14. 6.2022
Geschäftsführer Werner Thomaier verabschiedet

Unser Dank unter News & Recht
2015-03-14 Treppensicherheit im Regio TV
2015-03-04 SÜDKURIER berichtet am 24.02.2015Institut für Treppensicherheit eröffnet Beratungszentrum für den Hegau in Gottmadingen Entscheidende Tipps, um beim Treppensteigen nicht den Halt zu verlieren. Lesen Sie hierzu den Artikel im SÜDKURIER.
2015-02-10 Singener Wochenblatt berichtet am 07.02.2015Sicherheit auf Treppen im Fokus DIT eröffnet Geschäftsstelle in Gottmadingen Wußten Sie, daß sich ein Drittel aller Sturzunfälle auf Treppen im Innen- und Außenbereich ereignen und 6.250 Senioren im Jahr 2012 infolge eines Sturzes gestorben sind...
Lesen Sie mehr über die Eröffnung des Regionalbüros in Gottmadingen beim Singener Wochenblatt! 2015-01-28 DIT eröffnet Regionalbüro am 06.02.2015Am 6. Februar wird in Anwesenheit von viel Prominenz das Regionalbüro des DIT in Gottmadingen eröffnet. Gleichzeit präsentiert das DIT die neu erschienene Broschüre zum Thema Treppensicherheit, das in Zusammenarbeit mit vielen Partner erschienen ist. Interessenten können sich direkt an DIT wenden unter Tel. 07942-94205-50, FAX 07942-94205-51 oder per Email an mail@treppensicherheit.org 2014-10-20 Barrierefreie HandläufeZum Thema "Barrierefreie Handläufe" hat der Bausachverständige Dr. Ing Hempel einen ausführlichen Kommentar mit Planungsempfehlungen verfasst. Es wird anschaulich erklärt wie Handläufe vorschriftsmäßig und optimal gestaltet sein sollen. Kommentar als PDF
2014-07-29 NEU: Nachleuchtende HandläufeEine Neuigkeit präsentierte die Firma Flexo-Handlauf vor kurzem auf den Messen Arbeitschutz und Arbeitssicherheit. Nachleuchtend, also fluoreszierende Handläufe in vielen Dekors. Mit eingelegten langnachleuchtenden Streifen, für wirksame und dauerhafte Sicherheit im Treppenhaus.

2014-05-07 Nutzbare TreppenlaufbreiteDie notwendige Treppenlaufbreite darf durch Handläufe nicht eingeschränkt werden. Dies ist bei der Neubauplanung zu berücksichtigen. Bei bestehenden Gebäuden gibt es Erleichterungen. Die in Bayern und fast allen deutschen Bundesländern eingeführte Technische Baubestimmung für Treppen (DIN 18065) lässt bei einem nachträglichen Einbau eines zweiten Handlaufs eine Unterschreitung der Mindestlaufbreite um 10 cm zu. 2013-12-30 Urteil: Treppensturz auf dem Weg zur Kantine kein ArbeitsunfallZEIT ONLINE: "Vorsicht beim Weg zum Mittagessen außerhalb des Büros: Wer einen Unfall hat, ist nur unter bestimmten Umständen versichert, bestätigt ein neues Urteil..."
Weitere Informationen finden Sie hier: 2013-11-15 Anwendung der Normen DIN 18040 Teil 1 und 2Zwei neue Leitfäden zum Barrierefreien Bauen erläutern die Anwendung der Normen DIN 18040 Teil 1 und 2, die in Teilen als technische Baubestimmungen bayernweit eingeführt wurden. Die Hefte wurden analog zur Struktur der DIN 18040 konzipiert. Heft 1 thematisiert "öffentlich zugänglichen Gebäude", Heft 2 "barrierefreie Wohnungen". Aussagekräftige Grafiken und ein zeitgemäßes Layout unterstützen den konkreten Bezug zu baulichen Fragen und Herausforderungen im Planungsalltag.
Die Leitfäden werden von der Bayerischen Architektenkammer in Kooperation mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium und dem Bayerischen Sozialministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen herausgegeben. Dort können diese auch bestellt werden.
Bestellformular: Leitfaden öffentlich zugänglichen Gebäude Bestellformular: Leitfaden barrierefreie Wohnungen
Die Broschüren sind kostenfrei, die Versandkosten werden in Rechnung gestellt. Als PDF-Datei sind die Broschüren nicht verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2013-10-23 Treppenunfälle kosten jährlich vier MilliardenAuf rund vier Milliarden schätzt der Sicherheitsingenieur Jürgen Glaser die Kosten, die jährlich den Unfall- und Krankenkassen durch Treppenstürze entstehen.
Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Treppensicherheit wäre ein Großteil der Treppenstürze zu vermeiden, wenn die Hausbesitzer Treppen vorschriftsmäßig ausstatten würden. Also zum Beispiel im öffentlich zugänglichen Bereich an beiden Seiten der Treppe griffsichere Handläufe installieren, für eine kontrastrastreiche Stufengestaltung und eine gute Beleuchtung sorgen würden.
Diese Kosten werden bisher zum allergrößten Teil auf die Allgemeinheit abgewälzt, obwohl sie auf ein Fehlverhalten des Hausbesitzers zurückzuführen sind. Die genauen Zahlen und Berechnungen finden Sie in dem Artikel von Jürgen Glaser, Safety Stripes in Seefeld.
Artikel von Jürgen Glaser (PDF) 2013-10-22 Bauaufsichtliche Anforderungen beim Einbau von TreppenliftenBauaufsichtliche Anforderungen an den Einbau von Treppenliften in Treppenräumen notwendiger Treppen in bestehenden Gebäuden:
Durch den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts im Treppenraum darf die Funktion der notwendigen Treppe grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Der nachträgliche Einbau eines Treppenliftes ist zulässig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Die Treppe erschließt nur Wohnungen und/oder vergleichbare Nutzungen.
2. Die Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm darf durch die Führungskonstruktion nicht wesentlich unterschritten werden; eine untere Einschränkung des Lichtraumprofils von höchsten 20 cm Breite und höchstens 50 cm Höhe ist hinnehmbar, wenn die Treppenlauflinie oder der Gehbereich nicht verändert wird. Ein Handlauf muss zweckentsprechend genutzt werden können.
3. Wird ein Treppenlift über mehrere Geschosse geführt, muss mindestens in jedem Geschoss eine ausreichend große Wartefläche vorhanden sein, um das Abwarten einer begegnenden Person bei Betrieb des Treppenlifts zu ermöglichen. Das ist nicht erforderlich, wenn neben dem benutzten Lift eine Restlaufbreite der Treppe von 60 cm gesichert ist.
4. Der nicht benutzte Lift muss sich in einer Parkposition befinden, die den Treppenlauf nicht einschränkt. Im Störfall muss sich der Treppenlift auch von Hand ohne größeren Aufwand in die Parkposition fahren lassen.
5. Während der Leerfahrten in die bzw. aus der Parkposition muss der Sitz des Treppenlifts hochgeklappt sein. Neben dem hochgeklappten Sitz muss eine Restlaufbreite der Treppe von 60 cm verbleiben.
6. Gegen die missbräuchliche Nutzung muss der Treppenlift gesichert sein.
7. Der Treppenlift muss aus nichtbrennbaren Materialien bestehen, soweit das technisch möglich ist.
2013-09-30 Beidseitiger Handlauf im Treppenhaus: Hilfe oder Hindernis?Der Johaniter Regionalverband Oberschwaben-Bodensee wurde vom Deutschen Institut für Treppensicherheit e.V. angefragt, mittels einer Übung festzustellen, ob bei Treppen ein beidseitiger Handlauf ein Hindernis oder eine Hilfe für den Rettungsdienst darstellt... 
Weitere Informationen finden Sie hier: 2013-08-15 Barrierefrei Bauen in Bayern nach neuen GesetzenAb 1.7.2013 gelten in Bayern neue überarbeitete Gesetze zum Barrierefreien Bauen. Muenchen.de informiert über Barrierefreies Bauen Weitere Informationen zum Barrierefreien Bauen finden Sie in der Broschüre der Landeshauptstadt München (1,2 MB, PDF)
2013-08-12 "Treppensicherheit" Seminar am 24. und 25. Oktober 2013Das DIT bietet heuer wieder in Gottmadingen ein zweitägiges Seminar zum Thema "Treppensicherheit" für alle, die sich mit dem Thema in öffentlich zugänglichen Gebäuden befassen. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat „Grundkurs Treppensicherheit".
Weitere Informationen finden Sie hier: 2013-05-27 Statistik zeigt Nachholbedarf bei beidseitigen Handläufen Es wurden im Zeitraum Januar – Mai 2013 in Bayern und BW je 400 Häuser, Wohn-und Geschäftsgebäude, öffentlich zugängliche Häuser, Hotels und Gaststätten usw. besucht und die Ergebnisse anhand eines Fragebogens ausgewertet. Ziel war die Feststellung ob für ältere oder behinderte Menschen die Treppenanlagen in den Häusern nutzbar sind, ob die bestehenden Landesgesetze eingehalten werden und oder ob Alternativen angeboten werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2013-05-21 Treppen in KindertageseinrichtungenAuf die Frage wie Treppen in Kindertageseinrichtungen gestaltet werden gibt die Broschüre der UKH ( Unfallkasse Hessen ) ausführlich Auskunft: Über Treppen, Geländer und Handläufe finden Sie die Infos auf den Seiten 28 - 31.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2013-05-14 SECO: Auch Aussentreppen brauchen HandläufeBlick in die Schweiz - hier hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO uns zur Frage, ob auch Aussentreppen in Betriebsgebäuden einen Handlauf brauchen folgendes mitgeteilt:
Wir verweisen Sie auf den Wegleitungstext zu Art. 9 der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz in der Anlage.
In Art. 9 Abs. 4 ArGV 4 steht: Nicht umwandete Treppen und Podeste sind auf jeder Seite mit Geländern zu versehen. Umwandete Treppen müssen beidseitig Handläufe aufweisen; für Treppen, die weniger als 1,5 m breit sind, genügen Handläufe auf einer Seite.
Auf der Seite 409-5, in der linken Spalte, 2. Letzter Absatz steht: Auf ein Geländer bzw. einen Handlauf kann nur verzichtet werden, wenn die Treppe weniger als 5 Stufen aufweist.
Das gilt für alle betrieblich (von Arbeitnehmenden) genutzte Treppen, ALSO AUCH FÜR TREPPEN IM FREIEN.
Weitere Informationen finden Sie hier: 2013-02-20 Treppensicherheit Seminar am 25. und 26. April 2013Am 25. und 26. April veranstaltet wieder das Dt. Instiut für Treppensicherheit ein Seminar. Dies ist besonders an Archtitekten, verantwortliche innerhalb der Städte und Gemeinden, sowie an Sicherheitsbeauftragte gerichtet. Weitere Infos finden Sie hier (PDF) oder unter www.flexo-handlauf.com - wo wir freundlicherweise unsere Schulung abhalten können. 2013-01-09 Immer wieder kommt die Frage zur Handlauf-Höhe und was ist ein Handlauf? Ein Handlauf ist eine Festhalte- und Führungsmöglichkeit für die Hände von Menschen in Griffhöhe. Ein Handlauf kann der obere Teil eines Geländers oder einer Brüstung sein. Er kann auch direkt an einer Wand befestigt sein.
Oftmals werden Handläufe mit Brüstungen verwechselt. Handläufe sollen eine Höhe von 85 cm in Deutschland und Österreich haben, in der Schweiz sind 90 cm die richtige Höhe. Handläufe sollen umgreifbar sein, möglichst rund, durchlaufend und sollen älteren und behinderten Menschen, aber auch Kindern und letztlich Jedermann ausreichend Halt und Sicherheit bieten. An diesen Beispielen hat der Architekt und Planer Handlauf mit Geländerbrüstung verwechselt. Wo sollen sich hier Kinder oder ältere Menschen halten können? Nach unserer Auffassung ist hier kein Handlauf vorhanden, sondern nur ein oberer Abschluss eines Geländers, oder nur eine Brüstung. Dazu einige Bilder zum Verständnis 
2012-08-23 Gutachten für eine Versicherungsgesellschaft zu einem Treppensturz in einem Wohn und Geschäftshaus in MünchenEin interessantes Gutachten über die Verkehrssicherungspflicht, die Haftung und mögliche Folgen für den Hausbesitzer durch Missachtung oder Unkenntnis der Gesetze und Normen hat das Dt. Institut für Treppensicherheit veröffentlicht. Dabei werden auch die Rechte von älteren und behinderten Menschen mit beleuchtet und auf die möglichen Folgen hingewiesen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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