Ein kleiner Auszug aus den Vorträgen:

16.09. Augsburg:Barrieren abbauen, Denkmäler erhalten, Podiumsdiskussion

23.09. Friedberg: VdK - was bringt das Gleichstellungsgesetz für uns?

2 - 6.10. Weilheim - 12 verschiedenen Referate zum BayGG und Treppensicherheit, vor allen in Hotels und Gaststätten

08.11. Nürnberg Landesverband Haus und Grund, Bayern

15.11. München, Landesverband Haus und Grund , Bayern

14.-16.11. München, Vorträge zum Thema Barrierefrei-wohnen-und-bauen


 

2003-09-12

"Wohnen im Alter" und griffsichere Wandhandläufe

Im einem Seminar des FLINTCENTER Bad Tölz in Zusammenarbeit Generation Research Program des Humnwissenschaftlichen Zentrums der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Insitut "Wohnen im Alter e.V." am 11. und 12. 9. in Bad Tölz wurde ausführlich das Bay. Gleichstellungsgesetz und die Konsequenzen daraus diskutiert. Beidseitige Handläufe an Treppen und Rampen sind schon seit Jahren die Forderung von Behinderten und Älteren Menschen, die nun über das neue Gesetz ab 1.8.03 zwingend vorgeschrieben sind. Der bundesweit anerkannte Fachmann, und 1. Vorsitzende des Insitutes Jochen F. Giessler begrüßt diese Gesetzesänderung, "beidseitige griffsichere Handläufe gaben mehr Sicherheit und mehr Komfort" und somit weniger Unfälle, so die Fachtagung in Bad Tölz. Weitere Infos zum Wohnen im Alter unter www.wohnen-im-alter.com
 

2003-09-05

Unfallopfer an den Treppen bitte melden!

Gemeinsam mit der Gerontologin Frau Dr. M. werden in den nächsten Monaten vom Deutschen Insititut für Treppensicherheit Unfallursachen an den Treppen erforscht. Dazu bitten wir um Meldungen, Mitteilungen von Betroffenen, oder auch von Angehörigen der Unfallopfer. Es soll untersucht werden ob es körperliche Mängel (Krankheit, Schwindel, Gebrechen...) waren, oder ob bauliche Mängel an Treppen (schmale Stufen, fehlende Handläufe, ungeeignete Handlaufprofile, Stufenoberfläche...) Ursache der Treppenstürze waren. Auch sollen von "Betroffenen" Lösungsvorschläge mit aufgenommen werden, die den Herstellern, Versicherungsgesellschaften, Krankenkassen, Ärzten und Wissenschaftlern auch sachdienliche Hinweise geben können.

Bitte melden unter mail@treppensicherheit.org - ausführliche Fragebogen gehen Ihnen dann umgehend zu. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.


 

2003-08-02

Treppen und Geländer und Handlauf und Sicherheit und Brüstungshöhe und entsprechende DIN Normen

Bei der Klausur am 2.8.03 mit Juristen und Sicherheits-Ingenieuren wurde klar, dass es erhebliche Begriffs-Defizite bei Geländern, Handläufen, Brüstungshöhen und Sicherheitsnormen gibt. Während die Brüstungen und Geländer auf der Treppen-Innenseite bei mind. 90 cm festgelegt sind, in verschiedenen Bundesländern auf 1,0 m, in Arbeitsstätten, Schulen und Kindergärten grundsätzlich auf mind. 1,0 m, bei über 12 m Absturzhöhe mind. 1,1 m sind Handläufe jedoch auf 85 bzw. 90 cm anzubringen. Das bedeutet, dass die Absturzsicherung getrennt vom barrierefreien Handlauf, der mit seiner Oberkante 85 cm über der Stufenvorderkante liegen muss, angeordnet wird; nur so werden Barrierefreiheit und bauordnungsrechtliche Anforderung erfüllt. Der innere Handlauf am Treppenauge darf nicht unterbrochen sein.

Äußere Handläufe (im Sprachgebrauch Wandhandlauf oder 2. Handlauf oder beidseitiger Handlauf) müssen in 85 cm Höhe 30 cm waagrecht über den Anfang und das Ende einer Treppe hinausragen, griffsicher sein und durchgehend ausgeführt werden.

Nachrüstpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden

Nicht nur Neubauten und Nutzungsänderungen sind betroffen, sondern auch der Gebäudebestand. Sowie dies wirtschaftlich zumutbar ist, müssen die Besitzer bestehende Einrichtungen nachrüsten, schreibt die Bay. Bauordnung vor. Unterlässt der Besitzer die Nachrüstung, drohen im Schadensfall Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.

Sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich geht eine Vielzahl der Unfälle auf das Treppenkonto. Jedes Jahr stürzen nach Angaben der Berufsgenossenschaften im gewerblichen Bereich 60.000 Menschen. 2000 tragen bleibende Körperschäden davon. Bei den häuslichen Unfällen sind Stürze zu 80 % die Ursache.

"Die Zahlen zeigen, dass es sich lohnt der Sicherheit auf Treppen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Nicht nur in öffentlich zugänglichen Gebäuden, sondern auch in den Privathaushalten" meint der DIT-Vorsitzende Siegfried Schmid. Weitere Infos bei Antje Ebner, Neumühle 1 74638 Waldenburg Tel. 07942-940912 und FAX 07942-940911  eMail: antje.ebner@t-online.de


 

2003-07-28

Handläufe - natürlich auch von jedem Schreiner/Tischler - Treppenbauer, aber auch Schlosser oder Sanitätshaus

Das Deutsche Holztreppen Insitut e.V. mit Sitz im Saarland unterrichtet im Internet, dass natürlich Handläufe nicht nur von der Firma Flexoforte aus Neusäß-Steppach hergestellt werden. Selbstverständlich können Wandhandläufe - wie der Gesetzgeber sie fordert - auch von jedem Schreiner/Tischler, von jedem Schlosser oder Edelstahlverarbeiter, aber auch von jedem Sanitätshaus montiert werden. Auch besteht die Möglichkeit Handläufe in geprüfter Systembauweise übers Internet bei verschiedenen Anbietern (vor allem im Bereich Handicap) zu bestellen.

Wichtig ist dabei nur, dass der Handlauf DIN gerecht ausgeführt wird:

Das heißt, er muss griffsicher sein, durchlaufend auch über Podeste und Fensteröffnungen und ist über die erste und letzte Stufe zu führen.

Daher der Rat des "Deutschen Institutes für Treppensicherheit e.V.", prüfen Sie die Angebote und fordern Sie eine DIN gerechte Ausführung. Für Ihre persönliche Sicherheit, und zur Rechtssicherheit.


 

2003-07-19

MS-Mosaik : Deutscher Stufen-Wahn

Die Zeitschrift MS-Mosaik, Multiple Sklerose - sehen und verstehen, berichtet vom Deutschen Stufen - Wahn, kurz: für Millionen Menschen wäre das Leben einfacher, wenn es stufenlos wäre. Gilt nicht nur für MS-Erkrankte, auch für Senioren oder Mütter, die mit Kinderwagen unterwegs sind. "Warum müssen Ärzte Stufen zu Ihren Praxen haben?" - ein Trost, manchmal gibt es wenigsten beidseitig ein Geländer, so die Berichterstattung um das leidige Thema "Treppen". Weitere Infos unter www.ms-mosaik.de
 

2003-07-15

Aktion "Sicherheit auf Treppen": Mithaftung des Versicherten!

§ 16 der BGV A1 Allgemeine Vorschriften stellt fest:

Stellt ein Versicherter fest, dass eine Einrichtung im Hinblick auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren nicht einwandfrei ist, so hat er diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. Gehört dies nicht zu seiner Arbeitsaufgabe oder verfügt er nicht über Sachkunde, so hat er den Mangel dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.

Gerade im Hinblick auf die Kampagne "Sicherer Auftritt"  der Berufsgenossenschaften sind Meldungen bei Sicherheitsmängel an Treppen unverzüglich zu melden. Wer den erkannten Mangel - an Treppen z.B. fehlende beidseitige Handläufe, glatte Stufen, ungenügende Beleuchtung usw. - nicht anzeigt, macht sich mithaftbar!


 

2003-07-09

DIN 18025 Teil 2 Barrierefreie Wohnungen - Rampen

Die DIN 18025 empfiehlt die stufenlose Erreichbarkeit des Hauses und einer Wohnungsebene gegebenfalls über eine Rampe. Rampen sollen ohne Quergefälle sein, max. 6 % Steigung haben, beidseitig Radabweiser, bei Rampen und Zwischenpodesten sind beidseitig griffsichere Handläufe im Durchmesser 3 - 4,5 cm, 85 cm hoch anzubringen.
 

2003-07-08

Mietrechtsreform und Treppenhandlauf

Durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19.6.01 (BGBl. I S. 1149ff) und das Gleichstellungsgesetz wird der Wandhandlauf bei Treppen zunehmend Verbreitung finden.

Beispiel:

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnen, haben Sie Anspruch darauf einen Treppenlift oder einen Wandhandlauf (als 2. beidseitigen Handlauf) einbauen zu lassen, wenn Sie oder ein Mitbewohner (Familienangehöriger oder Lebenspartner) anderst Ihre Wohnung nicht erreichen können und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 554a Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind.


 

2003-07-04

VdK: Fördergelder nur bei DIN gerechtem Umbau

Der Sozialverband VdK Hessen empfiehlt in seiner Broschüre "Barierefreies Bauen und Wohnen" dass die Anforderungen der DIN-Bestimmungen erfüllt sind. "Wenn Treppe, dann mit Handlauf an den beiden Seiten" so in der Info. Die DIN 18025 Teil 2 Wohnraum regelt den Anspruch von sehbehinderten, hörgeschädigten oder gehbehinderten Menschen, sowie den Wohnraum für alte und pflegebedürftigen Menschen. Die Einhaltung dieser DIN Bestimmungen ist in der Regel Voraussetzung dafür, dass bestimmte Födergelder für den Umbau gewährt werden können, so der VdK.
 

2003-07-03

Wohnberatungen empfehlen griffsicheren Handlauf

Bundesweit empfehlen die Wohnberatungsstellen für Treppen auf beiden Seiten griffsichere Handläufe. Oftmals ist ein Handlauf auf der Treppe schon vorhanden - bei älteren Menschen, Menschen mit gewissen Unsicherheiten, Schwindel oder Behinderungen wird dringend der beidseitige Handlauf auch im privaten Bereich empfohlen. Wohnberatungsstellen empfehlen im privaten Haus - wie im öffentlich zugänglichen Bereich gesetzlich vorgeschrieben - griffsichere Handläufe, in den Ecken durchlaufend und über die erste und letzte Stufe zu führen. Damit wird möglichst große Sicherheit im eigenen Heim erreicht. Beispiele sind hierfür die Handlaufsysteme FlexoForte oder FlexoFit, die über den örtlichen Schreiner/Tischler oder über das Sanitätshaus/Reha-Haus bezogen und montiert werden können. DSI begrüßt diese Initiative, da der  Sturz an der Treppe im häuslichen Bereich Todesunfall-Ursache Nr. 1 ist.
 

2003-07-03

VdK und Behindertenverbände begrüssen neues Bay. Gleichstellungsgesetz und die änderung anderer Gesetze

In verschiedenen Erklärungen haben der Sozialverband VdK sowie eine Vielzahl von Behindertenverbänden/beiräten sowie die Seniorenvertreter auf Kreis und kommunaler Ebene das Bay. Gleichstellungsgesetz begrüsst. Damit wird nun der demographischen Entwicklung Rechnung getragen, so der Tenor der Veröffentlichungen und auch den älteren Menschen und Menschen mit Behinderung durch Abbau von Barrieren ein gleichwertiges Leben ermöglicht. So sind knapp 10 % der Bevölkerung "behindert", und die Zahl der über 60 jährigen steigt lt. Gutachten Prof. Dr. Herwig Birg von derzeit rund 17,9 Mio auf rund 29,4 Mio im Jahre 2030. Mit der einstimmigen Verabschiedung des Gesetzes hat der Bay. Staat damit der Entwicklung bereits Rechnung getragen und Vorsorge getroffen. Betroffen ist davon auch der Art. 51 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung, der den älteren Menschen, Menschen mit Behinderung und Personen mit Kleinkindern den Zugang zu den wichtigen Bereichen des öffentlich Lebens eröffnet.
 

2003-06-30

DIN 18024 Teil 2 - nun eingeführt - auch für Arbeitsstätten gültig!

Die DIN 18024 Teil 2 - dient der Planung, Ausführung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Gebäudeteilen, sowie von Arbeitsstätten und von deren Außenanlagen, also alle baulichen Anlagen außer reinen Wohngebäuden. Diese baulichen Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein.

Dies gilt insbesonders für

Rollstuhlbenutzer, Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Gehbehinderte, Menschen mit sonstigen Behinderungen, ältere Menschen, Kinder, klein und großwüchsige Menschen. Diese Norm gilt nicht für Krankenhäuser, dort bestehen in weiten Bereichen erhöhte Anfoderungen. Für Treppen bedeutet dies, dass künftig die Treppen ohne Setzstufen sein müssen, sowie auf beiden Seiten der Treppe Handläufe haben müssen. Die Wandhandläufe müssen griffsicher sein, ohne Unterbrechungen ausgeführt werden, sowie über die letzte Stufe geführt werden. Damit werden wohl auch im gewerblichen Bereich die Treppenstürze reduziert.


 

2003-06-26

Bay. Wohnungsbaupreis vergeben

Aus Anlass des "Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung" hat die oberste Baubehörde mit Unterstützung der Bay. Architetkenkammer und des Verbandes bay. Wohnungsunternehmen den Bay. Wohnungsbaupreis vergeben. So wurden Wohnungen, die die Belange behinderter Menschen in Planung und Ausführung hoher Gestaltungsqualität berücksichtigen. Staatsminister Günther Beckstein betonte in seinem Vorwort, dass der stetig steigenden Lebenerwartung rechtzeitig Rechnung zu tragen ist. Diese Fakten haben in den letzten Jahren zum Umdenken bei der Gestaltung öffentlicher Bereiche, aber auch bei Planungen für den Wohnbereich geführt. "Mit der Einführung der DIN 18 025 wurde ein großer Schritt in die richtige Richtung getan" so Beckstein.

Das Dt. Institut für Treppensicherheit, das bei der Preisverleihung am 26.6.03 mit dabei war, begrüßt diese Initiative. Gerade Treppen stellen im öffentlich zugänglichen Bereich - aber auch bei der Erschließung im Wohnungsbau - oftmals unüberbrückbare Barrieren dar. So müssen in Zukunft alle Treppen Setzstufen haben, auf beiden Seiten mit griffsicheren und durchlaufenden Handläufen ausgestattet sein. Äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe 30 cm waagrecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen. "Auch für bereits bestehende Anlagen erwartet der Gesetzgeber eine Nachrüstung, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist" erläutert dazu der 1. Vorsitzende Dipl. Ing. (FH) Siegfried Schmid den Gesetzestext.


 

2003-06-26

Bay. Gleichstellungsgesetz verabschiedet

Der Bay. Landtag hat in seltener Einmütigkeit ein Gesetz zur besseren Intgegration von Behinderten verabschiedet. Ziel der einstimmig beschlossenen Neuregelung ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderung zu beseitigen und ihnen die Kommunikation im Alltag zu erleichtern.

Sozialministerin Christa Stewens (CSU) bezeichnete das Gleichstellungsgesetz als Etappe, um gleichwertige Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen.

Mit dem Gesetz soll behinderten Menschen ein weitgehend selbstbestimmtges Leben ermöglicht werden. Beim Wohnungsbau muss von vornherein auf die Bedürfnisse der Behinderten geachtet werden. Öffentlich zugängliche Gebäude müssen mit weniger Barrieren ausgestattet sein.

Die Bay. BauOrdnung wurde erweitert - vom Gesetzgeber werden entsprechende Nachrüstungen angesichts der tiefgreifenden emographischen Veränderungen verlangt.


 

2003-06-25

Treppen müssen Setzstufen haben - BayBo geändert

Der Gesetzgeber hat die Bay. Bauordnung dahingehend geändert, dass in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, die für den allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Der Art. 51 Absatz 4 erhält nun folgende Fassung: "Die Treppen müssen Setzstufen haben"
 

2003-06-24

SIGNAL IDUNA: Gefahrenquelle Treppe

Die Versicherungsgruppe SIGNAL IDUNA berichtet ausführlich über die Gefahrenquelle Treppe: Sicherer Halt schafft Sicherheit. Besonders ältere Menschen haben oft unter unzureichend gesicherten Treppen zu leiden. Viele Treppen in öffentlichen Gebäuden oder im trauten Heim haben nur einen Handlauf, wenn überhaupt......so der Beginn einer ausführlichen Berichterstattung. U.a. ...Konsequenz: Ein Treppensturz, der nachweislich auf den fehlenden zweiten Handlauf zurückzuführen ist, kann Schadensersatzansprüche gegen den Hauseigentümer zur Folge haben. Doch allein ein 2. Handlauf reicht nicht aus, um gegen Unfälle optimal gesichert zu sein. Daher empfiehlt SIGNAL IDUNA auch den Abschluss einerUnfallversicherung. Weitere Infos bei der Versicherung.
 

2003-06-18

Keine Nachrüstungspflicht bei Treppenhandläufen in Baden-Württemberg - Sicherheitsrisiko!

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) sieht für alle Neubauten und für alle Nutzungsänderungen ab dem Jahre 1996 die Verpflichtung vor, das Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden mit beidseitigen Handläufen auszustatten sind. Es besteht aber keine Nachrüstungsplicht, d.h. dass in einem Altbau z.B. 1880 oder 1952 keine Verpflichtung besteht, beidseitig Handläufe nachzurüsten. Für diese Gebäude besteht Bestandschutz - unabhängig von der Nutzung (Bürogebäude, Sportanlage, Kirche) - auch wenn beiseitig Handläufe für die älteren Menschen und Menschen mit Behinderung von größtem Vorteil wären.

Das Dt. Sicherheitsinstitut empfiehlt dringend diesen Gesetzestext zu überarbeiten und zu überdenken, damit sich die Zahl der Unfälle auf Treppen vermindert.


 

2003-06-16

11 Millionen Entschädigung bezahlt durch Steinbruch-BG

Jeder 4. Arbeitsunfall und jeder 3. Wegeunfall geschieht durch Stolpern und Stürzen, viele Stolper- und Sturzunfälle lassen sich vermeiden. Das zeigt eine Studie der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft. Es passiert in scheinbar völlig alltäglichen Situationen, zum Beispiel an der Treppe. Die letzte Stufe wird zum Verhängnis!

Jede 2. Unfallrente entsteht durch Stolpern oder Stürzen. Das zeigt die neueste Auswertung der BG. Über 11 Millionen Entschädigung wurden im Jahr 2000 allein für neue Stolper und Sturzunfälle in dieser Berufsgenossenschaft bezahlt.


 

2003-06-12

Stürze vermeiden spart Kosten

Dr. Clemens Becker vom Geriatrischem Zentrum Ulm/Alb-Donau stellte fest, dass jährlich 4 - 5 Millionen Stürze sich bei älteren Menschen ereignen. Bei 10 % kommt es zu behandlungspflichtigen Verletzungen, etwa 200.000 Krankenhauseinweisungen und rund 100.000 Hüftfrakturen. Die Behandlungskosten für den Bereich der Hüftfrakturen betragen 1 - 2 Millarden Euro pro Jahr. Dr. Becker stellt fest, dass mindestens ein Drittel dieser Unfälle verhinderbar sind.

Das Deutsche Institut für Treppensicherheit unterstützt alle Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen, ob durch Aufklärung, ausreichende Beleuchtung, sichere Treppenstufen oder beidseitige Handläufe. Durch Präventiton können Millionenbeträge eingespart werden, und viel Leid vermieden werden, so Siegfried Schmid, 1. Vorsitzender.


 

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